• IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    ERNENNE ICH DEN
    MAGISTER SCRINIORUM
    CICERO OCTAVIUS ANTON



    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XI KAL AUG DCCCLIV A.U.C. (22.7.2004/101 n.Chr.)



    ZUM
    komissarischen
    PRINCEPS IUVENTUTIS



    ERLÄUTERUNGEN:
    Er erwirbt das Recht in Einstellungsangelegenheiten das kaiserliche Siegel zu führen.
    Des weiteren wird er für den festen Rang eines Princeps Iuventutis vorgemerkt und führt es bis dahin als Amt, nicht als Rang.
    Dem Kaiser wird Vollmacht erteilt seinen Lohn als Magister aufzustocken.



    - DCCCLIV AB URBE CONDITA -


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