[Schiff] Pollux

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    Demochares blickte kurz zu dem Senator und als jener nickte, tat er selbiges selbst.


    "Dann eine Teilung zu gleichen Hälften. Ich denke, dass wir dies hinbekommen dürften. Wie sieht es mit einer konkreten Formulierung unseres Geschäfts aus?"


    Der Vertrag musste in jedem Fall schriftlich fixiert sein. Der Senator hatte wenig Lust auf Geschäfte, die nur auf einem Handschlag basierten. Und dem Tylusier ging es mit Sicherheit ebenso.

  • Auch wenn die römische Societas ein formfreies Geschäft war und somit keines schriftlichen Vertrages basierte, so war es dennoch in der Tat auch in Ioshuas Interesse, die genauen Pflichten der Gesellschafter dezidiert zu regeln, wie es in den östlichen Ländern Gang und Gebe wäre. Bei einem möglichen Gerichtsstreit hatte man so zudem was an der Hand und war nicht mit einer verkomplizierten Beweislage beschäftigt. Ja, auch an sowas mußte man denken.


    Ioshua holte das Papyrus hervor, welches er vorbereitet hatte, und gab es dem Senator, bzw dessen Verwalter zum Lesen. Es enthielt im wesentlichen die Bestimmungen, welcher man sich nun auch in der kurzen mündlichen Verhandlung einig gewesen war.



    CONTRACTUM SOCIETATIS
    INTER
    IOSHUA BEN DAVID
    ET
    MX' DECIMUS MERIDIUS


    Cap. I) Die Gesellschafter verpflichten sich, gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages, zur Erreichung des bezweckten Zieles ihre Pflichten zu erfüllen und die Rechte des anderen zu wahren.
    Der Aufbau eines Fernhandelsbetriebes unter dem Namen .... soll Grundlage der diesem Vertrag entnommenen Bestimmungen sein.


    Cap. II) Decimus verpflichtet sich im Zuge dieses Vertrages, zwei Schiffe vom Typ Corbita für die dem Zweck der Gesellschaft dienlichen Ziele bereitzustellen.
    Im Gegenzug verpflichtet sich Ioshua ben David die Errichtung von Handelskontoren samt Lagerhäusern in Ostia, Alexandria und Tarraco und als Geschäftsführer gleich einem Verwalter mit der ihm gebührlichen Sorgfalt die Geschäfte der Gesellschaft zu besorgen.


    Cap. III) Die Gewinne der Gesellschaft werden unter Aufrechnnung etwaiger Verluste zu gleichen Teilen unter den Gesellschaftern aufgeteilt.


    Cap. IV) Die Routen Tarraco, Massilia, Ostia einerseits, und Ostia, Syracusae, Alexandria andererseits werden durch die Flotte der Gesellschaft regelmäßig angelaufen.


    Cap. V) Jedem Gesellschafter steht gegen die Einwirkungen des anderen auf die gemeinschaftliche Sache ein ius prohibendi zu.


    Cap. VI) Die Kündigung dieses Vertrages kann von jeder Seite der Vertragsparteien jederzeit erfolgen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse der Gesellschaft an ihrer Fortbestehung existiere.


    "Capitel VI entspricht dem geltenden Recht und ist daher nicht mehr denn eine Form. Was nun fehlt, ist ein Name für die Gesellschaft."

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    Demochares nahm das Schriftstück und las den Inhalt halblaut vor, so dass ihn auch der Senator hören konnte.


    "CONTRACTUM SOCIETATIS INTER IOSHUA BEN DAVID ET MX' DECIMUS MERIDIUS. Cap. I) Die Gesellschafter verpflichten sich, gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages, zur Erreichung des bezweckten Zieles ihre Pflichten zu erfüllen und die Rechte des anderen zu wahren. Der Aufbau eines Fernhandelsbetriebes unter dem Namen .... soll Grundlage der diesem Vertrag entnommenen Bestimmungen sein. Cap. II) Decimus verpflichtet sich im Zuge dieses Vertrages, zwei Schiffe vom Typ Corbita für die dem Zweck der Gesellschaft dienlichen Ziele bereitzustellen. Im Gegenzug verpflichtet sich Ioshua ben David die Errichtung von Handelskontoren samt Lagerhäusern in Ostia, Alexandria und Tarraco und als Geschäftsführer gleich einem Verwalter mit der ihm gebührlichen Sorgfalt die Geschäfte der Gesellschaft zu besorgen.
    Cap. III) Die Gewinne der Gesellschaft werden unter Aufrechnnung etwaiger Verluste zu gleichen Teilen unter den Gesellschaftern aufgeteilt. Cap. IV) Die Routen Tarraco, Massilia, Ostia einerseits, und Ostia, Syracusae, Alexandria andererseits werden durch die Flotte der Gesellschaft regelmäßig angelaufen. Cap. V) Jedem Gesellschafter steht gegen die Einwirkungen des anderen auf die gemeinschaftliche Sache ein ius prohibendi zu. Cap. VI) Die Kündigung dieses Vertrages kann von jeder Seite der Vertragsparteien jederzeit erfolgen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse der Gesellschaft an ihrer Fortbestehung existiere."


    Er blickte kurz auf.


    "Der Vertrag regelt noch nicht, wer als Geschäftsführer und Inhaber auftritt. Wir hatten uns meines Wissens auf 51 Teile für Dich und 49 Teile für den Senator geeinigt. Wegen mir auch 50:50, wobei der Senator einen Teil an seinen Sohn abtreten könnte und die Geschäftsführung wieder an Dich fiele. Du verstehst was ich meine? Der Senator möchte in keinem Fall als Inhaber einer Handelsgesellschaft auftreten. Der Besitz eines solchen Unternehmens ist delikat. Zumindest für seine Kreise..."


    Er lächelte.

  • Ioshua nickte. Er verstand.


    "Nun, wie aus Capitel II zu entnehmen ist, wird es meine Aufgabe sein als Geschäftsführer der Gesellschaft die laufenden Geschäfte zu besorgen. Daß der Senator sich in dieser Angelegenheit, die durchaus delikat ist, zurückhalten wird, vermutete ich bereits. Ich werde mich auch bemühen, den Namen des ehrenwerten Senators in den alltäglichen Geschäften nicht zu eindeutig herauszuheben." gab Ioshua verschmitzt von sich. ;)


    Die Gewinnbeteiligung des Senators quasi als "Miete" für die Schiffe zu verbuchen, war da nur ein mögliches Mittel.


    "Der Senator kann natürlich mit seinem Anteil verfahren, wie es ihm beliebt, sofern die vertraglichen Vorraussetzungen gewahrt bleiben."

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    Demochares nickte erneut.


    "Es bestünde jedoch auch die Möglichkeit, das Ganze nicht als GESELLSCHAFT laufen zu lassen, sondern lediglich als einen Betrieb, an welchem Du die mehrheitlichen Anteile hälst, somit offiziell als Besitzer und Inhaber giltst. Der Senator wäre quasi stiller Teilhaber. Du führst den Betrieb nach Deinen Grundsätzen, die Schiffe werden von uns zu Verfügung gestellt, de facto gechartert. Diesen Chartervertrag können wir dann gesondert aufsetzen."


    Irgendwie drehte man sich gerade im Kreise.

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