• Weiß nicht, ob das hier rein gehört, aber ich hab da mal eine Frage:


    IDs, die sich "in Exilium" befinden, sind als Charakter am Leben, ihr Aufenthaltsort ist bestimmt (im Gegensatz zum z.B. "Desideratus") und sie können - unter bestimmten Vorsaussetzungen zwar, aber dennoch - fast jederzeit wieder aktiviert werden.


    Können diese IDs also, die "in Exilium" sind, testamentarisch bedacht werden und können sie erben?

  • Aaah, wusste ich doch, dass ich was übersehen habe. Die ungewöhnliche (aber aus spieltechnischen Gründen unverzichtbare?) IR-Konstruktion der aktiven Annahme der Erbschaft, statt umgekehrt. Ok, hat sich dann erledigt, danke.

  • Zitat

    Original von Lucius Artorius Avitus
    aus spieltechnischen Gründen unverzichtbare?


    "Im Exil" bedeutet ja nur, dass derjenige derzeit nicht in der SimOn bespielten Umgebung sich aufhält. Daher kann er erben, wenn er dahin zurückkehrt, was sowohl mit dem Status "in exilium" als auch "desideratus" geht. Beides bedeutet ja, dass der bespielte Mensch noch lebt. :)

  • Schon klar, das habe ich ja auch mit "Charakter am Leben" gemeint. Aber die Tatsache, dass man die Erbschaft aktiv annehmen muss*, sprich, dem zuständigen Vigintivir mitteilen muss, ob man annimmt oder nicht, verhindert regelmäßig, dass die im Exil befindliche ID auch tatsächlich erbt. Denn wenn sie die Frist, die der Vigintivir festsetzt, nicht einhält, geht alles an den Staat.


    * oder gilt das nicht in dem Falle, dass jamend in einem Testament bedacht wird?

  • Theoretisch bleibt es dem vigintivir überlassen, wie er das handhabt mit der Erbverteilung. Ich hätte nicht Benachrichtigungen verschicken müssen, sondern hätte auch gleich Hungi einfach sagen können, dass X den Besitz von Y erbt. Dann wäre das allerdings ganz SimOff abgelaufen, und das fand ich unschön, deswegen habe ich mich an Gracchus' Modell gehalten (hier wurden die Briefe übrigens versandt, weil er quasi zusätzlich auch noch die Todesfälle von vor zig Ewigkeiten bearbeitet hatte), damit sich das Ganze etwas in die Spielwelt eingleidert.


    Im PN-Wechsel mit Hungi allerdings wurde durchaus klar, dass man es auf zwei Möglichkeiten abwickeln kann, SimOn und SimOff. Hinzu kommt bei inaktiven IDs noch, dass sie keinen Zugang zu ihrem WiSim-Konto haben und daher das Erbe (abgesehen vom Geld und den Betrieben) gar nicht manuell annehmen können.

  • Und jetzt die Frage nach dem Warum: warum nicht? Angesichts der Tatsache, dass der Charakter ja am Leben ist und das ganze Blabla und dass alles angeblich abgewickelt werden kann, ohne dass man die Erbschaft ausdrücklich annehmen muss, erscheint es irgendwie seltsam. Oder geht es aus technischen Gründen nicht?


    edit: aus SimOn-Gründen kann es ja nicht sein, denn manche Charaktere werden z.B. als sich in Italia aufhaltend - gleich dem Erblasser - angegeben, obwohl sie auf "in Exilium" umgestellt werden.

  • Warum hast du oben nur nach einem Ja oder Nein gefragt, wenn du doch erst recht das Warum auch wissen willst? :P


    Erst einmal: aus technischen Gründen würde es schon gehen, man reaktiviert die Konten ganz kurz, überweist, macht sie wieder zu. Daran liegts nicht.


    Es liegt eher an folgendem: Für mich ist es (zum Teil sicher unnötige) Mehrarbeit.


    Wenn dir diese Antwort nicht reicht ;) kann ich auch mit Historie ankommen: Der Prätor hat ab der jüngeren Republik die möglichen Erben in vier Klassen eingeteilt (ganz grob: je nach Verwandtschaftsgrad), jede Klasse musste innerhalb einer bestimmten Frist einen lustigen Antrag stellen, tat sie dies nicht, folgte die nächste Klasse... bei Interesse kann ich das mal genauer erklären. Du siehst also: eine Fristsetzung ist nicht nur praktisch für uns, sie wars auch damals. ;)

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Warum hast du oben nur nach einem Ja oder Nein gefragt, wenn du doch erst recht das Warum auch wissen willst? :P


    getreu dem Motto: eins nachm andern 8)


    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    ... Mehrarbeit... Historie... eine Fristsetzung ist nicht nur praktisch für uns, sie wars auch damals.


    Das leuchtet ein.


    Danke für die Antworten.

  • Ich bringe das mal in diesem Thema, weil es thematisch weitgehend dazu passt.


    An wen muß ich mich wenden, wenn ich erben will, und der zuständige Vigintivir nicht besetzt ist ? An den Quaestor ? Den Consul ? Irgendeinen kaiserlichen Beamten ?

  • Wenn das Amt nicht besetzt ist, gibt es eigentlich niemanden, an den Du Dich wenden kannst ;) Aber Du hast Glück: Die seit vielen, vielen Monaten aufgelaufenen Erbschaftsfälle werden zur Zeit bearbeitet.


    Bitte ein wenig Geduld, es ist echt ne Masse, macht sehr viel Arbeit und das dauert eben ein bißchen ;)

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