Weiß nicht, ob das hier rein gehört, aber ich hab da mal eine Frage:
IDs, die sich "in Exilium" befinden, sind als Charakter am Leben, ihr Aufenthaltsort ist bestimmt (im Gegensatz zum z.B. "Desideratus") und sie können - unter bestimmten Vorsaussetzungen zwar, aber dennoch - fast jederzeit wieder aktiviert werden.
Können diese IDs also, die "in Exilium" sind, testamentarisch bedacht werden und können sie erben?