Hiermit erkläre ich, Marcellus Claudius Macrinius, dass die gens Octavia, Claudia, Raethia, Mattinia, Revidia und Petronia Anklage gegen Senator Crassus und Unbekannte erhebe. Ich wurde von diesen Gentes mit der Einreichung der Klage beauftragt.
§ 2 Wahlfälschung
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.
Dies deswegen, weil den Pater Familiaes, nachdem sie sich zur Gilvus bekannt haben, der Zutritt in das Gelbe Factiohaus verwehrt wurde und die Kandidatur des Octavius Anton nicht angenommen bzw. ignoriert wurde. Die Tragik geht am nächsten Tag weiter, nachdem Curio stellvertretend für Crassus bei den zuständigen imperialen Stellen angefragt hat (absichtlich zu spät) und von diesen grüners Licht kam, einige Pater immer noch keinen Zugang hatten, obwohl der Crassus seine Arbeit wieder aufgenommen hatte.
§ 3 Wählernötigung
Wer mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Missbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bestraft
Weiters vermuten wir Verstösse des dritten Paragraphen, da alle Mitglieder schnell für Crassus gestimmt haben und keiner Bedenken für die schnelle und voreilige Wahl gefunden hat. Dies offensichtlich um eine Abwahl des Crassus, die mit Sicherheit stattgefunden hätte, zu verhindern und Anton nicht als neuen Pater annehmen zu müssen.