Nun war es also soweit. Marcellus erhob sich von seinem Platz und wandte sich an die Vorsitzenden dieses Gerichts.
"Wie der Procurator a Cognitionibus in seinem letzten Satz erwähnt hat, wurde vom Angeklagten bereits ein Geständnis vor dem Praefectus Urbi abgelegt. Der Wahrheitsgehalt der eben in Kurzform geschilderten Geschehnisse steht also außer Frage und verlang daher keine weiteren Worte. Als Verteidiger bleibt mir nur noch einen aller letzten Umstand in den Raum zu stellen, den das Gericht vielleicht noch andenken sollte."
Er hatte keineswegs vor für diesen Peregrinus oder seine abscheulichen Taten Partei zu ergreifen, geschweige denn sie zu rechtfertigen, jedoch musste er in diesem Fall und in seiner Rolle als Verteidiger, ein Mindestmaß an einer Verteidigung seines Mandanten aufbringen, auch wenn es vermutlich umsonst war, da das Urteil bereits fest stand. Er deutete mit seiner Hand auf den Angeklagten.
"In unseren Gesetzen heißt es Strafbar macht sich nur, wer schuldhaft handelt. Schuldhaftes Handeln setzt für mein Verständnis jedoch auch voraus, dass sich der Angeklagte seiner Taten und den daraus resultierenden Folgen zumindest Teilweise bewusst ist. Dies muss ich jedoch in diesem speziellen Fall stark in Frage stellen.
Wie sich das Gericht eben selbst überzeugen konnte, zeigt der Angeklagte eher das Verhalten eines vollkommen geistig umnachteten Menschen, als eines durchtriebenen und vorauskalkulierenden Entführers und Mörders. Ich würde sein Auftreten und seine Umgangsart eher mit dem eines wilden Tieres oder eines Barbaren vergleichen, als mit dem halbwegs normaler und zivilisierter Menschen, wie wir sie kennen.
Die Taten des Angeklagten stehen außer Zweifel und gehören auf das schärfste Verurteilt. Die Zurechnungsfähigkeit des Täters, steht in diesem Fall jedoch vollkommen im Gegensatz dazu. Meine einzige Bitte für den Angeklagte bleibt, diesen Umstand bei der Fällung des Urteils zu bedenken. Vielen Dank."