• Ich hab da mal ein paar Fragen zur Namensgebung...


    1.) Kann mir jemand die "Formel" erklären, nach der die Namensbildung von Freigelassenen zustande kommt?


    Nach dem, was ich aus dem Wiki herauslesen kann, wird der Vor- und Gensname des ursprünglichen Herren genommen, wobei der Gensname mit einem -anus modifiziert wird und der ursprüngliche Name des Sklaven bildet dann das Cognomen. Wie sieht das dann bei Frauen aus? Und wie sieht das aus, wenn der ursprüngliche Besitzer eine alleinstehende Frau war (sowas gibt's ja bei uns hier zur Genüge)?



    2.) Soweit ich weiß, haben viele Soldaten, die sich mit ihrem Dienst das Bürgerrecht erworben haben, nach ihrer Entlassung den Gensnamen des Kaisers angenommen. Wurde der dann auch in der Art wie bei Freigelassenen abgeändert oder gab es dafür noch andere Regeln?

  • Bei 1. hilft dir das Wiki. Hier aber die Kurzzusammenfassung.


    Name des Herrn: Quintus Duccius Eburnus
    Name des Sklaven: Scapa


    Lässt Eburnus nun Scapa frei, heißt der Freigelassene fortan Quintus Duccianus Scapa, nimmt also den praenomen seines Herrn an. Das Suffix -ianus am nomen gentile bedeutet, dass die Person mit diesem Namen nicht gebürtig dieser gens entstammt, deswegen tragen adoptierte IDs auch das Suffix im Namen.


    Hoffe, geholfen zu haben.



    edit: Ich könnte mir vorstellen, dass im Fall einer Herrin der Freigelassene männliche Sklave den praenomen desjenigen bekommt, der die patria potestas über die Herrin des Sklaven hat. Also: Primus Duccius Rufus ist der Vater von Duccia Sexta. Ihr gehört Scapa, sie lässt ihn frei und fortan heißt er Primus Duccianus Scapa. Ob das wirklich so war, kann ich dir nicht sagen, aber ich fänd diese Variante recht logisch.


    edit2 (heute bin ich schusselig): Heißt die freigelassene Sklavin Antonia, wird ihr neuer Name Ducciana Antonia sein.

  • Ja, das macht alles ziemlichen Sinn. Was aber, wenn es bei einer weiblichen Herrin keine patria potestas (mehr) gibt? Ich meine, dass wir hier im IR bestimmt genug Beispiele für freie weibliche Bürger haben.


    Nehmen wir also eine Aelia Sabina an, deren Sklave Scapa ist und zu der es (aus welchen Gründen auch immer) keine patria postestas gibt... Was dann?



    Und weißt du vielleicht auch noch was zu den Soldaten mit neu erworbenem Bürgerrecht?

  • Ich vermute, dass der Freigelassene sich seinen praenomen dann aussuchen durfte. Nur wie gesagt, wissen tu ich's nicht.


    Was die Soldaten angeht - da hatten wir neulich einen Fall. Quintus Fabius Vibulanus, vormals Quintus Vibulanus. Der hat sich dann einfach einen (SimOff bereits existierenden) nomen gentile ausgesucht und fertig. Gut, praenomen und cognomen waren da allerdings schon zulässig laut Namensliste. Nichträmische cognomen sollten allerdings auch kein Problem dargestellt haben, wenn man einen Blick auf Duccius Lando wirft, ehemals Loki.

  • Was ich mich in dem Zusammenhang auch frage oder die Frage mal in den Raum stelle. Der Sklave von Cicero hat den Namen seines Herrn bekommen, aber ohne den -anus Anhängsel, sprich den Gensnamen Tullius. Wie kommt es, dass das im IR so üblich ist mit der Endigung? Und ist auch die andere Fassung wie bei dem Sklaven des Cicero möglich? Und ist es Pflicht, den alten Namen als Cognomen zu wählen?
    (Die Fragen richten sich wohl eher an den, der das hier im IR mit den Namen entwickelt und in Regeln gefasst hat.)

  • Zitat

    Original von Hannibal
    Und ist es Pflicht, den alten Namen als Cognomen zu wählen?


    Glaub ich nicht, dann hieße Loki ja jetzt nicht Lando. Gut, er ist kein Freigelassener, wurde aber adoptiert. In dem Zusammenhang scheint aber doch der Wurm drin zu sein, denn eigentlich sollte man doch seinen Namen behalten oder einen aus der Liste wählen, dachte ich zumindest?


    Was die Endung angeht, habe ich es im Wiki so verstanden, dass sie nur vergeben werden um zu verdeutlichen, dass Freigelassene nicht als Vollmitglied in der gens aufgenommen werden.

  • So, dann hier einmal einige Antworten von "dem der das mit den Namen hier im IR entwickelt und in Regeln gefasst hat." :D
    Allerdings kann ich sie nur von der Namensgebung her beleuchten, eventuell auftretende rechtliche Fragen müsste Hungaricus erläutern.


    Zitat

    1.) Kann mir jemand die "Formel" erklären, nach der die Namensbildung von Freigelassenen zustande kommt?


    Wurde soweit ich gelesen habe schon sehr gut beantwortet.


    Zitat

    Wie sieht das dann bei Frauen aus?


    Im Prinzip eigentlich genau gleich, nur dass natürlich kein männliches Praenomen angenommen wurde. :D


    Zitat

    Und wie sieht das aus, wenn der ursprüngliche Besitzer eine alleinstehende Frau war


    Eigentlich ebenfalls gleich, weil die Frau ja auch einer Gens angehört und somit auch ein Nomen Gentile hat. Nur beim Praenomen wäre da mehr oder weniger freie Wahl gegeben.


    Zitat

    2.) Soweit ich weiß, haben viele Soldaten, die sich mit ihrem Dienst das Bürgerrecht erworben haben, nach ihrer Entlassung den Gensnamen des Kaisers angenommen. Wurde der dann auch in der Art wie bei Freigelassenen abgeändert oder gab es dafür noch andere Regeln?


    In der Regel wurde dieser gleich abgeändert. Allerdings gilt für das IR hier ja eine etwas andere Handhabung, da der Name eng mit der Zugehörigkeit in eine Gens gekoppelt ist und immer die simOFF-Zustimmung des simOFF-Verwalters benötigt.
    Ausserdem nutzen viele Peregrini den Weg des Militärs um sich im IR danach ihre eigene Gens eröffnen zu können.


    Zitat

    Der Sklave von Cicero hat den Namen seines Herrn bekommen, aber ohne den -anus Anhängsel, sprich den Gensnamen Tullius. Wie kommt es, dass das im IR so üblich ist mit der Endigung?


    Da wir im IR nicht jeden historischen Einzelfall in die Regeln einfliessen lassen können, weil es diese Regeln viel zu kompliziert machen würde, habe ich mich darauf beschränkt, diejenigen Punkte zu fixieren, welche in der grossen Mehrzahl aller bekannten Fälle herausstechen.
    Sprich: Weil es sonst zu komplizert würde habe ich die häufigsten Varianten festgehalten.


    Zitat

    Und ist auch die andere Fassung wie bei dem Sklaven des Cicero möglich?


    Im IR: NEIN.
    Grund siehe Oben, simOFF-Zustimmung des simOFF-Gens-Verwalters.
    Allerdings kann man ja noch immer nach der Freilassung eine Adoption durchführen, falls man seinen Freigelassenen in seiner Gens will.


    Zitat

    Und ist es Pflicht, den alten Namen als Cognomen zu wählen?


    Nein, nur eine Möglichkeit.

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  • Zitat

    Original von Lucius Annaeus Florus
    So, dann hier einmal einige Antworten von "dem der das mit den Namen hier im IR entwickelt und in Regeln gefasst hat." :D
    Allerdings kann ich sie nur von der Namensgebung her beleuchten, eventuell auftretende rechtliche Fragen müsste Hungaricus erläutern.


    [...] Allerdings gilt für das IR hier ja eine etwas andere Handhabung, da der Name eng mit der Zugehörigkeit in eine Gens gekoppelt ist und immer die simOFF-Zustimmung des simOFF-Verwalters benötigt.


    Das bringt mich dann jetzt aber zu der Frage, ob für eine Libertus ID dann ebenfalls die Zustimmung des entsprechenden SimOff Verwalters nötig ist, selbst wenn der ursprüngliche Herr des Freigelassenen bereits tot sein sollte.



    Zitat

    Original von Caius Aelius Archias
    Glaub ich nicht, dann hieße Loki ja jetzt nicht Lando. Gut, er ist kein Freigelassener, wurde aber adoptiert. In dem Zusammenhang scheint aber doch der Wurm drin zu sein, denn eigentlich sollte man doch seinen Namen behalten oder einen aus der Liste wählen, dachte ich zumindest?


    Der gute Loki ist in dieser Hinsicht ein Sonderfall, denn Loki ist nur sein Rufname, der richtige Name vor der Adoption war Lando Irmvolk...

  • Zitat

    Original von Quintus Duccius Eburnus


    Der gute Loki ist in dieser Hinsicht ein Sonderfall, denn Loki ist nur sein Rufname, der richtige Name vor der Adoption war Lando Irmvolk...


    Loki hieß auch vorher Loki. :)
    Deswegen würde mich interessieren, wie sein Name zustande kam - Florus?

  • Zitat

    Original von Lucius Annaeus Florus
    ...


    Im IR: NEIN.
    Grund siehe Oben, simOFF-Zustimmung des simOFF-Gens-Verwalters.
    Allerdings kann man ja noch immer nach der Freilassung eine Adoption durchführen, falls man seinen Freigelassenen in seiner Gens will.
    ...


    Sehr schön, schon einige Dinge klarer. Danke.


    Aber ein Nachfragen hätte ich dann doch noch. Also verstehe ich das richtig? Das mit dem Anhängsel an den Namen der Gens ist lediglich eine SimOff Regelung, aber nicht SimOn unmöglich?


    Hypothetischer Fall: Der SimOff Verwalter gibt seine Zustimmung, dass der Sklave den Gensnamen tragen darf. Müsste es dann nicht auch im IR gehen?
    Es gibt bei den Patriziern ja auch die Möglichkeit einen plebejischen Zweig zu eröffnen. Bei den Flaviern gibt es das auch, die imho wenig mit den Flaviern oder gar nichts mit ihnen zu tun haben, aber dennoch den Namen der Flavier tragen. Könnte man das nicht auch in ähnlicher Form im IR mit den Libertini angehen? Dass ein Libertinus dahinter steckt, kann man ja auch, für das SimOff, schließlich an der Signatur sehen.


    War das mit dem Sklaven von Cicero wirklich nur eine 'Ausnahme'?
    Wenn man das weiter denken würde, würde das ja bedeuten, dass die späteren Nachfahren von dem Sklaven, sofern er Kinder zeugt, dann auch den Namen tragen. Erhielten die Kinderskinder nicht auch die vollen Bürgerrechte? Sprich, gab es dann viele Gentes mit der Endigung?



    Das mit der Adoption erscheint mir doch wenig schlüssig, denn dann müsste doch der Adoptierte auch die Bürgerrechte erhalten und es wurde eine solche Option im IR doch immer ausgeschlossen, oder?

  • Für die hier weiter offenen Fragen benötigen wir in der SL einige Absprachen.


    Da ich im Moment in einem Trainingslager weile, wo mich das I-Net ein Vermögen kostet, bitte ich um etwas Geduld.

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  • Da wieder ein aktuelles Beispiel in der Anmeldung ist (Servus :-)) , möchte ich meine alte Frage, die anscheinend wieder versandet ist, in den Raum stellen.


    Warum erhalten Freigelaßene eine -ianus Endung an den Gensnamen ihres Herrn? Nur am SimOff Verwalter kann es doch nicht liegen...


    Alle Texte (zugegen, aus dem Internet), die ich finden konnte, sprechen immer davon, dass der Sklave den Namen des Herrn erhielt aber in der reinen Form (Pränomen und Gensnomen, plus Cognomen vom Sklaven), sprich, hier wäre es Marcus Aurelius Lucullus. Und nicht Aurelianus Lucullus.


    Hier jeweils nachzulesen:
    http://www.vroma.org/~bmcmanus/roman_names.html
    http://www.forumromanum.org/life/johnston_2.html#60
    http://homepage.usask.ca/~jrp638/CourseNotes/RomanName.html



    Prominente Beispiele dabei: Ciceros Sklave - Tullius Tiro, Antonias Sklave - Antonius Pallas, etc.


    Also, wenn doch so viel Wert auf historische Namensgebung gelegt wird, dann ist mir die Regelung nicht ganz klar :)

  • Nun gut, dann halt erneut eine Antwort auf dieselbe Frage, welche schon 9 Posts weiter vorne zu finden ist:


    Zitat

    Frage: Der Sklave von Cicero hat den Namen seines Herrn bekommen, aber ohne den -anus Anhängsel, sprich den Gensnamen Tullius. Wie kommt es, dass das im IR so üblich ist mit der Endigung?


    Antwort: Da wir im IR nicht jeden historischen Einzelfall in die Regeln einfliessen lassen können, weil es diese Regeln viel zu kompliziert machen würde, habe ich mich darauf beschränkt, diejenigen Punkte zu fixieren, welche in der grossen Mehrzahl aller bekannten Fälle herausstechen.
    Sprich: Weil es sonst zu komplizert würde habe ich die häufigsten Varianten festgehalten.


    Etwas ausführlicher kann ich dazu noch sagen, dass Sklaven in der römischen Antike zur Familie dazu gehörten. Familie ist aber nicht gleich Gens! Zur Gens gehörten sie erst nach ihrer Freilassung und zwar nicht unmittelbar, denn sie waren ja nur freigelassen und nicht adoptiert. Daher ist die weitaus öfter vorkommende Variation, die Endung -ianus. Diese markiert eine Abhängigkeit von der Gens des ehemaligen Besitzers, ohne eine direkte Verwandtschaft.
    Wird ein Sklave aber freigelassen und gleichzeitig auch direkt in die Gens integriert, so ist die "Variante Tiro" eine Möglichkeit.


    Für das IR ist die "Variante Tiro" aber eben keine Möglichkeit, weil es die Freilassung unnötig kompliziert. Hier gibt es die Möglichkeit den Sklaven erst freizulassen und ihn danach zu adoptieren. Dann hat man den Namen so wie man das wünscht und kann die Namensregeln weiterhin überschaubar und klar halten.

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