Ich hab da mal ein paar Fragen zur Namensgebung...
1.) Kann mir jemand die "Formel" erklären, nach der die Namensbildung von Freigelassenen zustande kommt?
Nach dem, was ich aus dem Wiki herauslesen kann, wird der Vor- und Gensname des ursprünglichen Herren genommen, wobei der Gensname mit einem -anus modifiziert wird und der ursprüngliche Name des Sklaven bildet dann das Cognomen. Wie sieht das dann bei Frauen aus? Und wie sieht das aus, wenn der ursprüngliche Besitzer eine alleinstehende Frau war (sowas gibt's ja bei uns hier zur Genüge)?
2.) Soweit ich weiß, haben viele Soldaten, die sich mit ihrem Dienst das Bürgerrecht erworben haben, nach ihrer Entlassung den Gensnamen des Kaisers angenommen. Wurde der dann auch in der Art wie bei Freigelassenen abgeändert oder gab es dafür noch andere Regeln?