“Verehrtes Kollegium, in der letzten Sitzung des Senats haben wir über die Änderung des § 56 Codex Iuridicalis beraten, mit dem Ziel die Zuständigkeit der Gerichte neu zu Regeln. Der § 56 orientiert sich jedoch am Strafmaß und Senator Purgitius Macer hat vorgeschlagen, die Zuständigkeiten stattdessen direkt festzulegen. Das Haus hat seinen Vorschlag mit Zustimmung aufgenommen. Die sachliche Zuständigkeit wird im § 19 des Codex Iuridicalis behandelt. Deshalb eröffne ich heute das Anhörungsverfahren zur Änderung dieses Paragraphen und möchte einen entsprechenden Änderungsentwurf zur Debatte stellen.
Er lautete wiefolgt:
§ 19 Sachliche Zuständigkeit
(1) Bei Verhandlungen über Delikte gegen den Staat im Sinne des Codex Iuridicalis ist das Iudicium Imperialis sachlich zuständig.
(2) Bei Verhandlungen über alle anderen Delikte im Sinne des Codex Iuridicalis ist das Iudicium Maior sachlich zuständig.
(3) Bei allen anderen Verhandlungen ist das Iudicium Minor sachlich zuständig.
(4) Die sachliche Zuständigkeit nach den Absätzen (1) bis (3) ist nachrangig wenn eine andere Zuständigkeit gesetzlich vorgeschrieben ist."