Änderung der §§ 2, 3, 4 und 19 Codex Iuridicalis zur sachlichen Zuständigkeit

  • “Nach eingehender Anhörung rufe ich den Senat auf, über folgende Änderungen im Codex Iuridicalis abzustimmen:


    Zu streichen sind:
    § 2 Iudicium Imperialis
    (4) Das Iudicium Imperialis verhandelt Strafsachen der Kategorie Schwerverbrechen, sowie Berufungen des Iudicium Maior.


    und


    § 3 Iudicium Maior
    (4) Das Iudicium Maior verhandelt Strafsachen der Kategorie Verbrechen, sowie Berufungen des Iudicium Minor.


    und


    § 4 Iudicium Minor
    (4) Das Iudicium Minor verhandelt Strafsachen der Kategorie Vergehen.



    Neuzufassen ist, wie nachfolgend genannt:
    § 19 Sachliche Zuständigkeit
    (1) Bei Verhandlungen über Delikte gegen den Staat im Sinne des Codex Iuridicalis ist das Iudicium Imperialis sachlich zuständig.
    (2) Bei Verhandlungen über alle anderen Delikte im Sinne des Codex Iuridicalis ist das Iudicium Maior sachlich zuständig.
    (3) Bei allen anderen Verhandlungen ist das Iudicium Minor sachlich zuständig.
    (4) Die sachliche Zuständigkeit nach den Absätzen (1) bis (3) ist nachrangig wenn eine andere Zuständigkeit gesetzlich vorgeschrieben ist.



    Seid ihr für die Annahme dieser Beschlussvorlage, dann stimmt mit ja. [ :dafuer:]
    Wenn ihr dagegen seid, dann stimmt mit nein.“ [ :dagegen:]




    Sim-Off:


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Maximus Decimus Meridius
    Medicus Germanicus Avarus
    Gaius Octavius Victor
    Marcus Octavius Maximus
    Manius Tiberius Durus
    Publius Matinius Agrippa
    Herius Claudius Menecrates
    Titus Helvetius Geminus
    Lucius Aelius Quarto
    Potitus Vescularius Salinator
    Marcus Aurelius Corvinus
    Quintus Germanicus Sedulus
    Manius Flavius Gracchus



    Abwesende stimmberechtigte Senatoren


    Marcus Vinicius Lucianus
    Quintus Tiberius Vitamalacus
    Lucius Flavius Furianus
    Marcus Vinicius Hungaricus



    14 von 18 Vollsenatoren sind anwesend.
    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Die Abstimmung endet am Montag, dem 03.11.,
    oder vorher, wenn alle anwesenden und stimmberechtigten Senatoren ihre Stimme abgegeben haben.


  • ABSTIMMUNG
    DECRETUM SENATUS



    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist das Decretum Senatus:
    angenommen


    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit
    von 60% des Senates wurde also erreicht.


    Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft.


    gez. Lucius Aelius Quarto
    ---------------------- Consul ---------------------



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