“Nach Abschluss der Anhörung rufe ich den Senat zur Abstimmung über folgende Änderungen im Codex Iuridicalis auf:
Folgende Bestimmungen sollen neugefasst werden:
§ 100 Wahlfälschung
(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 10.000 Sesterzen oder mit einer Relegatio von mindestens 3 Monaten bestraft. Zusätzlich kann dem Täter das passive Wahlrecht auf Lebenszeit aberkannt werden, wenn eine besondere Schwere der Schuld vorliegt.
(2) Als Wahl im Sinne des Codex gelten die Wahlen zum Cursus Honorum, sowie alle Wahlen zu öffentlichen Ämtern und Gremien der Provinzen und Städte.
und
§ 52.1 Relegatio und Exilium
hier lediglich:
(1) Die Relegatio ist eine zeitige Verbannung. Das Höchstmaß der Relegatio ist 12 Monate, ihr Mindestmaß 1 Woche. Den Ort der Verbannung im Rahmen einer Relegatio bestimmt das Gericht. In der Zeit seiner Relegatio darf der Verbannte weder für ein öffentliches Amt kandieren, noch kann er in ein solches gewählt werden.
Die Absätze (2) und (3) des § 52.1 bleiben davon unberührt.
Zum Vorschlag für (1) des § 100 darf ich noch anmerken, dass die Höchstdauer für eine Relegatio gesetzlich auf 12 Monate festgesetzt ist, weshalb eine nochmalige Befristung an dieser Stelle nicht unbedingt nötig ist.
Für oder gegen diese Beschlussvorlage kann nur als ganzes gestimmt werden.
Seid ihr für ihre Annahme, dann stimmt mit ja. [ ]
Wenn ihr dagegen seid, dann stimmt mit nein.“ [ ]
Anwesende stimmberechtigte Senatoren
Spurius Purgitius Macer
Maximus Decimus Meridius
Medicus Germanicus Avarus
Gaius Octavius Victor
Marcus Octavius Maximus
Manius Tiberius Durus
Herius Claudius Menecrates
Titus Helvetius Geminus
Lucius Aelius Quarto
Potitus Vescularius Salinator
Marcus Aurelius Corvinus
Quintus Germanicus Sedulus
Manius Flavius Gracchus
Kaeso Annaeus Modestus
Abwesende stimmberechtigte Senatoren
Marcus Vinicius Lucianus
Quintus Tiberius Vitamalacus
Lucius Flavius Furianus
Marcus Vinicius Hungaricus
Publius Matinius Agrippa
14 von 19 Vollsenatoren sind anwesend.
Damit ist der Senat beschlussfähig.
Die Abstimmung endet am Sonntag, dem 23.11.,
oder vorher, wenn alle anwesenden und stimmberechtigten Senatoren ihre Stimme abgegeben haben.