Änderung der Anmeldefrist bei Wahlen zum Cursus Honorum

  • “Ehrenwerter Senat von Rom, ich ergreife heute das Wort, um eine Diskussion über die Anmeldefrist bei Wahlen zum Cursus Honorum anzuregen.
    Heute ist es so, dass Kandidaten spätestens eine Woche vor der Wahl ihre Kandidatur anmelden müssen. Festgelegt ist das im § 39 des Codex Universalis.


    Eine Woche – das ist zweifellos vollkommen ausreichend, damit die Consuln, bei denen die Kandidatur erklärt werden muss, die Interessenten auf die Kandidatenliste setzen können.
    Aber die Kandidaten werden für gewöhnlich vor den Senat geladen, damit sie ihre Bewerbung erläutern und für sich werben können. Und ihr, verehrte Senatoren, habt bei dieser Gelegenheit die Möglichkeit, die Kandidaten besser kennen zu lernen.
    Nach meinem Verständnis können sie aber erst nach Ende der Bewerbungsfrist eingeladen werden und vor dem Senat erscheinen. Dafür ist dann also weniger als eine Woche Zeit und in Jahren, wo sich besonders viele Kandidaten auf den Listen finden, ist das sehr knapp. Da bleibt dann wenig Raum für längere und eingehende Befragungen.


    Wie wäre es also, wenn wir die Frist verlängern würden? Statt einer Woche vor der Wahl, könnten es fortan zwei sein. Wie findet ihr das?“

  • "Ich kann dir da nur beipflichten, consul Aelius. Zwar habe ich erst eine Befragung als Mitglied des Senats hinter mir, doch mein Eindruck als Kandidat bei den vorausgegangenen Wahlen war stets der, dass die Zeit ein Problem darstellte und einige Kandidaten daher nur sehr kurz zu Wort kommen konnten", meldete ich mich zu Wort. Auch, wenn mich diese Zeitknappheit eigentlich nie so direkt betroffen hatte, war mir doch von anderen einiges zu Ohren gekommen. Und besonders den Kandidaten, die für die Befragung vor dem Senat eigens nach Rom reisen mussten, würde eine Verlängerung der Zeit zwischen Kandidaturbekanntgabe und Befragung zugute kommen.

  • "Beide Seiten könnten davon profitieren. Ein Kandidat, weil er sich besser vermarkten darf, wenn seine Rede- und Antwortzeit länger ist. Der Senat, weil er so die ungeeigneten Kandidaten mit Nichtwahl aussortieren kann. Ihm bleibt nach der neuen Reglung mehr Zeit zu hinterfragen. Daher kann ich dem Vorschlag nur Zustimmung erteilen."

  • Dieses Vorhaben fand auch die Zustimmung des Tiberiers, der sich dazu leider erst nach Germanicus Avarus zu Wort melden konnte.


    "Ich befürworte den Antrag des Consuls. Ohnehin wird sich kaum jemand eine Woche vor der Wahl überlegen, dass er doch antreten will. Eine längere Vorlaufzeit hat also nur Vorteile."

  • Obwohl Claudius bisher nie das Bedürfnis verspürt hatte, sich bei Befragungen von Kandidaten zu Wort zu melden, leuchtete ihm der Vorschlag zur zeitlichen Versetzung der Anmeldefrist ein. Er nickte und murmelte: "Das macht Sinn."
    Eine ausführlichere Äußerung sparte er sich. Ihm schienen das Anliegen und die zu erwartenden Reaktionen ohnehin klar zu sein.

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