“Ehrenwerter Senat von Rom, ich ergreife heute das Wort, um eine Diskussion über die Anmeldefrist bei Wahlen zum Cursus Honorum anzuregen.
Heute ist es so, dass Kandidaten spätestens eine Woche vor der Wahl ihre Kandidatur anmelden müssen. Festgelegt ist das im § 39 des Codex Universalis.
Eine Woche – das ist zweifellos vollkommen ausreichend, damit die Consuln, bei denen die Kandidatur erklärt werden muss, die Interessenten auf die Kandidatenliste setzen können.
Aber die Kandidaten werden für gewöhnlich vor den Senat geladen, damit sie ihre Bewerbung erläutern und für sich werben können. Und ihr, verehrte Senatoren, habt bei dieser Gelegenheit die Möglichkeit, die Kandidaten besser kennen zu lernen.
Nach meinem Verständnis können sie aber erst nach Ende der Bewerbungsfrist eingeladen werden und vor dem Senat erscheinen. Dafür ist dann also weniger als eine Woche Zeit und in Jahren, wo sich besonders viele Kandidaten auf den Listen finden, ist das sehr knapp. Da bleibt dann wenig Raum für längere und eingehende Befragungen.
Wie wäre es also, wenn wir die Frist verlängern würden? Statt einer Woche vor der Wahl, könnten es fortan zwei sein. Wie findet ihr das?“