Epistolae - Briefe an den Imperator – (Nicht für Privatpost an die Gens Aelia)

  • Ad
    Administratio Imperatoris



    Wie bekannt wurden dieses Jahr drei Quaesturen und fünf Vigintivirate für besondere Candidati Augusti freigehalten. Diese sind am Ende des Jahres folgendermaßen zu besetzen:


      [*]Manius Laberius Maturus Minor, der Sohn des Legatus Augusti pro Praetore Illyrico, ist zum Quaestor Principis zu ernennen.
      [*]Caius Tiburtius Rebilus Minor, Sohn des Senators Caius Tiburtius Rebilus, ist zum Quaestor pro Praetore für die Provinz Illyricum zu ernennen.
      [*]Marcus Rufius Thrasea, bisher Tribunus Laticlavius der Legio VII Claudia, ist zum Quaestor Consulum zu ernennen.
      [*]Quintus Marius Pullo, früher Praefectus Castrorum der Legio VII Claudia, ist der Ordo Senatorius zu verleihen und er ist zum Triumvir capitalis zu ernennen.
      [*]Caius Cilnius Buteo, früher Centurio der Legio XIII Gemina, ist der Ordo Senatorius zu verleihen und er ist zum Triumvir capitalis zu ernennen.
      [*]Caius Servilius Erauscus, Decurio aus Aquincum, ist der Ordo Senatorius zu verleihen und er ist zum Quattuorvir urbis purgandis zu ernennen.
      [*]Marcus Hosidius Pannonicus, Decurio aus Sirmium, ist der Ordo Senatorius zu verleihen und er ist zum Triumvir aere argento auro flando ferundo zu ernennen.
      [*]Tiberius Erucius Vorenus, Sohn des Senators Caius Erucius Vorenus, ist zum Decemvir litibus iudicandis zu ernennen.


    Dies ist auch dem Consul mitzuteilen, damit dieser die Ernennung offiziell vornehmen kann. Die Verleihungen des Ordo Senatorius können unverzüglich geschehen.


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  • Auch bei der Kanzlei hatte der Legionsbote verschiedene Schriftrollen abzugeben.



    An die
    Kaiserliche Kanzlei
    Abteilung ab epistulis
    Roma





    Salve!


    Anbei befinden sich der aktuelle Truppenstärkebericht der Legio I Traiana Pia Fidelis und die für den anstehenden Census angeforderte Liste der Truppenangehörigen nach Stand.


    Vale,


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    Legatus Legionis
    -
    LEGIO I TRAIANA PIA FIDELIS

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    Truppenstärkebericht
    der Legio I Traiana Pia Fidelis



    ________________________________________


    * Bespielte IDs mit Sternchen markiert


    Stab:


    Legatus Legionis:


    *Titus Aurelius Ursus:


    Senatorische Tribune:


    Cnaeus Geminius Serenus


    Ritterliche Tribune


    *Servius Artorius Reatinus
    Galeo Maenius Marullus
    Tiberius Curtilius Orfitus
    Potitus Virginius Flaccus
    Galeo Atilius Rusticus


    COH I, CENT I


    *Marcus Iulius Licinus
    *Gaius Tallius Priscus
    Potitus Arpineius Carus
    Paullus Crepereius Thalna
    Lucius Talius Paulus
    [...]



    [...]


    COH IX, CENT IV



    *Lucius Pompeius Cavarinus
    *Tiberius Germanicus Messalla
    *Manius Quintilius Cavarinus
    Publius Matius Serapio
    Faustus Gessius Caldus
    Kaeso Cloelius Triciptinus
    Paullus Statius Flamma
    [...]



    TURMA I
    *Caius Decimus Celsus
    Sisenna Vibidius Rebilus
    Kaeso Mettius Madarus
    [...]



    Gesamtzahl einsatzfähiger Männer: 4.997
    Gesamtzahl der zur Zeit nicht einsatzfähigen Männer (im Valetudinarium, in Kürze wieder einsatzfähig): 11







    Liste römischer Bürger nach Stand
    dienend in der Legio I Traiana Pia Fidelis



    ________________________________________




    Senator:
    *Titus Aurelius Ursus




    Ritter:
    *Servius Artorius Reatinus
    Galeo Maenius Marullus
    Tiberius Curtilius Orfitus
    Potitus Virginius Flaccus
    Galeo Atilius Rusticus




    Bürger:
    *Marcus Iulius Licinus
    *Gaius Tallius Priscus
    *Lucius Pompeius Cavarinus
    *Tiberius Germanicus Messalla
    *Caius Decimus Celsus
    *Manius Quintilius Cavarinus
    Cnaeus Geminius Serenus
    Potitus Arpineius Carus
    Paullus Crepereius Thalna
    Lucius Talius Paulus
    Sisenna Vibidius Rebilus
    Kaeso Mettius Madarus
    Kaeso Cloelius Triciptinus
    Paullus Statius Flamma
    [...]




  • Ad
    Ab Epistulis



    Nach Beratung mit meinen Fachleuten habe ich beschlossen aufgrund der veränderten militärischen Bedrohungen an den Nordost- und Südgrenzen unseres Reiches ein paar Truppenverlegungen vorzunehmen. Konkret handelt es sich um folgende:


      [*]Die Legio IX Hispana ist von ihrem bisherigen Standort Colonia Claudia Ara Agrippinensium nach Legio in Hispania Tarraconensis zu verlegen.
      [*]Die Legio XXVIII Alaudae ist von ihrem bisherigen Standort Novaesium in Germania nach Potaissa in Dacia zu verlegen.
      [*]Die Cohors V Dalmatarum ist von ihrem bisherigen Standort Thessalonica in Macedonia nach Ausum in Mauretania Caesariensis zu verlegen.


    Dies ist den betroffenen Statthaltern und Kommandeuren unverzüglich mitzuteilen. Die Verlegungen haben zum baldestmöglichen Zeitpunkt zu beginnen.


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  • Ad
    Ab Epistulis



    Ich habe in Absprache mit unserem Kaiser beschlossen, den Praefectus Praetorio Publius Acilius Attianus mit sofortiger Wirkung zu entlassen. Stattdessen wird der Eques und bisherige Praefectus Classis Pannonicae Quintus Marius Turbo zum Praefectus Praetorio ernannt werden. Bereite alles notwendige vor und sorge für eine Ablösung von Marius. Ich habe die Praetorianer bereits informiert.


    [Blockierte Grafik: http://i662.photobucket.com/albums/uu347/Kaysepunkt/SiegelCuPUPVS.png]


  • Procurator ab Epistulis
    Administratio Imperatoris
    Roma
    Provincia Italia



    Salve Procurator, ich schreibe dir aus dem Dodekaschoinos, wo sich die XXII zur Zeit im Kampf mit den hiesigen Wüstenbanditen befindet. Feldzüge wie dieser erfordern fähige Offiziere und vor allem anderen Offiziere mit speziellen Fähigkeiten. Daher erbitte ich hiermit die kaiserliche Zustimmung, bzw. die Zustimmung seines Stellvertreters, für die Beförderung des Optios Lucius Septimius Palaemon in den Rang eines Centurios.
    Der Optio hat bereits während der Verlegung der Legion nach Süden seinen außergewöhnlichen Nutzen unter Beweis gestellt und hat sich seither auch stets als vertrauenswürdig und verlässlich erwiesen.
    Die Vita des Optios findet sich im Anhang.




    Hochachtungsvoll


    Tiberius Octavius Dragonum
    ~~Praefectus Legionis der Legio XXII~~




  • An
    D Annaeus Varus
    Procurator a libellis
    Kaiserliche Kanzlei
    Roma


    Salve Varus,


    Der Praefectus Urbi hat mir angeordnet, ich soll dir meinen Census zustellen. Hier ist er. Viel Spaß damit, was auch immer du damit zu tun anstellst. Ich werde eine weitere Abschrift dem Archiv zustellen, darum musst du dich also nicht kümmern.


    Gruß,
    Piso



    Italia:


    Roma:


    Imperator
    GAIUS ULPIUS AELIANUS VALERIANUS



    Senatores
    ...
    Medicus Germanicus Avarus
    Potitus Vescularius Salinator
    Manius Tiberius Durus
    Manius Flavius Gracchus
    Marcus Vinicius Lucianus
    Quintus Germanicus Sedulus
    Lucius Annaeus Florus
    Kaeso Annaeus Modestus
    Faustus Octavius Macer
    Tiberius Aurelius Avianus
    Gaius Octavius Victor
    Spurius Purgitius Macer
    Lucius Aelius Quarto
    Herius Claudius Menecrates
    Titus Helvetius Geminus
    ...


    Equites
    ...
    Tiberius Prudentius Balbus
    Decimus Annaeus Varus
    Marcus Decimus Mattiacus
    Lucius Hadrianus Iustus
    Titus Decimus Verus
    Decius Germanicus Corvus
    Marcus Aelius Callidus
    Decima Lucilla
    ...


    Cives


    ...
    Lucius Iulius Centho
    Aulus Flavius Piso
    IULIA ULPIA DRUSILLA
    Decima Seiana
    Iunia Axilla
    Titus Duccius Vala
    Decimus Atius Romanus
    Claudia Romana
    Cnaeus Prudentius Spurinna
    Furia Calliphana
    Titus Sergius Lupus
    Sextus Aurelius Lupus
    Quartus Flavius Lucullus
    Spurius Tiberius Dolabella
    Quintus Claudius Lepidus
    Manius Peltrasius Bibulus
    Publius Aurelius Imbrex
    Iunia Serrana
    Lucius Claudius Brutus
    Quintus Flavius Flaccus
    Appius Aurelius Cotta
    Flavia Epicharis
    Lucius Iulius Antoninus
    Aulus Tiberius Ahala Tiberianus
    Tiberia Albina
    Aurelia Flora
    Publius Pompeius Pius
    Tiberia Arvinia
    Sergia Drusilla
    Aurelia Prisca
    Octavia Varena
    Gaius Iulius Lucanus
    Tiberia Septima
    Appius Matinius Augurinus
    Aulus Iunius Seneca
    Decima Amaesia
    Iulia Corona
    Marcus Claudius Flavus
    Titus Iulius Flavus
    Caius Silurius Rufinus
    Gnaeus Postumius Rufus
    Marcus Valerius Mercurinus
    Publius Matinius Avianus
    Aelia Paulina
    Aelia Vespa
    Annaea Iuliana
    Aulus Decimus Paulus
    Aulus Germanicus Umbricius
    Aurelia Narcissa
    Claudia Antonia
    Claudia Catilina
    Flavia Nigrina
    Gaius Decimus Matho
    Gaius Iulius Curio
    Gaius Pompeius Pinus
    Germanica Laevina
    Iulia Cara
    Iulia Livilla
    Iulia Vera
    Octavia Catiena
    Publius Ulpius Maioranus
    Quintus Claudius Iavolenus
    Quintus Germanicus Stilo
    Sergia Chaerea
    Terentia Gemina
    Tiberia Faustina
    Tiberius Pompeius Civilis
    Vinicia Petronilla
    Volusus Sergius Imperiosus
    Caius Flavianus Aquilius
    Germanica Sabina
    Manius Flavius Gracchus Minor
    ...


    Misenum:


    Senatores
    ...


    Equites
    ...
    Primus Decimus Magnus
    Herius Hadrianus Subdolus
    Gaius Pompeius Imperiosus
    ...


    Cives
    ...
    Publius Iulius Saturninus
    Marcus Iulius Proximus
    Publius Annaeus Domitianus
    Kaeso Iulius Iuvenalis
    ...


    Mantua:


    Senatores
    ...
    Titus Aurelius Ursus
    ...


    Equites
    ...
    Servius Artorius Reatinus
    ...


    Cives
    ...
    Marcus Iulius Licinus
    Gaius Tallius Priscus
    Caius Decimus Celsus
    Lucius Pompeius Cavarinus
    Manius Quintilius Cavarinus
    Tiberius Germanicus Messalla
    ...


    Ostia:


    Senatores
    ...


    Equites
    ...



    Cives
    Iullus Quintilius Sermo
    Paullus Germanicus Aculeo
    ...


    Aegyptus:


    Alexandria:


    Equites
    ...
    Appius Terentius Cyprianus
    Tiberius Octavius Dragonum
    Faustus Decimus Serapio
    Germanica Aelia
    ...


    Cives
    ...
    Lucius Iunius Merula
    Titus Decimus Cursor
    Lucius Septimius Palaemon
    Marcus Iulius Sparsus
    Aulus Trebellius Posca
    Lucius Annaeus Gratus
    Lucius Artorius Graeceius
    Appius Decimus Massa
    Lucius Claudius Cethegus
    ...


    Germania


    Senatores
    ...
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Marcus Decimus Livianus
    ...


    Equites
    ...
    Gaius Terentius Primus
    Tiberius Caecilius Metellus
    Duccia Venusia
    Quintus Fabius Vibulanus
    ...


    Cives
    ...
    Lucius Purgitius Maecenas
    Decimus Duccius Verus
    Numerius Duccius Marsus
    Lucius Quintilius Valerian
    Duccia Elva
    Germanica Calvena
    Paullus Atius Scarpus
    Lucius Octavius Marsus
    Marcus Marius Madarus
    Aulus Hadrianus Fontinalis
    Lucius Duccius Silvanus
    Lucius Terentius Tullus
    Caius Quintilius Bassus
    Duccia Flamma
    Duccia Vera
    Galeo Germanicus Ocrea
    Iullus Quintilius Avianus
    Quintilia Melina
    Quintilia Valentina
    Appius Quintilius Promotus
    ...

  • Ein Bote, der froh war nicht wie der andere die Strecke über die Alpen genommen zu haben, brachte bedeutende Post aus der Hauptstadt Germanias..



    Ad
    Imperator Caesar Augustus
    Palatium Augusti
    Roma



    Unserem verehrten Kaiser unsere Grüße,


    wir, die Duumviri der Civitas Mogontiacums, treue Untertanen und Bürger des Reichs, ergebene Diener deiner selbst und ehrbare Anhänger der Sache Roms bitten demütig um deine Hilfe.


    Den Möglichkeiten der Res Publica entsprechend haben wir für die Civitas Mogontiacum eine neue Ordnung erarbeitet, wir haben sie diesem Schreiben beigefügt.
    Wir bitten dich, unsereren verehrten und geliebten Kaiser, darum den Menschen der Civitas diese neue Ordnung zu gewähren und unserer Civitas den Rang eines Municipiums zu verleihen* um ihr die rechtliche Grundlage für eben diese Stadtordnung zu ermöglichen.


    Demütigst erwarten wir die Verlautbarung deiner Entscheidung in unserer Sache.


    Die Götter mit dir!



    Sp. Turius Simplex et A. Paccius Perolla


    Sim-Off:

    *=allerdings ohne die historische Bürgerrechtsverleihung an die Bürgerrechtsverleihung an die Einwohner des Hauptorts ob der unhistorischen Struktur Mogontiacums im IR



    CIVITAS MOGONTIACVM
    LEX MVNICIPALIS



    Pars Prima - Allgemeines
    §1 - Territorium

    (1) Den Hauptort der Civitas Mogontiacum bildet das Oppidum Mogontiacum. In das Stadtgebiet eingegliedert sind sämtliche Vici und Villae Rusticae, welche in dafür vorgesehene Grundlisten der Stadtverwaltung eingetragen sind.
    (2) Die Grenzen des Stadtgebietes bleiben nach Erlass dieses Gesetzes so bestehen wie sie derzeit vorliegen. Änderungen durch Vertrag oder kaiserlicher Weisung sind möglich. Verträge der Stadt Mogontiacum sollen indessen keine derartigen Stadtgebietsverluste zur Folge haben, welche öffentliche Bauten, besonders die Kais des Rhenushafens, beeinträchtigen.


    §2 - Rechtlicher Status
    Der rechtliche Status des Oppidum Mogontiacum bestimmt sich gemäß der Weisungen unseres erhabenen und von den Göttern allseits gesegneten Imperator Caesar Augustus.


    §3 - Administration
    Die Regierung der Stadt übernimmt die Curia Civitatis. Sie setzt sich im Sinne der Lex Provincialis aus der Versammlung der Decuriones sowie gewählten Magistraten zusammen. Die Magistrate der ewigen Stadt Rom sollen hierbei zum Vorbild gereichen.



    Pars Secunda - Über die Curia Civitatis
    §1 - Munera curiae civitatis

    Die Grundaufgaben der Verwaltung, im folgenden Munera genannt, umfassen folgende zwei Aufgabenbereiche:
    (1) Munera Civitatium: die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Sicherung des Innerstädtischen Friedens, die Errichtung und Instandhaltung öffentlicher Gebäude, die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Waren zum Lebensbedarf durch die Einrichtung und Unterhaltung rechtmäßiger Märkte, die Versorgung mit Trinkwasser, das Abhalten von religiösen Festen zur Sicherung des Pax Deorum und die Veranstaltung von Feierlichkeiten zu den jeweiligen Feiertagen. Die Vertretung der Civitas vor dem Legatus Augusti Pro Praetore und im Außerprovinziellen (i.e. vor dem Kaiser und vor Rom) ist ebenfalls ein Munerus der Civitas.
    (2) Munera Rei Publica: die Sicherstellung der Abgaben an Rom, die Errichtung und Unterhaltung von Straßen, Aquädukten und Einrichtungen des Cursus Publicus. Die Aushebung und Unterhaltung von Auxiliareinheiten in Zeiten des Krieges. Die Unterbringung und standesgemäße Versorgung von höheren Beamten und des Kaisers.


    §2 - Magistri Vici
    (1) Mogontiacum ist in Vici unterteilt, denen je zwei Magistri Vici vorsteht.
    (2) Magistri Vici werden von den Bewohnern des Vicus, im folgenden Vicani genannt, aus ihren Reihen ins Amt gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
    (3) Kandidaten für das Amt des Magister Vicus müssen mindestens Peregrine sein.
    (4) Wer zum Magister Vici gewählt wird, erwirbt dadurch für die Dauer seiner Amtszeit die Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, ohne für diesen den Census entrichten zu müssen. Nach Ablauf seiner Amtszeit scheidet er wieder aus dem Ordo aus.


    §3 - Ordo Decurionum
    (1) Der Ordo Decurionum Mogontiaci setzt sich zusammen aus den gewählten Magistri Vici sowie Direktbewerbern aus den Reihen der Vicani der jeweiligen Vici.
    (2) Aufnahme in den Ordo Decurionum kann jeder Peregrinus oder Civis beantragen, der die Civitas seinen Wohnort nennt. Er hat seinen Antrag an die Duumvirn zu adressieren, welche ihn den Angehörigen des Ordo Decurionum zur Diskussion stellen. Im Fall einer Abstimmung zu Gunsten des Antragsstellers ist eine jährlicher Census in Höhe von II Aurei an die Stadtkasse zu entrichten.
    (3) Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Bewerber von den Duumvirn zum Decurio ernannt und wird somit Inhaber aller Rechte und Pflichten eines solchen.
    (4) Aus dem Ordo Decurionum auszuscheiden ist möglich lediglich durch Tod, Austritt, Enthebung durch Mehrheitsbeschluss, oder kaiserlichen Beschluss.
    (5) Außerordentliche Beisitzer des Ordo Decurionum ohne direktes Stimmrecht, bei gleichzeitiger Einhaltung des Weisungsrechts durch das jeweilige Amt, sind: der Kaiser, der Legatus Augusti Pro Praetore, die Patrones der Civitas, die Pontifices der Civitas, Personen, denen das Beisitzrecht vom Ordo Decurionum ausgesprochen wurde.


    §4 - Ämterlaufbahn der Stadtverwaltung
    (1) Die Stadtverwaltung setzt sich zusammen aus den Duumvirn, einem Quaestor und drei Aedilen.
    (2) Wer Decurio Mogontiaci ist, und vorher mindestens ein Jahr als Magister seines Vicus tätig war, kann zum Aedilat kandidieren. Die Amtszeit beträgt ein Jahr und qualifiziert für das Duumvirat und die Quaestur. Duumvirat und Quaestur sind dabei ebenfalls auf ein Jahr befristet.
    (3) Sämtliche Städtische Beamte sind der Kontrolle und Weisungsbefugnis des Procurator Civitatium unterworfen.
    (4) Allen gewählten Beamten der Stadtverwaltung steht außerdem eine bestimmte Anzahl Schreiber, im folgenden Scribae Civitatis, zu. Für Duumvirn sind dies vier, für Magistrate je zwei Scribae Civitatis.


    §5 - Über Aedile
    (1) Die Aedile sind Magistrate, die
    a) Aufsicht halten über Instandhaltung und Sicherheit der öffentlichen Bauwerke wie Tempel, Thermen, Verwaltungseinrichtungen und Häfen,
    b) Kontrolle führen über die Einhaltung der Marktordnung und ordnungsgemäße Funktion der Lagerhallen und Speicher, sowie
    c) über Bordelle, Garküchen und öffentliche Brunnen,
    d) den Polizeidienst und die Brandbekämpfung organisieren und deren Leitung ihnen obliegt, und
    e) öffentliche Spiele anlässlich von Fest- und Markttagen organisieren und durchführen.
    (2) Sie können niedere Beamte, die Beneficarii zu ihrer Unterstützung einstellen.


    §6 - Über den Quaestor
    Der Quaestor hat die Aufsicht über die Stadtkasse. Er überwacht Ein- und Ausgaben. Er hat außerdem Sorge zu tragen für die Erhebung von Steuergeldern oder Zollgebühren, die das Stadtgebiet betreffen. Er schuldet dem Procurator Civitatium Rechenschaft über sämtliche Abgaben, die die Civitas dem römischen Staat zu leisten hat.


    §7 - Über die Duumvirn
    Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor. Neben der Ausübung des Marktrechts und der niederen wie freiwilligen Gerichtsbarkeit haben sie den Vorsitz über die Curia Civitatis inne. Sie weisen den gewählten Aedilen zudem ihre Aufgabenbereiche zu und leiten die Wahlen der städtischen Magistrate zum Ende ihrer Amtszeit. [/quote]



    Pars Tertia - Wahlen
    §1 - Wahlrecht

    (1) Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zu den Magistri der jeweiligen Vici haben sämtliche Vicani eines Vicus inne. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.
    (2) Aktives und passives Wahlrecht zu den Wahlen der Aedile der Civitas haben die Angehörigen des Ordo Decurionum ohne Bürgerrecht. Zum Duumvirat und zur Quaestur ist das Bürgerrecht Wahlvoraussetzung. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.


    §2 - Durchführung
    (1) Die Duumvirn leiten die Wahl, sofern der Procurator Civitatium nicht einschreitet.
    (2) Mindestens drei Wochen vor dem Wahltermin muss dieser verkündet werden. Die Kandidaturen müssen bis zum Beginn der zweiten Woche vor der Wahl der Stadtverwaltung bekannt gegeben worden sein. Diese veröffentlicht die Kandidaten.
    (3) Die Wahl wird innerhalb zwei aufeinanderfolgender Tage abgehalten. Die Urnen werden am Ende des zweiten Tages geschlossen und ausgewertet.
    (4) Kandidaten gelten mit mindestens fünfzig Prozent der Stimmen als zum Amt zugelassen. Werden mehr Männer zugelassen, als es Ämter gibt, scheiden die Kandidaten mit den geringsten Ergebnissen in aufsteigender Reihenfolge aus. Bei identischen Ergebnissen gibt es eine Stichwahl.
    (5) Das Ergebnis ist unverzüglich nach der Stimmenauswertung öffentlich bekannt zu machen. Die gewählten Stadtbeamten sind auf dem Forum zu vereidigen und daraufhin von ihren Vorgängern in die Ämter einzuweisen.


  • Ad
    procurator a libellis
    Administratio Imperatoris
    Palatium Augusti
    Roma, Italia



    Geschätzter Procurator Annaeus Varus,


    Ich möchte mich in der kaiserlichen Kanzlei um die Stelle eines Primicerius bewerben und bitte dich um einen Termin, bei dem ich dir dieses Anliegen persönlich vorbringen kann.


    Ich danke dir und verbleibe,


    Gaius Caecilius Metellus



  • Ad
    A Memoria



    Scheinbar ist dir ein kleiner Fehler bei diesem Gesetz der Stadt Mogontiacum unterlaufen: Es muss Lex Civitatis heißen, nicht Lex Municipalis. Ich habe sie ja nicht zum Municipium gemacht! Ändere das schleunigst!


    Außerdem kommt das vielleicht besser zu den regionalen Leges, nicht in den Codex Universalis.



    Potitus Vescularius Salinator


  • Ein Bote aus Ostia brachte in jenen Tagen folgenden Brief für die Kanzlei.


    Ad
    Imperator Caesar Augustus
    Palatium Augusti
    Roma


    Unserem verehrten und hochgepriesenen Kaiser unsere besten Grüße,


    wir, die Duumvirn von Ostia, stellvertretend für den Ordo Decurionum Ostiensis und sämtliche Bürger der Civitas, treue Untergebene deiner Allmacht, Verfechter des Imperiums, erbitten hiermit ehrerbietig deine weise Entscheidung in folgender Sache.


    Gemäß der Lex Octavia et Aelia de administratione regionum Italicarum hat der Ordo Decurionum unter Vorsitz von Duumvir Iullus Quintilius Sermo den Entwurf einer Lex Municipalis Ostiensis ausgearbeitet, den wir dir im Anhang an dieses Schreiben zusenden.
    Wir bitten dich, allseits geehrter Princeps, den Entwurf zu prüfen und eine Entscheidung über seine Zulässigkeit zu fällen.


    Untertänigst erwarten wir deine Entscheidung über unser Anliegen.


    Die Götter mögen ewig mit dir sein!




    A. Min. Paetus et T. Cant. Varenus
    _______________________________
    DUUMVIRI - OSTIA




    LEX MUNICIPALIS OSTIENSIS



    Im Namen des Volkes von Ostia! Die Götter seien unsere Zeugen, dass der Civitas Ostia diese Lex gegeben sei, welche vom Ordo Decurionum beschlossen wurde und von den Organen der Stadtverwaltung umzusetzen ist.



    Praeambel
    Im Rahmen des Pars Quarta Decima - Lex Octavia et Aelia de administratione regionum Italicarum (Lex Octavia et Aelia) gibt sich das Volk von Ostia nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Bona Fides in diesem Dokument eine Gesetzesgrundlage zur Erhaltung und Verwaltung der Stadt Ostia und des selbige umgebenden Landes. Sämtliche Bürger der Stadt haben sich der Lex Municipalis Ostiensis zu unterwerfen und ihrem Wortlaut nach zu handeln. Die Codices Universalis et Iuridicalis sowie Militaris stehen hierbei über der Lex Municipalis und stellen somit übergeordnetes Recht dar. Jegliches Handeln zum Wohle der Stadt Ostia darf niemals wider der kaiserlichen Gesetze geschehen.



    Pars Prima - Allgemeines


    §1 - Territorium
    (1) Den Hauptort der Civitas Ostia bildet das Oppidum Ostia. In das Stadtgebiet eingegliedert sind sämtliche Vici und Villae Rusticae, welche in dafür vorgesehene Grundlisten der Stadtverwaltung eingetragen sind.
    (2) Die Grenzen des Stadtgebietes bleiben nach Erlass dieses Gesetzes so bestehen wie sie derzeit vorliegen. Änderungen durch Vertrag oder kaiserliche Weisung sind möglich. Verträge der Stadt Ostia sollen indessen keine derartigen Stadtgebietsverluste zur Folge haben, welche öffentliche Bauten, besonders die Kais des ostiensischen Hafens, beeinträchtigen.


    §2 - Rechtlicher Status
    Der rechtliche Status des Oppidum Ostia bestimmt sich gemäß der Weisungen unseres erhabenen und von den Göttern allseits gesegneten Imperator Caesar Augustus.


    §3 - Administration
    Die Regierung der Stadt übernimmt die Curia Municipalis. Sie setzt sich im Sinne der Lex Octavia et Aelia. Die Magistrate der ewigen Stadt Rom sollen hierbei zum Vorbild gereichen.



    Pars Secunda - Organe der Stadtverwaltung


    §1 - Ordo Decurionum
    (1) Wer Decurio Ostiensis wird, bestimmt sich nach Absatz V Lex Octavia et Aelia. Hiernach hat jener, der einen Sitz im Ordo Decurionum Ostiensis anstrebt, ein Honorarium in Höhe von M Sesterzen an die Stadtkasse zu zahlen.
    (2) Des weiteren muss er eine Amtszeit als Magistratus Ostiensis abgeleistet haben.
    (3) Sind beide Voraussetzungen erfüllt, wird der Bewerber von den Duumvirn zum Decurio ernannt und wird somit Inhaber aller Rechte und Pflichten eines solchen.
    (4) Dem Ordo Decurionum kommt die Organisation der öffentlichen Spiele zu, sofern notwendig.
    (5) Aus dem Ordo Decurionum auszuscheiden ist möglich lediglich durch Tod, Austritt oder Enthebung durch kaiserliche Verfügung.


    §2 - Duumvirn
    Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor. Neben der Ausübung des Marktrechts haben sie den Vorsitz über die Curia Municipalis inne. Sie weisen den gewählten Magistraten zudem ihre Aufgabenbereiche zu und leiten die Wahlen der städtischen Magistrate zum Ende ihrer Amtszeit.


    §3 - Magistrate
    (1) Die städtischen Magistrate setzen sich zusammen aus einem Quaestor und zwei Aedilen. Sie können niedere Beamte zu ihrer Unterstützung einstellen.
    (2) Der Quaestor hat die Aufsicht über die Stadtkasse. Er überwacht Ein- und Ausgaben. Er hat außerdem Sorge zu tragen für die Einnahme sämtlicher Gebühren, die auf die Einfuhr von Waren auf dem Schiffsweg erhoben werden.
    (3) Der Aedilis Operum Publicorum erhält die Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit der öffentlichen Bauwerke wie Tempel, Thermen und Verwaltungseinrichtungen und Häfen und deren Verkehr mit Einhaltung der Stadtverordnungen.
    (4) Der Aedilis Mercatuum hat die Aufsicht über und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr mit Einhaltung der Marktordnung und über Speicher und Magazine mit der Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr und Getreideverteilung. Er ist insbesondere den Weisungen des Procurator Annonae hinsichtlich der römischen Getreideversorgung unterworfen.
    (5) Allen gewählten Beamten der Stadtverwaltung steht eine bestimmte Anzahl Liktoren zu. Für Duumvirn sind dies vier, für Magistrate je zwei Liktoren.
    (6) Quaestoren und Aedilen steht außerdem das Recht zu, die Vigiles Ostiensis zur Durchsetzung ihrer Maßnahmen hinzuzurufen.



    Pars Tertia - Wahlen


    §1 - Wahlrecht
    Aktives und passives Wahlrecht haben alle Bewohner Ostias mit Bürgerrecht inne. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in der Stadtverwaltung gibt.


    §2 - Durchführung
    (1) Die Duumvirn leiten die Wahl, sofern der Curator Rei Publicae nicht einschreitet.
    (2) Mindestens drei Wochen vor dem Wahltermin muss dieser verkündet werden. Die Kandidaturen müssen bis zum Beginn der zweiten Woche vor der Wahl der Stadtverwaltung bekannt gegeben worden sein. Diese veröffentlicht die Kandidaten.
    (3) Die Wahl wird innerhalb zwei aufeinanderfolgender Tage abgehalten. Die Urnen werden am Ende des zweiten Tages geschlossen und ausgewertet.
    (4) Kandidaten gelten mit fünfzig Prozent der Stimmen als zum Amt zugelassen. Werden mehr Männer zugelassen, als es Ämter gibt, scheiden die Kandidaten mit den geringsten Ergebnissen in aufsteigender Reihenfolge aus. Bei identischen Ergebnissen gibt es eine Stichwahl.
    (5) Das Ergebnis ist unverzüglich nach der Stimmenauswertung öffentlich bekannt zu machen. Die gewählten Stadtbeamten sind auf dem Forum zu vereidigen und daraufhin von ihren Vorgängern in die Ämter einzuweisen.



    Im Namen der Bürger Ostias
    IVLLVS QVINTILIVS SERMO
    DUUMVIR - OSTIA


  • Ad
    Procurator a libellis


    In beiliegendem Brief erwähntes erstes Schreiben des Aedils liegt uns nicht vor und ist inhaltlich nicht bekannt. Kläre den Sachverhalt von Rom aus oder schicke uns die nötigen Dokumente zu.




    Ad
    Imperator Caesar Augustus
    GAIUS ULPIUS AELIANUS VALERIANUS
    Misenum,




    Ave, mein Kaiser!


    Meine Aufgaben im Amt des curulischen Aedil veranlassen mich heute, dir zu schreiben. Dabei handelt es sich um zwei Seiten, wie die einer Medaille. Ich möchte mit der unschönen Rückseite beginnen, um mit der glänzenden Front enden zu können.


    Wie dir vielleicht aus dem Palast bereits mitgeteilt wurde, musste ich die kaiserliche Verwaltung darauf hinweisen, dass das Eigentum dreier deiner Betriebe gegen den § 3 Codex Universalis - Lex Mercatus, Absatz 5 verstößt. Mir liegt noch kein Entscheid aus der Verwaltung vor. Ich möchte heute jedoch die Gelegenheit nutzen, dich darauf hinzuweisen, dass ganz Rom seit einem Artikel in der Acta den Blick auf dich richtet.
    Ein kluger Ratgeber würde nun sagen: Mein Kaiser, du bist nicht abhängig vom Eigentum dieser Betriebe, aber durchaus vom Urteil der Bürger. Sei ihnen Vorbild, gib ihnen Halt und spende Vertrauen.


    Die Front der oben angesprochenen Medaille ist eine Einladung. Ich veranstalte vom ANTE DIEM III ID IAN DCCCLXI A.U.C. (11.1.2011/108 n.Chr.)
    bis ANTE DIEM XVIII KAL FEB DCCCLXI A.U.C. (15.1.2011/108 n.Chr.)
    Spiele und würde mich - wie ganz Rom - darüber freuen, wenn du mit deiner Anwesenheit Glanz über sie legst. Viele Bürger sind verunsichert, die Götter haben uns gezürnt. Rom braucht dich, mein Kaiser! Nur gemeinsam kann es uns gelingen, die Götter zu besänftigen. Sie haben mir ihre Bereitschaft dazu signalisiert.


    In der Hoffnung auf eine positive Antwort verbleibe ich, dein ehemaliger Adjutant:


    [Blockierte Grafik: http://img259.imageshack.us/img259/4645/siegel.gif]

    gez. H. Claudius Menecrates



    ANTE DIEM VIII ID IAN DCCCLXI A.U.C. (6.1.2011/108 n.Chr.)


  • Procurator ab Epistulis
    Administratio Imperatoris
    Roma
    Provincia Italia



    Salve Procurator, ich schreibe dir da ich beabsichtige einen meiner Offiziere nach Italien zu versetzen. Der Decurio Decimus Cursor wurde während des Feldzuges durch den Feind verwundet und die Ärzte empfehlen eine Versetzung in günstigeres Klima um die außergewöhnlichen Fähigkeiten des Mannes nicht zu gefährden. Der Decurio ist mir persöhnlich bekannt und empfiehlt sich für die Versetzung zur Legio I, da seine Erfahrung und sein Geschick im Bereich der Legionsreiterei seines Gleichen suchen. Zeit seines Eintreffens in Mantua wird der Mann mit Sicherheit wieder voll einsatzfähig sein.



    Hochachtungsvoll


    Tiberius Octavius Dragonum
    ~~Praefectus Legionis der Legio XXII~~



  • Ad
    Administratio Imperatoris



    Der Civis Iullus Quintilius Sermo ist zum Eques Romanus und Manius Laberius Maturus Minor [NSC] nach Ende seiner Amtszeit als Quaestor Principis zum Senator zu erheben. Ebenso sind die Vigintiviri Caius Servilius Erauscus [NSC], Marcus Hosidius Pannonicus [NSC] und Tiberius Erucius Vorenus [NSC] nach Ablauf ihrer Amtszeit schnellstmöglich zu Tribuni Laticlavii zu ernennen.


    Die Candidati Augusti für die kommenden Wahlen werde ich in Kürze bekannt geben.



    [Blockierte Grafik: http://i662.photobucket.com/albums/uu347/Kaysepunkt/SiegelCuPUPVS.png]

  • Ad
    Administratio Imperatoris



    Folgende Senatoren sind wegen unstandesgemäßen Lebenswandels von der Liste der Senatoren zu streichen:


      [*]Caius Munatius Plancinus [NSC]
      [*]Marcus Munantius Plancinus [NSC]
      [*]Lucius Anicius Cinna [NSC]
      [*]Caius Horatius Cocceianus [NSC]
      [*]Marcus Foslius Anicianus [NSC]
      [*]Marcus Vitellius Superbus [NSC]

    Stattdessen sind folgende Cives zu Senatoren zu ernennen:


      [*]Quintus Marius Pullo [NSC]. Ihm ist der Status eines gewesenen Quaestors zu verleihen.
      [*]Caius Cilnius Buteo [NSC]. Ihm ist der Status eines gewesenen Quaestors zu verleihen.
      [*]Aulus Flavius Piso


    Ebenso habe ich mich entschieden, wer in diesem Jahr als Candidatus Augusti für das nächste Jahr direkt in Magistraturen einzusetzen ist:


      [*]Lucius Vipstanus Maecilianus Sermo[NSC], der Sohn des Iuridiculus der Provinz Illyricum Lucius Vipstanus Sermo, ist zu Beginn des nächsten Jahres zum Tribunus Plebis zu ernennen.
      [*]Titus Cestius Gallus [NSC] ist im nächsten Jahr zum Quaestor Urbanus zu ernennen.
      [*]Caius Servilius Erauscus [NSC], zur Zeit Triumvir Monetalis, ist die Pause zwischen den Ämtern zu erlassen und er ist im nächsten Jahr zum Quaestor pro Praetore für die Provinz Illyricum zu ernennen.
      [*]Marcus Hosidius Pannonicus [NSC], zur Zeit Triumvir Monetalis, ist die Pause zwischen den Ämtern zu erlassen und er ist im nächsten Jahr zum Quaestor Consulum zu ernennen.
      [*]Tiberius Erucius Vorenus [NSC], zur Zeit Decemvir Litibus Iudicandis, ist die Pause zwischen den Ämtern zu erlassen und er ist im nächsten Jahr zum Quaestor pro Praetore für die Provinz Thracia zu ernennen.
      [*]Publius Neratius Victor [NSC], Sohn des Praefectus Alae I Ulpiae Miliariae, ist in den Ordo Senatorius aufzunehmen und im nächsten Jahr zum Tresvir Capitalis zu ernennen.
      [*]Quintus Scaevius Camerinus [NSC], Sohn des Praefectus Vigilum, ist ist in den Ordo Senatorius aufzunehmen und im nächsten Jahr zum Tresvir Capitalis zu ernennen.
      [*]Quintus Scaevius Camerinus [NSC], Sohn des Praefectus Vigilum, ist ist in den Ordo Senatorius aufzunehmen und im nächsten Jahr zum Triumvir Monetalis zu ernennen.
      [*]Caius Gavius Apicius [NSC], Sohn des ehemaligen Procurator der Provinz Illyricum Marcus Gavius Apicius, ist ist in den Ordo Senatorius aufzunehmen und im nächsten Jahr zum Decemvir litibus iudicandis zu ernennen.
      [*]Lucius Domitius Scordiscus [NSC], Sohn des Fürsten der Skordisker, ist ist in den Ordo Senatorius aufzunehmen und im nächsten Jahr zum Quattuorvir urbis purgandis zu ernennen.
      [*]Publius Ventidius Achelos [NSC], Edler aus der Polis Zeugma, ist ist in den Ordo Senatorius aufzunehmen und im nächsten Jahr zum Quattuorvir urbis purgandis zu ernennen.
      [*][...]



    [Blockierte Grafik: http://i662.photobucket.com/albums/uu347/Kaysepunkt/SiegelCuPUPVS.png]

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