Geschäftiges Treiben herrschte auf dem Forum, als ein Clamator aus der Curia heraustrat und sich Gehör verschaffte.
"BÜRGER!!! BÜRGER!!! HÖRT ZU!!! DIE NÄCHSTEN WAHLEN STEHEN AN UND JEDER, DER SICH BERUFEN FÜHLT VERANTWORTUNG FÜR DIE STADT UND DAS REICH ZU ÜBERNEHMEN SEI HIERMIT AUFGERUFEN SICH IN DIE WAHLLISTEN EINZUTRAGEN! BÜRGER! HÖRT!!! ZUR WAHL DER STADTVERWALTUNG WERDEN ALLE WAHLBERECHTIGTEN BÜRGER, mit Ausnahme der Soldaten der Legio, AN DIE WAHLURNEN GEBETEN!!! GEWÄHLT WERDEN DUUMVIRI UND MAGISTRATI! GENAUERES ERFAHRT IHR HIER!!!"
- Bekanntmachung -
Die wahlberechtigten Cives (alle Candidati Cursu Res Vulgarium) der Civitas Mogontiacum sind hiermit aufgerufen aus ihren Reihen zu bestimmen:
II - Duumviri: Vertreter der Stadt vor der Regionalverwaltung und dem Legaten der Provinz, Verwaltungsvorsitzende der Civitas, Vorsitzende des Ordo Decurionum und Ansprechpartner der Bürger.
Vorraussetzung: Abgeleisteter Dienst als Magistratus, römisches Bürgerrecht, vorangegangenes oder unmittelbares Engagement im Ordo Decurionum
I-IV - Magistrati: Vorarbeiter der Stadtverwaltung, Ansprechpartner der Bürger und zuständig für die Erledigung gewisser, von den Duumvirn aufgetragener Aufgaben.
Vorraussetzung: Lese- und Schreibfähigkeit. Römisches Bürgerrecht.
Alle Kandidaten haben ihre Qualifikation für ihre Kandidatur bis zum ANTE DIEM VIII ID MAR DCCCLIX A.U.C. (8.3.2009/106 n.Chr.) der Stadtverwaltung mitzuteilen. Die Bekanntgabe der zugelassenen Kandidaten wird am ANTE DIEM VII ID MAR DCCCLIX A.U.C. (9.3.2009/106 n.Chr.) stattfinden.
Ab Bekanntgabe haben die Kandidaten genau 4 Tage Zeit für den Wahlkampf.
Die Wahlen werden am ANTE DIEM III ID MAR DCCCLIX A.U.C. (13.3.2009/106 n.Chr.) in der Hora Secunda beginnen, die Wahlurnen werden am PRIDIE ID MAR DCCCLIX A.U.C. (14.3.2009/106 n.Chr.) mit dem Beginn der Hora Decima geschlossen.
Die Miletes der Legio II Germanica sind nach §23 der Lex Provincialis von den Wahlen ausgeschlossen.
Wie schon zuvor gilt: Soldaten sind wegen oben genannter Gesetzeszeile von der Wahl ausgeschlossen.