Vereinseigentum

  • Das Gewerbeverbot wurde beibehalten, ansonsten waren die Senatoren offensichtlich Freunde einfacher Regelungen. So schlug Quarto eine Neuregelung vor - eine Neuregelung?


    "Verzeih, Aelius Quarto! Aber welche Neuregelung möchte dieses Haus? Ich dachte eher an eine Streichung betreffender Passagen - obschon es möglicherweise dennoch geschickter wäre, noch einmal ausdrücklich Waren vom Verkauf auszuschließen - wobei wieder die Frage entstehen würde, was mit Sklaven passiert. Etwa könnten Aurigae von Factiones als Sklaven besessen werden und möglicherweise auch verkauft werden - dann wäre er eine Ware. Oder müssten diese dann im Privatbesitz verbleiben und nur angestellt werden?"


    Wenn er diese Dinge zu Hause überlegte, würde bei der nächsten Gelegenheit nur eine ebenso große Debatte entfacht werden, also war es wohl besser, alles hier zu klären und sofort zu einer Lösung zu kommen.

  • “Der Kauf und Verkauf von Sklaven, die dem direkten Tätigkeitsbereich eines Vereins dienen, etwa Stallburschen oder Wagenlenker bei einer Factio, nein, dass würde ich persönlich niemals als gewerbsmäßigen Sklavenhandel werten.
    Aber sollte im Gesetz nicht zumindest festgehalten werden, dass Vereinsvermögen künftig besteuert wird? Das war doch der Tenor hier im Saal.
    Ansonsten... mh... ja, da hast du wohl recht, könnten die ersten beiden Absätze auch einfach entfallen, dass stimmt.“

  • Die Frage war, wie man diesen Sklavenbesitz, der nicht gewerbemäßig betrieben wurde, am besten in einen prägnanten Gesetzesabschnitt gießen konnte. Einen Augenblick dachte er nach, ob man dies wirklich als verbindliche Interpretation von 'Gewerbe' verstehen konnte.


    "Ich schließe mich Dir an. Gewerbliche Nutzung von Sklaven schließt sich bereits durch den dritten Absatz aus. Ich könnte darüber hinaus einen Kommentar darüber verfassen, was unter Gewerbe zu verstehen ist."


    Die Idee war Durus plötzlich gekommen. So hatte er zum einen Zeit, sich eine genauere Definition auszudenken und zu andern auch mehr Platz, ohne das Gesetz unnötig aufbläen zu müssen.

  • “Juristisch gesehen doch jede Tätigkeit, die das Führen eines genehmigungspflichtigen Betriebes gemäß der lex Mercatus erfordert. Verbieten wir den Vereinen weiterhin, Betriebe ihr Eigen zu nennen, hätten wir eine simple und bewährte Lösung. Eine Definition wie von dir angeregt, Senator Tiberius Durus, fände ich als Bestandteil in der lex Mercatus besser aufgehoben, als im Vereinsrecht.“

  • Langsam verlor Durus die Lust an dieser Debatte und außerdem bemerkte er, dass er noch immer sehr gereizt war, weshalb es wohl für alle Beteiligten besser war, wenn man etwaige weitere Änderungen an einem anderen Tag besprach.


    "Gut, dann beantrage ich schlicht die Streichung der Absätze Eins und Zwei!"


    Damit konnte im Grunde eine Abstimmung angesetzt werden und diese hässliche Sitzung würde beendet sein.

  • Vom Phlegma des amtierenden Consuls, der diese Senatsitzung leitete, von seiner Schwerfälligkeit wieder einmal sichtlich ungehalten, stand Aelius Quarto abermals auf.


    “Wenn niemand Einwände gegen den Vorschlag von Senator Tiberius Durus hat, dann kann eine Abstimmung gemäß § 7 Absatz (4) des Codex Universalis entfallen. Einwände hat hier wohl niemand, denn keiner hat mehr dagegen gesprochen.“
    Er sah sich demonstrativ um.
    “Das nenne ich eine 'kommentarlose Zustimmung', so wie es verlangt wird. Die Voraussetzung für ein gültiges Decretum Senatus ist damit erfüllt.“


  • Noch immer sagte niemand etwas dagegen und so stand der Consul auf, machte eine linkische Geste die wohl Aufmerksamkeit erzeugen sollte und sagte:
    “Dann ist es so beschlossen, wie Senator Tiberius Durus es beantragt hat. Die Absätze, ähm...“


  • DECRETUM SENATUS


    Der Antrag wurde gemäß § 7 (4) Codex Universalis ohne Abstimmung
    angenommen


    Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft.



    gez. Lucius Minicius Natalis [NSC]
    ---------------------- Consul ---------------------

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