Coercitio

  • Es gab ein Projekt, das Durus ebenfalls in seinen Wahlreden angekündigt hatte, ohne dieses bisher umzusetzen - ihm hatte schlicht die Zeit gefehlt! Nun jedoch war es soweit und er trat vor den Senat:


    "Patres Conscripti,


    wie ihr euch erinnert, hatte ich angekündigt, die Rechte der Magistrate wieder zu stärken, damit das Volk wieder mehr Respekt erhält vor ihrer Würde und sie Mittel erhalten, ihre Anordnungen durchzusetzen.


    Seitdem Iunius Brutus die Könige vetrieb und die Republik aufrichtete, werden aus unseren Reihen Magistrate bestimmt und die öffentliche Gewalt innezuhaben. Dabei ist die Macht geteilt, um Missbrauch zu verhindern, doch besaß jeder Magistrat das Recht in seinem Amtsbereich Recht zu setzen - und durchzusetzen! Wozu sonst begleiten sie Liktoren mit Rutenbündeln? Sind sie nicht Zeichen ihrer Macht zu strafen?


    Doch wohin ist dieses Recht gekommen? Betrachten wir den Codex Universalis, so finden wir keinen Hinweis mehr darauf! Zwar wird ihre Kompetenz der Rechtssetzung abstrakt erwähnt, doch scheint die Durchsetzung des Rechts gänzlich auf die Cohortes Urbanae, Prätorianer und Vigiles übergegangen zu sein! Zwar bin ich froh und dankbar, dass diese Einheiten Rom zu einer sichereren Stadt machen, dennoch frage ich mich, warum ein Aedil 'das Recht [braucht], von den Cohortes Urbanae Soldaten anzufordern, die sie bei ihren Aufgaben unterstützen sollen'! Warum kann er nicht auf seine Liktoren zugreifen, um Säumige zum Zahlen zu bewegen? Ist es nicht fragwürdig, dass das Recht der Aedile Strafen zu verhängen nirgends explizit erwähnt ist, obwohl es so selbstverständlich ist, dass es niemand hinterfragt? Und warum sollte ein Consul, wenn er ein Unrecht sieht, nicht das Recht haben, sofort eine Strafe zu verhängen?


    Ich erkenne keinen Grund, sondern halte es vielmehr für notwendig und angemessen, wenn eine Magistrat, der genau zur Verwaltung der öffentlichen Gewalt gewählt wird, von dieser auch Gebrauch machen darf. Daher beantrage ich einen Zusatz zum § 35, Codex Iuridicialis, der sich mit allgemeinen Informationen zum Cursus Honorum beschäftigt:


    (5) Die Magistrate haben innerhalb ihres Amtsbereichs das Recht, ihre Anordnungen auch mit Gewalt gegen alle Einwohner der Stadt Rom durchzusetzen. Dazu dürfen sie Widersacher in Untersuchungshaft im Carcer Tullianum nehmen. Gegen derartiges Vorgehen können römische Bürger jederzeit an die Volkstribune oder den Imperator Caesar Augustus appellieren.
    (6) Um die Ordnung innerhalb der Stadt Rom aufrecht zu erhalten, sind Magistrate berechtigt, Strafgelder bis zu einer Höhe von 200 Sz. ohne gerichtlichen Beschluss zu verhängen.
    "


    Seine Rede war möglicherweise ein wenig polarisierend gewesen, doch Durus hoffte, dass alle verstanden hatten, was er meinte. Und so blickte er in die Runde.

  • Bei solchen Diskussionen war Sedulus meist zurückhaltend und dies hatte auch seinen Grund. Doch bei diesem hatte er doch die ein oder andere Frage bzw. wollte seine Meinung kund tun. So erhob er sich also um zu sprechen.


    Was die Aedilen angeht, so gebe ich dir vollkommen recht Consul Tiberius Durus. Es kann nicht sein, das sie sich erst Männer von den angesprochenen Einheiten holen müssen wenn es ihre Liktoren eigentlich auch tun würden. In der Zwischenzeit kann der Täter schon ausgerückt sein sollte er Wind davon bekommen haben.


    Allerdings was den Consul angeht, so bin ich nicht unbedingt deiner Meinung.
    Was ist in diesem Fall ein Unrecht? Nehmen wir doch zur Beleuchtung meiner Frage z.B. dich und mich. Du könntest nun hergehen und mich wenn es dir so passen würde in den Carcer werfen lassen nur weil du der Meinung bist ich habe dir schon alleine Unrecht getan weil wir selten einer Meinung sind oder um es anderst auszudrücken wir uns einfach nicht wirklich gut leiden können. Was also ist in diesem Fall Unrecht? Dies liegt dann wohl im Auge des Betrachters.
    Mir ist diese Beschreibung ein klein wenig zu schwammig und kann außerdem recht willkürlich eingesetzt werden. Von daher bin ich dagegen es sei denn besagtes "Unrecht" wird genauer deffiniert.
    Wenn dies zutrifft so sei es mir recht.

  • "Sollte ich dich ohne einen guten Grund in den Kerker werfen, so steht es dir natürlich frei, dich an die Volkstribune, meinen Collega oder den Kaiser zu wenden. Sie alle können ein Veto gegen eine solche Inhaftierung einlegen.


    Wie es mein Entwurf vorsieht, habe ich nur das Recht, meine Anordnungen durchzusetzen."


    meinte Durus knapp, wobei er innerlich grinsen musste als er sich vorstellte, Germanicus Sedulus einfach in den Kerker zu werfen...aber das würde wohl nicht funktionieren, denn er hatte zu viele Freunde und Bekannte, die sich für ihn an den Volkstribun wenden würden...abgesehen davon war die Vorstellung absurd, einen Mann ohne Grund zu inhaftieren.

  • “Oh, ich glaube wir sprechen hier überhaupt nicht über den § 35 Codex Iuridicialis, wenn ich mich nicht täusche. Denn dieser Paragraph behandelt seinem Titel nach den Zeugenersatz durch Niederschrift.“, glaubte Quarto einen Irrtum aufklären zu müssen.


    “Ich denke, wir sprechen über den § 35 Codex Universalis, der Allgemeines zum Cursus Honorum behandelt. Wurde das nicht sogar gesagt? Ja, ich glaube, dass wurde es. Allerdings finde ich, gehört eine solche Regelung eher in den § 37 Codex Universalis: Weitere Rechte der Magistrate.“

  • Durus hatte seinen Versprecher nicht bemerkt, daher war er ein wenig verwirrt, als Quarto ihn korrigierte. Als Anwalt redete er eben fast immer über den Codex Iuridicialis.


    "Ich halte das Recht der Coercitio nicht für ein unbedeutendes Recht, daher würde ich es eher in § 35 ansiedeln, da § 37 sich eher mit Ehrenrechten beschäftigt - wobei man diese ebenfalls noch einmal genauer betrachten sollte, da die Schreiber unseres Codex Universalis dort einige Ungenauigkeiten eingebaut haben."


    erwiderte er schließlich ohne Kommentar der Verbesserung.

  • Macer war der Debatte bisher eher schweigend gefolgt und hatte sich eine Abschrift des Codex bringen lassen, um ein wenig mit den Blicken darin umher zu schweifen. Als nun §37 angesprochen wurde, meldete er sich zu Wort.


    "Der §37 sollte trotzdem unsere Aufmerksamkeit treffen. Immerhin wird dort erwähnt, wer sich auf Liktoren stützen kann. Und dann sehe ich, dass es uns herzlich wenig bringt, wenn wir den Magistraten empfehlen, zur Durchsetzung ihrer amtlichen Rechte auf ihre Liktoren zurück zu greifen, wenn eine Vielzahl der Magistrate gar keine Liktoren haben.

  • "Auch ein Tribunus Plebis oder Quaestor hat jedoch Apparitores, die seine Anordnungen umsetzen können - Liktoren sind zwar wichtige Symbole der Amtsgewalt, doch deuten sie vielmehr auf ein Imperium hin, obwohl auch die Potestas die von mir erwähnten Rechte mit sich bringt."


    wandte Durus ein.

  • "Gibt es weitere Einwände?"


    fragte Durus in die Runde, nachdem sich vorerst niemand mehr zu Wort meldete. Wenn nicht bald jemand etwas sagte, würde er die Abstimmung einleiten.

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