Es gab ein Projekt, das Durus ebenfalls in seinen Wahlreden angekündigt hatte, ohne dieses bisher umzusetzen - ihm hatte schlicht die Zeit gefehlt! Nun jedoch war es soweit und er trat vor den Senat:
"Patres Conscripti,
wie ihr euch erinnert, hatte ich angekündigt, die Rechte der Magistrate wieder zu stärken, damit das Volk wieder mehr Respekt erhält vor ihrer Würde und sie Mittel erhalten, ihre Anordnungen durchzusetzen.
Seitdem Iunius Brutus die Könige vetrieb und die Republik aufrichtete, werden aus unseren Reihen Magistrate bestimmt und die öffentliche Gewalt innezuhaben. Dabei ist die Macht geteilt, um Missbrauch zu verhindern, doch besaß jeder Magistrat das Recht in seinem Amtsbereich Recht zu setzen - und durchzusetzen! Wozu sonst begleiten sie Liktoren mit Rutenbündeln? Sind sie nicht Zeichen ihrer Macht zu strafen?
Doch wohin ist dieses Recht gekommen? Betrachten wir den Codex Universalis, so finden wir keinen Hinweis mehr darauf! Zwar wird ihre Kompetenz der Rechtssetzung abstrakt erwähnt, doch scheint die Durchsetzung des Rechts gänzlich auf die Cohortes Urbanae, Prätorianer und Vigiles übergegangen zu sein! Zwar bin ich froh und dankbar, dass diese Einheiten Rom zu einer sichereren Stadt machen, dennoch frage ich mich, warum ein Aedil 'das Recht [braucht], von den Cohortes Urbanae Soldaten anzufordern, die sie bei ihren Aufgaben unterstützen sollen'! Warum kann er nicht auf seine Liktoren zugreifen, um Säumige zum Zahlen zu bewegen? Ist es nicht fragwürdig, dass das Recht der Aedile Strafen zu verhängen nirgends explizit erwähnt ist, obwohl es so selbstverständlich ist, dass es niemand hinterfragt? Und warum sollte ein Consul, wenn er ein Unrecht sieht, nicht das Recht haben, sofort eine Strafe zu verhängen?
Ich erkenne keinen Grund, sondern halte es vielmehr für notwendig und angemessen, wenn eine Magistrat, der genau zur Verwaltung der öffentlichen Gewalt gewählt wird, von dieser auch Gebrauch machen darf. Daher beantrage ich einen Zusatz zum § 35, Codex Iuridicialis, der sich mit allgemeinen Informationen zum Cursus Honorum beschäftigt:
(5) Die Magistrate haben innerhalb ihres Amtsbereichs das Recht, ihre Anordnungen auch mit Gewalt gegen alle Einwohner der Stadt Rom durchzusetzen. Dazu dürfen sie Widersacher in Untersuchungshaft im Carcer Tullianum nehmen. Gegen derartiges Vorgehen können römische Bürger jederzeit an die Volkstribune oder den Imperator Caesar Augustus appellieren.
(6) Um die Ordnung innerhalb der Stadt Rom aufrecht zu erhalten, sind Magistrate berechtigt, Strafgelder bis zu einer Höhe von 200 Sz. ohne gerichtlichen Beschluss zu verhängen."
Seine Rede war möglicherweise ein wenig polarisierend gewesen, doch Durus hoffte, dass alle verstanden hatten, was er meinte. Und so blickte er in die Runde.