"Es soll abgestimmt werden über die Streichung von §§ 42.1 und 43, sowie Neufassung von § 42 des Codex Iuridicialis:
§ 42 Appellatio
(1) Gegen Urteile sämtlicher ordentlicher Gerichte kann vom Angeklagten oder Kläger an den Kaiser oder die Tribuni Plebis kraft deren tribunizischer Gewalt um Neuverhandlung appelliert werden.
(2) Erkennen sie gravierende Formfehler oder aber haben sie begründete Bedenken an der Entscheidung, so kann der Kaiser einen Fall neu verhandeln. Die Form erfolgt dabei nach den kaiserlichen Bestimmungen.
(3) Ist beides für ihn nicht erkennbar, so kann er die Appelatio ablehnen und bestätigt somit das verkündete Urteil.
(4) Es steht ihm weiterhin frei das Strafmaß zwischen Freiheits- und Geldstrafe angemessen umzuwandeln.
Darüber soll der Senat nun befinden:
Seid Ihr für diesen Beschluss, so stimmt mit ja [ ],
seid Ihr dagegen, so stimmt mit nein [ ]"
Anwesende stimmberechtigte Senatoren
Spurius Purgitius Macer
Medicus Germanicus Avarus
Gaius Octavius Victor
Marcus Octavius Maximus
Manius Tiberius Durus
Herius Claudius Menecrates
Titus Helvetius Geminus
Lucius Aelius Quarto
Potitus Vescularius Salinator
Marcus Aurelius Corvinus
Quintus Germanicus Sedulus
Kaeso Annaeus Modestus
Marcus Decimus Livianus
Lucius Flavius Furianus
Marcus Vinicius Lucianus
Lucius Annaeus Florus
Manius Flavius Gracchus
Titus Aurelius Ursus
Publius Matinius Agrippa
Abwesende stimmberechtigte Senatoren
Quintus Tiberius Vitamalacus
Marcus Vinicius Hungaricus
19 von 21 Vollsenatoren sind anwesend.
Damit ist der Senat beschlussfähig.
Die Abstimmung endet am Sonntag, den 10.1.,
oder vorher, wenn alle anwesenden und stimmberechtigten Senatoren ihre Stimme abgegeben haben.