Appellation

  • "Es soll abgestimmt werden über die Streichung von §§ 42.1 und 43, sowie Neufassung von § 42 des Codex Iuridicialis:


    § 42 Appellatio
    (1) Gegen Urteile sämtlicher ordentlicher Gerichte kann vom Angeklagten oder Kläger an den Kaiser oder die Tribuni Plebis kraft deren tribunizischer Gewalt um Neuverhandlung appelliert werden.
    (2) Erkennen sie gravierende Formfehler oder aber haben sie begründete Bedenken an der Entscheidung, so kann der Kaiser einen Fall neu verhandeln. Die Form erfolgt dabei nach den kaiserlichen Bestimmungen.
    (3) Ist beides für ihn nicht erkennbar, so kann er die Appelatio ablehnen und bestätigt somit das verkündete Urteil.
    (4) Es steht ihm weiterhin frei das Strafmaß zwischen Freiheits- und Geldstrafe angemessen umzuwandeln.


    Darüber soll der Senat nun befinden:


    Seid Ihr für diesen Beschluss, so stimmt mit ja [ :dafuer:],
    seid Ihr dagegen, so stimmt mit nein [ :dagegen:]"


    Sim-Off:


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Medicus Germanicus Avarus
    Gaius Octavius Victor
    Marcus Octavius Maximus
    Manius Tiberius Durus
    Herius Claudius Menecrates
    Titus Helvetius Geminus
    Lucius Aelius Quarto
    Potitus Vescularius Salinator
    Marcus Aurelius Corvinus
    Quintus Germanicus Sedulus
    Kaeso Annaeus Modestus
    Marcus Decimus Livianus
    Lucius Flavius Furianus
    Marcus Vinicius Lucianus
    Lucius Annaeus Florus
    Manius Flavius Gracchus
    Titus Aurelius Ursus
    Publius Matinius Agrippa



    Abwesende stimmberechtigte Senatoren


    Quintus Tiberius Vitamalacus
    Marcus Vinicius Hungaricus



    19 von 21 Vollsenatoren sind anwesend.
    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Die Abstimmung endet am Sonntag, den 10.1.,
    oder vorher, wenn alle anwesenden und stimmberechtigten Senatoren ihre Stimme abgegeben haben.

  • Langsam begann es Macer zu ärgern, dass der Consul zwar immer Änderungen und Klarstellungen debattieren ließ, sich dann aber keine Mühe machte, über eine verbesserte Neufassung seiner Vorlage nachzudenken.


    "Enthaltung."

  • Flavius Furianus hatte, aufgrund des eindeutigen Vorteiles auf keinen Patronus angewiesen zu sein, die Freude seine eigenen Entscheidungen treffen zu können.
    Und danach votierte er und blickte auf das Stimmvieh nur bedauernd herab.


    :dafuer:

  • Erstaunt - nein, erschrocken - stellte Durus fest, dass die Mehrzahl der Senatoren sich enthalten hatte. Scheinbar war dieser Zug vom Praetor ausgegangen...dies bewies wieder einmal, wie viele Pediarii der Purgitier und Quarto besaßen...



    ABSTIMMUNG
    DECRETUM SENATUS



    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist das Decretum Senatus
    abgelehnt


    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit
    von 60% des Senates wurde nicht erreicht.


    Somit tritt das Decretum Senatus nicht in Kraft.


    gez. Manius Tiberius Durus
    ---------------------- Consul ---------------------



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