Senatsgerichtsbarkeit

  • “Ich finde das sehr gut.“, bekundete Aelius Quarto seine Zustimmung.
    Aber eine Kleinigkeit hatte dann doch noch: “Noch besser würde es mir allerdings gefallen, wenn anstelle von Amtsträger des Cursus Honorum im Gesetz stehen würde: durch den Senat gewählten oder eingesetzten Magistrat oder Promagistrat.
    Dadurch würde sich die Senatsgerichtsbarkeit auch auf die Promagistrate in den senatorischen Provinzen erstrecken. Für die tragen wir schließlich auch die Verantwortung.“

  • "Das ist wahr - dies sollten wir ändern."


    bestätigte Durus knapp. Manchmal war es doch gut, einen Antrag zuerst dem Plenum vorzustellen, denn 300 Köpfe (oder besser der Bruchteil, der anwesend war) bemerkten Fehler leichter als einer.

  • Macer nickte nur zustimmend, denn über das Für und Wider weiterer spezieller Ausnahmen wollte er nicht diskutieren. Der Vorschlag schien ihm soweit akzeptabel, so dass er nur abwehrend die Hände hob, als der Consul ihn explizit nach weiteren Vorschlägen fragte.

  • "Wenn es keine weiteren Änderungsvorschläge gibt, schreiten wir zur Abstimmung."


    legte Durus fest und erhob sich, um die Abstimmung in die Wege zu leiten. Die wichtigsten Kritiker schienen zufrieden - also konnte man voranschreiten.

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