Legitimation der Wahlen zum Cursus Honorum [01/10]

  • Ein wenig nervös erdachte Durus sich rasch einen Text für das Decretum Senatus. Dann trat er vor und mit ein wenig Schweiß auf der Stirn begann er zu verkünden:


    "Es soll abgestimmt werden über die Legitimierung der Wahlen zum Cursus Honorum ANTE DIEM XVI KAL FEB DCCCLX A.U.C. (17.1.2010/107 n.Chr.) und ANTE DIEM XV KAL FEB DCCCLX A.U.C. (18.1.2010/107 n.Chr.).


    Der Text des Decretum Senatus soll folgendermaßen lauten:


    Der Senat erklärt die Wahlen zum Cursus Honorum ANTE DIEM XVI KAL FEB DCCCLX A.U.C. (17.1.2010/107 n.Chr.) und ANTE DIEM XV KAL FEB DCCCLX A.U.C. (18.1.2010/107 n.Chr.) aufgrund der besonderen Umstände bei der Festlegung des Wahltermins ausnahmsweise für gültig, obwohl die Bestimmungen von § 40, Codex Universalis nicht eingehalten werden konnten.


    Darüber soll der Senat nun befinden:


    Seid Ihr für diesen Antrag, so stimmt mit ja [ :dafuer:],
    seid Ihr dagegen, so stimmt mit nein [ :dagegen:]"


    Sim-Off:


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Medicus Germanicus Avarus
    Manius Tiberius Durus
    Herius Claudius Menecrates
    Titus Helvetius Geminus
    Lucius Aelius Quarto
    Potitus Vescularius Salinator
    Marcus Aurelius Corvinus
    Quintus Germanicus Sedulus
    Kaeso Annaeus Modestus
    Marcus Decimus Livianus
    Lucius Flavius Furianus
    Marcus Vinicius Lucianus
    Manius Flavius Gracchus
    Titus Aurelius Ursus
    Publius Matinius Agrippa



    Abwesende stimmberechtigte Senatoren


    Lucius Annaeus Florus
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Gaius Octavius Victor
    Marcus Octavius Maximus



    16 von 20 Vollsenatoren sind anwesend.
    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Die Abstimmung endet am Sonntag, den 31.1.,
    oder vorher, wenn die erforderliche Mehrheit aller anwesenden und stimmberechtigten Senatoren ihre Stimme abgegeben hat.


    Der Coup war riskant, doch hoffte Durus, dass der Senat ihn diesmal bei seiner Entscheidung stützte. Sicherheitshalber gab er als erster eine Pro-Stimme ab:


    :dafuer:

  • Es war eine verzwickte Situation..... einerseits hatte Livianus Recht, zumal es vielmehr noch als den Consul, den Praefectus urbi betraf und ein schlechtes Licht auf ihn werfen würde, wenn man die Wahl als ungültig erklären würde.
    Andererseits waren hier drei Kandidaten, denen ich meine Unterstützung zugesagt hatte gewählt worden, also ein voller Erfolg, den ich auch nicht gerne so einfach herschenken wollte.


    Von daher war es wohl das Beste, mich der Stimme zu enthalten.

  • Bei dieser Sitzung war Durus hochgradig nervös und während die Senatoren ihre Vota bildeten, ließ er sich ein Schweißtuch reichen, mit dem er sich die Stirn und schließlich das ganze Gesicht abtupfte. Doch seine Sorgen waren unberechtigt: Fast alle Senatoren - einschließlich des Germanicus Sedulus! - stellten sich auf seine Seite und bestätigten die Wahlen!


    So zeigte der Consul ein unglaublich erleichtertes Lächeln, als er das Ergebnis der Abstimmung verkündete:


    "Das Ergebnis ist eindeutig: Die Wahlen werden als gültig erklärt!"


    Rasch ließ er die notwendigen Akten anfertigen und ausstellen - er war aus dem Schneider!



    ABSTIMMUNG
    DECRETUM SENATUS



    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist das Decretum Senatus
    angenommen.


    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit
    von 60% des Senates wurde also erreicht.


    Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft.


    gez. Manius Tiberius Durus
    ------------------------------ Consul -----------------------------

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