Ich habe eine kurze Verständnisfrage zu den Wahlen im Cursus Honorum und hoffe jemand kann sie beantworten. Bisher hat es noch niemanden betroffen, daher habe ich mich nicht wirklich damit beschäftigt und auch im IR hat es erst einmal den aktuellen Fall gegeben, der damals jedoch ganz anders gehandhabt wurde. Aus dem aktuellen Spielgeschehen heraus stellt sich mir nun einen kleine Frage zum Wahlablauf der Consuln.
Mich wundert das es nun schon vermehrt so rüber gekommen ist, als das es bei den kommenden Wahlen, zu denen sowohl Furianus als auch ich zum Consulat antreten nur ein entweder – oder geben soll.
Es gibt ja immer zwei Consuln was bedeutet, dass man bei der Wahl theoretisch und auch praktisch für uns beide stimmen kann. Vergangene Consulare die alleine angetreten sind haben dieses Problem gelöst indem sie einfach einen NPC-Mitconsul erfunden haben, denn in der Geschichte des IRs ist es erst einmal – bei den Wahlen 09/04 – vorgekommen, dass sich wirklich zwei Kandidaten gleichzeitig um das Amt des Consuls beworben haben. Beide haben damals die benötigten Stimmen erreicht und wurden zeitgleich zum Consul ernannt.
Hat sich daran nun zwischenzeitlich irgendetwas geändert, denn ich habe mich schon bei Furianus Kandidaturrede darüber gewundert, dass er einen NPC-Mitconsul bekannt gibt, obwohl es passieren könnte, dass wir beide die Wahlen gewinnen und somit gemeinsam dieses Amt antreten. Auch von anderen wurde ich auf die Wahlkonkurrenz angesprochen, die laut meinem Verständnis erst bei 3 Kandidaten gegeben wäre die für 2 Posten kandidieren. Das hat mich nun etwas stutzig gemacht. Wählt man die Kandidaten nun also immer noch einzeln oder immer im Doppelpack?