Lex Provincialis

  • "Die Abstimmung über die Neufassung der Lex Provincialis, vorgeschlagen durch Senator Tiberius Durus, wird jetzt durchgeführt.
    Ich bitte um unmissdeutliche Handzeichen."
    , leitete der Consul die Abstimmung ein und ließ noch einmal den vollständigen Text vorlesen.



    LEX PROVINCIALIS


    I. Über die Provinzen des Imperium Romanum Die Einrichtung einer Provinz wird durch eine separate Lex Provincialis beschlossen, die gemäß den Bestimmungen des Codex Universalis verabschiedet wird. Diejenigen Provinzen, die der Verwaltung des Kaisers unterstellt sind, werden als kaiserliche Provinzen bezeichnet.


    II. Über die Provinzverwaltung Eine Provinz wird von einem Proconsul verwaltet, der durch den Senat ernannt wird. In Provinzen, in denen der Kaiser Proconsul ist, entsendet er als seinen Stellvertreter einen Legatus Augusti pro Praetore.
    Der Statthalter verwaltet die Provinz umfassend, er stellt die öffentliche Ordnung sicher. Der Legatus Augusti Pro Praetore ist Befehlshaber des in der Provinz stationierten Militärs.


    Zur Unterstützung des Statthalters in der Rechtsprechung der Provinz wird ein Legatus Iuridicus, zur Verwaltung des kaiserlichen Privatbesitzes ein Procurator Rationis Privatae vom Kaiser ernannt. Die Steuerverwaltung einer Provinz des Kaisers übernimmt ein Procurator Augusti, die aller anderen Provinzen ein Quaestor Provincialis.
    Als Verwaltungsstab ernennt der Statthalter einen Procurator Civitatium sowie einen Princeps Praetorii. Der Procurator Civitatium übt die Aufsicht über die Civitates aus und kann städtische Beamte bei groben Verfehlungen entlassen sowie ernennen. Der Princeps Praetorii ist der Sekretär des Statthalters.
    Zur Unterstützung der Verwaltung können Scribae, Beneficarii sowie Apparitores ernannt werden.


    III. Über Civitates Eine Provinz ist in Civitates aufgeteilt, die in jeder Provinz gesondert bestimmt werden. Eine Civitas besteht aus einem Hauptort (Oppidum) und Vici sowie Villae Rusticae. Das Oppidum kann als Vicus, Municipium oder Colonia organisiert sein. Über den rechtlichen Status einer Civitas verfügt der Kaiser bzw. der Senat von Rom. Die Civitas wird verwaltet von der Curia Civitatis, welche sich zusammensetzt aus einer Versammlung der Decuriones der Civitas, sowie gewählten Magistraten nach dem Vorbild der Stadt Roma. Sie werden bestimmt durch eine Lex Municipalis, welche gemäß den Bestimmungen des Codex Universalis verabschiedet wird.




    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Manius Tiberius Durus
    Herius Claudius Menecrates
    Titus Helvetius Geminus
    Lucius Aelius Quarto
    Potitus Vescularius Salinator
    Marcus Aurelius Corvinus
    Quintus Germanicus Sedulus
    Kaeso Annaeus Modestus
    Lucius Annaeus Florus
    Lucius Flavius Furianus
    Marcus Vinicius Lucianus
    Manius Flavius Gracchus
    Publius Matinius Agrippa
    Tiberius Aurelius Avianus



    Abwesende stimmberechtigte Senatoren


    Marcus Vinicius Hungaricus
    Medicus Germanicus Avarus
    Titus Aurelius Ursus
    Marcus Decimus Livianus


    14 von 19 Vollsenatoren sind anwesend.
    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Sim-Off:

    Die Abstimmung endet am Sonntag, den 27.06.2010,
    oder vorher, wenn alle anwesenden und stimmberechtigten Senatoren ihre Stimme abgegeben haben.

  • "Die Abstimmung ist beendet. Der Gesetzentwurf wurde angenommen.", verkündete der Ausrufer, so dass sich einige auf die Bekanntgabe des Ergebnisses hin umdrehten.



    ABSTIMMUNG
    DECRETUM SENATUS



    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist das Decretum Senatus
    angenommen.


    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit
    von 60% des Senates wurde also erreicht.


    Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft.


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