Wir befinden uns ja eigentlich noch in der Zeit des Prinzipats. Müsste da das Amt des "Kaisers" nicht eigentlich Princeps heißen oder er nicht zumindest auch diesen Titel haben?
"Princeps" als Titel des "Kaisers"
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Prinzipiell ist Kaiser ja ein Lehnwort, das auf Caesar zurückgeht. In unserer Zeit führte der Kaiser oder Princeps den Titel Imperator Caesar Augustus, wobei ursprünglich Imperator als Praenomen, Caesar als Gentilnomen und Augustus als Cognomen fungierte (obwohl die anderen Namen in unserer Zeit auch dazugehängt wurden, sodass Imperator Caesar Augustus wohl schon ein reiner Titel war).
Princeps ist auch ein Titel des Kaisers, der wohl ursprünglich von dem republikanischen Titel "Princeps Senatus" für den angesehensten Senator abgeleitet ist (den es bei uns ja auch gibt). Theoretisch könnte der Kaiser dieses Titel auch ständig führen...
Allerdings machts unter dem Strich wohl wenig aus, denn den Kaiser als Caesar zu bezeichnen (wenn man unseren Begriff mal rückübersetzt), ist genauso richtig oder falsch wie Augustus, Imperator oder Princeps. Allerdings ist es wohl gerade für Senatoren, die ja ein bisschen mehr die republikanische Fassade aufrechterhalten, die Anrede Princeps sehr passend.
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Richtig. "Kaiser" ist ein Lehnwort, das aber um fünf Ecken geht, daher sollte man daraus wohl keine Rückschlüsse ziehen. Ich zitiere mal aus dem Neun Pauly:
ZitatWährend in der Triumviratszeit eine gewisse Inflation des I.-Titels anzutreffen ist [10], setzt im frühen Prinzipat allmählich eine gewollte Beschränkung auch des titulum imperii (Ov. fast. 4,675f.) auf den Herrscher und seine männlichen Familienangehörigen ein. Q. Iunius Blaesus ist 22 n.Chr. der letzte Feldherr, der - ohne der Kaiserfamilie anzugehören - die imperatorische Akklamation seiner Soldaten annehmen darf (Tac. ann. 3,74). In Rom selbst übt Augustus nach 27 v.Chr. Zurückhaltung in der Verwendung des I.-Namens. Seine Nachfolger Tiberius, Gaius und Claudius verzichten sogar mit Blick auf die propagierte res publica restituta gänzlich auf das praenomen imperatoris. Nero führt es dagegen wieder, wenn auch nur zeitweilig. Erst mit Vespasian wird i. endgültig fester Namensbestandteil. Wie einst Augustus stellt dieser Princeps wieder das Cognomen Caesar dem praenomen imperatoris nach. Diese Kombination setzt sich bei seinen Nachfolgern rasch durch [8]. Im 2. Jh. n.Chr. entwickelt sich i. in dieser Wortverbindung unter Marc Aurel und L. Verus zu einem Titel. I. wird nun zusammen mit Caesar vor den eigentlichen Namen des Kaisers gesetzt (z.B. AE 1992, 1184: Imperator Caesar M. Aurelius Antoninus Augustus; griech. AE 1993, 1554). Die Kaisertitulatur setzt sich jetzt zusammen aus dem Wortpaar i. und Caesar, dem Namen des Herrschers, Ehren- sowie Amtstiteln. Bis zum Ende des Prinzipats im 3. Jh. n.Chr. wird diese Form beibehalten, die durch zusätzliche Beinamen, Triumphal- und Amtstitel im Laufe der Zeit mit überladender Ausführlichkeit ergänzt wird. In der lit. Überlieferung wird i. als nichttitulare Bezeichnung für “Kaiser” schlechthin vom 2. Jh. n.Chr. an immer gebräuchlicher.
(Loretanade Libero, Art. "Imperator", B. [Hervorhebung von PPP])
ZitatNach seinem Sieg über M. Antonius [I 9] 31 v. Chr. suchte Octavianus (Augustus), ein p. civitatis (Nep. Att. 19,2), seine im Bürgerkrieg usurpierte Machtstellung zu legitimieren. Er benötigte hierzu in erster Linie die Anerkennung der polit. und sozial bedeutsamen Senatsaristokratie, auf deren Erfahrung er zur Verwaltung des großen Reiches angewiesen war [5; 6]. Die Einbindung des Machthabers in die öffentl. Rechtsordnung versprach wiederum der senatorischen Elite Sicherheit und Wahrung ihrer sozialen Stellung (libertas; Freiheit). Es kam zu einem ‘Kompromiß zwischen Macht und Recht’ [5. 62]. Der Senat (senatus) verlieh Octavianus/Augustus vom Jan. 27 v. Chr. an unterschiedliche Amtsgewalten, Privilegien und Teilrechte, wodurch seine unumschränkte Gewalt in Rechtsformen gekleidet wurde. Die rechtlichen Grundlagen seiner überragenden Machtstellung waren das imperium proconsulare und die tribunicia potestas (tribunus) [5]. Die machtpolit. Verhältnisse, die Verfügungsgewalt eines einzelnen über ein riesiges Heer und sein hieraus resultierendes Übergewicht im Innern wurden so in das überkommene republikan. Recht integriert.
Die aus den unterschiedlichsten Kompetenzen zusammengesetzte Herrschergewalt verschmolz früh zu einer einheitlichen Rechtsgewalt, die en bloc den Nachfolgern vom Senat übertragen wurde (vgl. die Lex de imperio Vespasiani, CIL VI 930; [7]). Dieses Arrangement zwischen Gewaltherrscher und Senat war für mehr als zwei Jh. konstitutiv.
Unter Rückgriff auf die adligen Werte der republikan. Zeit nannte sich der Militärpotentat jetzt p. (R. Gest. div. Aug. 13; 30; 32), da er innerhalb der senatorischen Führungsschicht (ordo senatorius), der er sich zugehörig fühlte, die absolute Vorrangstellung (principatus; Prinzipat) einnahm, die er nicht durch die faktischen Machtverhältnisse (Befehlshaber über das Heer) oder seine Rechtstitel (potestas), sondern durch seine auctoritas (R. Gest. div. Aug. 34) offiziell begründet sah. Der Alleinherrscher war der p. schlechthin [8], allerdings wurden hochangesehene Männer weiterhin p. civitatis oder auch p. viri genannt. Der p. war kein magistratus, er konnte jedoch Ämter bekleiden. P. wurde zwar titular gebraucht, fand aber nicht Eingang in die offizielle Titulatur [9; 10].Seit Tiberius findet sich p. in Verbindung mit ehrenden Prädikaten im Superlativ (z. B. optimus, optimus maximusque, iustissimus, indulgentissimus, sacratissimus, providentissimus; sehr selten divinus [9; 11; 12]). Imperator und p. können synonym verwendet werden (Tac. hist. 1,1,4; 1,56,3; [8]), wie auch p. bis in das 8. Jh. in der allg. Bezeichnung von “Kaiser” gebraucht wird [13]. Femina p. meint weibliche Angehörige des Kaiserhauses (Ov. Pont. 3,1,125; Tac. ann. 2,75,1; s. auch Kaiserfrauen). Eine feste griech. Entsprechung für p. findet sich nicht, ἡ³µ¼Î½ (hgemṓn) ist häufig (z. B. R. Gest. div. Aug. 13; 30; 32; vgl. aber im zweisprachigen Edikt des Sotidius für principum maximus das griech. autokratórMn mégistos: SEG 26, 1392; frühtiberisch).
Der p. verstand seine Machtstellung als statio (Augustus, epist. fr. 22 Malcovati; SC de Pisone: AE 1996, 885, Z. 130: paternae stationis; vgl. Vell. 2,124,2; Plin. paneg. 86,3 u. a.). Dieser aus dem mil. Bereich stammende Begriff sollte auf die Selbstverpflichtung des Machthabers verweisen, in ständiger Wachsamkeit auf seinen ihm vom consensus omnium (Tac. hist. 1,49) zugewiesenen “Posten” für das Wohl aller zu sorgen (pater patriae). Er allein war Patron aller Bewohner des Reiches, v. a. galt seine Fürsorge “seinen” Soldaten (R. Gest. div. Aug. 26; 30: exercitus meus, classis mea), deren Gefolgschaft das Fundament seiner Macht darstellte, und der entpolitisierten plebs urbana Roms, dem launischen Publikum für kaiserliche Selbstinszenierungen. Alle erwarteten von ihm die Sicherung ihrer sozialen Existenz (z. B. Sold, Getreide-, Geldspenden, Veteranenversorgung, pax; [14; 15]). Um seine Herrschaft vor möglicher Konkurrenz und Opposition aus dem Kreis der Senatsaristokratie zu schützen, suchte der p. den adligen röm. Familien ihre ererbten Gefolgschaften zu entziehen und zugleich ihre Chancen zu mindern, neue soziale Beziehungen zu knüpfen [5; 19]. Treueeide wurden auf seine Person geleistet [16]. Die Fürsorgepolitik wurde finanziert durch das enorme Vermögen des p. (patrimonium, fiscus). Seine Großzügigkeit (liberalitas) war denn auch eine der vielen Tugenden (virtutes; s. Tugend), die der p. - gleich den republikanischen p. - aufweisen sollte, darüber hinaus v. a. aber jetzt noch herrscherliche Milde (clementia), pflichtgemäßes Verhalten (pietas) und Gerechtigkeit (iustitia). Einen festgelegten Kanon hat es aber nicht gegeben [17].
Der p. hatte als primus inter pares (“Erster unter Gleichen”) eine “bürgerliche Gesinnung” zu pflegen (civilitas), doch stand dem Wesen des Prinzipats als Rechtsordnung entgegen, daß er sich im Reich als Gott verehren ließ [18] (vgl. Kaiserkult) und die dynastische Erbfolge durchzusetzen suchte. Da der p. aber seine ihm vom Senat verliehene Gewalt nicht vererben konnte, sollte dieser dem präsumptiven Nachfolger, entweder einem leiblichen oder adoptierten Sohn, zu Lebzeiten des Vaters das imperium proconsulare und die tribunicia potestas übertragen. Beim Herrscherwechsel hatte der neue p. dann durch scheinbare Verweigerung der Nachfolge (recusatio imperii) den Senat als Rechtsquelle anzuerkennen, der ihn daraufhin in seinem Kaisertum bestätigte.
Mit der allmählichen Entmachtung des Senats, der in der Reichsverwaltung entbehrlich wurde (ordo equester), löste sich der p. im 3. Jh. endgültig vom augusteischen Rechtsgedanken, der jedoch bis weit in die Spätant. lebendig blieb (Cod. Iust. 1,14,4; [5; 19]).
(Loretanade Libero, Art. "Princeps", B. [Hervorhebung von PPP])
So wie ich das verstehe müsste unser Kaiser also Imperator Ceasar Gaius Ulpius Aelianus Valerianus heißen und dazu dann noch diverse Ehren- und Amtstiteln haben, worunter eben einer eben "Princeps optimus" (oder so) wäre. Solche Titel setzen wir hier ja aber offensichtlich nicht in den Namen, sondern vergeben sie als Ämter. (Du heißt ja z.B. auch "Manius Tiberius Durus" und nicht "Senator Pontifex pro magistro Manius Tiberius Durus".)
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Naja das mit den Namen hat ja auch technische Gründe. Sonst müßte man des ja je nach Amt ständig wechseln. Jedenfalls denke ich das mal.
Edit: Formulierung geändert
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Vermutlich. Insofern wäre hier ja auch Imperator Ceasar Gaius Ulpius Aelianus Valerianus angebracht da diese beiden "Titel" ja wirklich zum Bestandteil des Namens wurden. Es ist ja auch recht unwahrscheinlich das der gute Valerianus gestürzt wird und wenn, dann nimmt man die beiden Namen am Anfang einfach weg. Und wenn er stirbt wird er wohl sowieso in DIVUS VALERIANUS umbenannt, würde ich mal denken. Die restlichen Titel entsprechen ja mehr oder weniger allen Ämtern und Ehren, die der Princeps alle gebündelt "verliehen" bekam. Insofern wäre ich dafür diese als Ämter ins Tabularium zu stellen und ihm zu verleihen. So ist es ja beim Amt des Pontifex Maximus auch geschehen.
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Ach, ich mag mich nicht ummelden...
Du magst mir sicher sagen, wo bei Valerianus steht, daß er Kaiser ist?
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http://www.imperium-romanum.in…ium.php?a=i&p=1388&p2=364
Dort ist Gaius Ulpius Aelianus Valerianus der Amtsinhabern bzw. Träger des Titels von Imperator Caesar Augustus. So wie ich die von hier mir hier zitierten Fachlexikaartikel verstanden habe müsste der gute Mann Imperator Caesar Gaius Ulpius Aelianus Valerianus heißen und als Ehrentitel und Ämter u.a. Augustus (wie die Signatur richtig sagt), Princeps optimus, usw. tragen.
Das wäre ein Verbesserungsvorschlag von mir. Mehr nicht.
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Davon bin ich ausgegangen.
Nur in Bezug auf deinen ersten Post wollte ich wissen, wo das Wort "Kaiser" steht, das deiner Meinung nach auf "Princeps" oder whatever ausgebessert werden sollte.
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Da habe ich mich wohl nicht klar ausgedrückt. Ich wollte damit sagen, dass einer der Titel die er hat "Princeps" sein müsste. Und bei weiterer Recherche hatte sich dann weiteres ergeben. Siehe die vorherigen Posts.
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Aha, jetzt verstehe ich dich.
Aber aus deinen zitierten Fachartikeln lese ich nicht heraus, daß "Imperator Caesar" ein Bestandteil des Namens wäre.
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Ich muss Hungi zustimmen, ich kann das auch nicht rauslesen.
Explizit aus folgendem Teil lese ich genau das Gegenteil, nämlich dass Caesar und Imperator eben kein Teil des Namens war.ZitatDie Kaisertitulatur setzt sich jetzt zusammen aus dem Wortpaar i.[mperator] und Caesar, dem Namen des Herrschers, Ehren- sowie Amtstiteln. Bis zum Ende des Prinzipats im 3. Jh. n.Chr. wird diese Form beibehalten
Nebenbei bemerkt war Imperator ja schon vorher ein Titel für Feldherren. Und das aus einem Titel ein Name wird kann ich persönlich mir deutlich schlechter vorstellen, als dass aus einem Namen (Caesar) ein Titel wird.
Natürlich kein wissenschaftliches Argument.@ Durus und Pius:
Habt ihr noch andere Quellen für die Theorie mit dem Namen? -
Zitat
Original von Marcus Iulius Licinus
Ich muss Hungi zustimmen, ich kann das auch nicht rauslesen.
Explizit aus folgendem Teil lese ich genau das Gegenteil, nämlich dass Caesar und Imperator eben kein Teil des Namens war.Nebenbei bemerkt war Imperator ja schon vorher ein Titel für Feldherren. Und das aus einem Titel ein Name wird kann ich persönlich mir deutlich schlechter vorstellen, als dass aus einem Namen (Caesar) ein Titel wird.
Natürlich kein wissenschaftliches Argument.@ Durus und Pius:
Habt ihr noch andere Quellen für die Theorie mit dem Namen?Stimmt, man könnte das auch so verstehen, dass Imperator Caesar die einzigen Titel waren die vor dem Namen getragen wurden und alle Anderen danach kamen.
Dann wäre es aber so, dass entweder Caesar, Imperator und Augustus alles einzelne Titel/Ämter waren oder Caesar Imperator und Augustus zwei verschiedene Titel/Ämter waren.
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