Lex Flavia de operositas

  • Ein Consular brauchte naturgemäß nicht lange zu warten, bis ihm der Consul das Wort erteilte.


    "Es spricht erneut Tiberius Durus über die lex Flavia de operositas."

  • Nachdem man ihm das Wort erteilt hatte, erhob Durus sich mit einem leichten Ächzen und begann, gestützt auf seinen Stock (zur Zeit war auch das bloße Stehen für ihn sehr anstrengend) und nur mit einer Hand gestikulierend mit seiner Rede.


    "Patres conscripti,


    bereits mehrfach wurde die Lex Flavia de operositas nun in diesem ehrwürdigen Gremium diskutiert, doch sind wir offensichtlich bis zuletzt zu keinem befriedigendem Ergebnis gelangt. Das von Flavius Furianus eingebrachte und von Euch verabschiedete Gesetz weist gewisse Mängel auf, weshalb der ehrenwerte Vinicius Hungaricus beantragte, das Gesetz schlichtweg abzuschaffen.


    Doch ehe es eine verbindliche Regelung zur Frage der Mündigkeit gibt, halte ich ein solches Vorgehen - wie bereits damals erwähnt - für ungünstig, um das hohe Gut römischer Rechtssicherheit zu schützen. Ich habe mir daher die Mühe gemacht, die Mores Maiorum in diesem Falle, wie auch die Leges unserer Ahnen zu konsultieren und einen übergreifenden Kommentar dazu zu verfassen. Augenscheinlich wurde gegen diesen keinerlei Widerspruch eingereicht.


    Es liegt mir jedoch fern, mich mit den Ideen und Beschlüssen zu schmücken, die nicht die meinen, sondern die unserer Vorfahren sind. Aus diesem Grund möchte ich den Kommentar mitnichten direkt in eine Lex Tiberia umformen und dem Senat zur Abstimmung vorlegen. Stattdessen schlage ich vor, diesen Kommentar zu verschiedenen Leges aus alter Zeit in gleicher Weise für verbindlich zu erklären, wie dies vor einigen Jahren mit dem bezüglich der Frage der erlaubten Betriebe für Patrizier gehandhabt wurde. Er sollte meines Erachtens also schlicht in der Basilica Ulpia öffentlich zugänglich gemacht werden, wo die Praetoren und Advocati, die seiner am meisten bedürfen, am leichtesten Zugriff auf ihn haben.


    Anschließend erschiene es mir auch vertretbar, die Lex Flavia für ungültig zu erklären."


    Damit hatte er geendet und setzte sich, um dem Consul die Leitung der Debatte über seinen Antrag zu überlassen. Die Idee mit dem Kommentar gefiel Durus, denn einerseits demonstrierte sie seine Bescheidenheit, andererseits würde aber auch so jedes Mal, wenn er herangezogen wurde, sein Name fallen und ihn so als Rechtsgelehrten verewigen.

  • Die vorgeschlagene Lösung klang sehr einfach und Macer war gerade in juristischen Dingen immer für einfache Lösungen zu haben. Allerdings konnte er sie mit dem genannten Verweis auf die Regeln für Patrizier bezüglich des Besitzens von betrieben noch nicht ganz nachvollziehen.


    "Tiberius Durus, dein Vorschlag scheint mir in seiner Einfachheit sehr bestechend zu sein", begann er daher seine Wortmeldung. "Schon deshalb halte ich diesen Vorschlag für unterstützenswert. Allerdings erscheint mir die Analogie zu der Frage der erlaubten Betriebe für Patrizier noch nicht ganz schlüssig. Immerhin geht es dort um den Kommentar zu einer Regelung, die gesetzlich in der Lex Mercatus und damit als Teil des Codex Universalis verankert ist. Hier jedoch geht es um einen Kommentar zu einer Sammlung verschiedener älterer Gesetze, die erst in der Gesamtheit der Interpretation, wie du sie vor einiger Zeit vorgetragen hattest, in der Lage sind, die aufgeworfenen Fragen zur Mündigkeit, Geschäftsfähigkeit und so weiter umfassend zu beantworten." Von diesem damaligen Vortrag hatte Macer zwar nur noch Bruchstücke im Kopf, ließ sich dadurch in der bestimmtheit seines Vortrags aber nicht beirren. "Ich denke daher, dass wir hier zunächst noch einmal hingehen müssten und den Stellenwert der entsprechenden alten Gesetze selber noch einmal hervorheben müssen, bevor wir ihre Verwendung dann in einem Kommentar den Juristen nahelegen." Er hoffte, dass halbwegs verständlich war, was er meinte. Er war schließlich selber kein ausgemachter Jurist.

  • "Mein Kommentar bezieht sich einerseits auf ältere Gesetze, andererseits jedoch auch auf jahrelange Rechtspraxis und -tradition, deren ursprünglichste Gesetze nur noch teilweise vorliegen, teilweise aber nicht mehr namentlich bekannt sind oder sich schlichtweg als Ius Honorarium entwickelt hat, sodass wir selbstverständlich durchaus die Präzedenzfälle heraussuchen könnten, dann aber dennoch eine zusammenfassende Regelung benötigen."


    erklärte Durus auf die Nachfrage des Purgitiers. Normalerweise war er es nicht gewohnt, dass dieser versuchte, ihm in juristischen Dingen hereinzureden. In diesem Fall lag es aber wohl einfach an dessen geringerer Sachkenntnis.


    Sim-Off:

    Ich habe meinen Kommentar aus dem Neuen Pauly zusammengezogen. Ich denke, dass nicht mal alle Gesetze bekannt sind, ganz zu schweigen vom Wortlaut dieser Gesetze. Daher mein etwas fauler Vorschlag ;)

  • "Ich verstehe", stimmte Macer zu, der sich der Problematik durchaus bewusst war. Dass es einerseits zum Teil uralte Gesetze gab und andererseits eine sich ständig entwickelnde Rechtspraxis und dass nur beides zusammen ein geschlossenes Bild gab, war genau das, was ihm die Freude an der Juristerei verdarb. "Die Notwendigkeit einer zusammenfassenden Regelung oder Kommentierung möchte ich auch keineswegs in Abrede stellen. Aber wie du selbst sagst, beruht ein Teil deines Kommentares auf Gesetzen und zum Teil auf Präzedenzfällen und genau deshalb wäre mir im Sinne eines besserens Verständnisses Recht, diese verschiedenen Bestandteile genauer zu kennzeichnen. Was ein Gesetz ist, ist schließlich früher einst im Senat beschlossen worden, während ein Fall von einzelnen Prätoren entschieden wurde. Ich denke, das macht eine unterschiedliche Qualität aus."


    Sim-Off:

    Schon klar. Mir wäre es nur lieb, wenn historische Gesetze eben auch als solche im CMS bzw. Wiki verzeichnet sind und ggf. SimOn zu geltendem Recht erhoben werden, während Kommentare und Präzedenzfälle eine reine SimOn-Sache sind. Machen wir mit anderen Gesetzen ja auch so.

  • "Natürlich, natürlich. Einige der Gesetze sind ja bis in unsere Zeit inkraft - etwa die XII Tabulae, andere nicht - wie etwa die Lex Laetoria. Man könnte also durchaus die älteren Gesetze, auf die ich mich beziehe, wieder inkraft setzen."


    erwiderte Durus schließlich - dass dies bei einigen nicht mehr recht möglich war, da ihr Wortlaut bei Bränden oder Aufräumaktionen im Tabularium verschollen war, verhinderte ja im Prinzip nicht, die bekannten Gesetze wieder inkraft zu setzen.

  • Mit dieser Äußerung war Macer zufrieden. "Wenn dem so ist und es dann passiert, unterstütze ich den Vorschlag des Consulars Tiberius Durus", verkündete er daher und nahm wieder Platz, um anderen das Feld der Diskussion zu überlassen. Für die geübteren Juristen gab es sicher noch einiges zu klären, vermutete er.

  • Einen Moment ging Durus noch einmal seinen Kommentar durch, dann erklärte er auf die Zustimmung Macers hin:


    "Mein Antrag lautet also, die Leges Aelia Sentia, Atilia und Laetoria wieder zu geltendem Recht zu erklären. Damit verbunden beantrage ich außerdem, den von mir vorgelegten Kommentar als legitime Grundlage für Rechtsgeschäfte bezüglich der Mündigkeit anzuerkennen."


    Die Streichung der Lex Flavia wollte er hingegen doch nicht einfach beantragen - immerhin war Flavius Furianus ein alter Freund und zweifellos würde dies auch Hungaricus wieder wiederholen, sodass Durus formal weiterhin loyal dastand.

    Sim-Off:

    Ich habe die Wiki-Einträge zu den Gesetzen noch einmal durchgesehen und mit Zitaten versehen.

  • Der Consul ließ dies notieren, als es keine direkten weiteren Wortmeldungen mehr gab.


    "Über den Antrag werden wir abstimmen. Gibt es zuvor weitere Beiträge?"

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!