• [Personenrecht: Einteilung der Personen]


    Und zwar besteht die Haupteinteilung im Hinblick auch die Rechtsstellung der Personen darin, das alle Menschen entweder frei sind oder Sklaven. Von den Freien sind wieder die einen ingenui, die anderen libertini. Ingenui sind alle die frei geboren sind, libertini diejenigen, die aus rechtmäßiger Sklaverei freigelassen sind. Von den Freigelassen gibt es wieder drei Kategorien; denn sie sind entweder römische Bürger oder Latiner oder rechnen zu den dediticii diese Gruppen wollen wir nun im einzelnen betrachten; zu erst die dediticii.


    [Die Lex Aelia Sentia]
    Und zwar bestimmt die Lex Aelia Sentia, das Sklaven, die von ihrem Herren zur Strafe in Ketten gelegt oder gebrandmarkt oder wegen eines Vergehens unter der Folter Strafe zum Kampf gegen Menschen oder in die Gladiatorenschule gegeben oder ins Gefängnis geworfen worden sind, nur Freie in der gleichen Rechtsstellung wie die peregrini dediticii werden, wenn sie Später vom gleichen oder von einem anderen Herren freigelassen werden.


    Peregrini dediticii heißen aber diejenigen, die in der Vergangenheit die Waffen gegen das römische Volk erhoben und sich dann, besiegt, auf Gnade und Ungnade ergeben haben. Wir wollen also feststellen, dass Sklaven, die eine solche entehrende Strafe erlitten haben, niemals – auf welche Art und in welchem Alter sie auch freigelassen sein mögen, und selbst wenn sie mit umfassendstem Recht Eigentum ihres Herren waren – römische Bürger oder Latiner werden; wir werden sie vielmehr in Jedem Fall als den dediticii gehörig betrachten.


    [Freilassung als Latiner oder römischer Bürger]
    Wenn aber ein Sklaven keine derartige entehrende Strafe erlitten hat, so wird er bei seiner Freilassung entweder römischer Bürger oder Latiner. Denn wenn in seiner Person die folgenden drei Bedingungen zusammen treffen, daß er älter als dreißig Jahre ist, daß er durch er quirtisches Eigentum seines Herren ist und daß er durch eine rechtmäßige und gesetzliche Form der Freilassung (manumissio die Freiheit erhält, d.h durch berühren mit der vindicta, durch Eintrag in die Bürgerliste oder durch Testament, so wird er römischer Bürger, wenn aber eine der Bedingungen nicht zutrifft, so wird er Latiner.


    Der Text entspricht einer Übersetzung eines Textfragments des Juristen Gaius.
    Die Quelle hierfür war das Buch Römisches Recht herausgegeben von Liselot Huchthausen.
    Erschien im Aufbau – Verlag 1975


    Quelle hierfür war.
    Bilothek der Antike Römische Reihe
    Wissenschaftlicher Beirat
    Rigobert Günter – Walter Hofmann
    Liselot Huchthausen – Werner Krenkel
    Freidmar Kühnert – Jürgen Werner


    Kleiner Hinweis die Lex ist im Spiel geltendes Recht. Und wird klar von den Sklaven gesetzten die hier gelten unterlaufen. Mann sollte also überlegen die Lex für ungültig zu erklären. Was schade wäre da sie deutlich belegt ist oder im Wikki ergänzen. Eine Änderung im Sinne des im Spiel geltenden Rechtes würde hingen die ganze Lex ab absurdum führen. Da es nicht nötig ist zu reglementieren unter welchen Bedingungen ein Freigelassener römischer Bürger wird wenn ein anderes Gesetz das verbietet.

  • Die Lex ist 4 u.Z von den Konsuln S. Aelius Catus und C. Sentiuns Saturninus eingebracht und ist im IR geltendes Recht.
    Was nicht sein kann da sie von der Lex Germanica Servitiumder ad absurdum geführt wird. Mann kann aber jetzt nicht so was im Senat austragen. Da ein solcher Rechtsmangel in Rom wohl sofort ausgefallen wäre. Sicher gerieten mache Gesetze in Vergessenheit und wurden zu Passender Zeit wieder ausgegraben. Aber die Lex Aelia Sentia war täglich angewandtes Recht. Ausgeschlossen das eine Lex Germanica Servitiumder entstehen konnte ohne das man das änderte. Und man muss sich vor Augen halten das die Lex entstand um den Bürgerrechts verleih zu erschweren nicht um ihn zu vereinfachen.

  • Naja, ich würd in dem Fall sagen, da greifen die Spielregeln unter dem Punkt Historie:
    http://www.imperiumromanum.net/cms.php?a=97#txt607


    Wenn also grad dieses Gesetz nirgends im IR wirklich zum Gesetz erhoben wurde mit eben diesem Inhalt, dann weicht das IR halt hier von der Geshcichte ab, und wenn du das zur Historifizierung so beitragen möchtest, dann geht der Weg halt über die Diskussion im Senat. Würd ich jetzt mal ganz platt so sagen.

  • Ich weiß nicht was ich dir jetzt antworten soll um dich nicht zu verärgern.
    Aber ganz ehrlich bin ich etwas enttäuscht das man mich für so dämlich hält das ich nicht vorher die Spielregel lese.
    Woher kommt das??? Ist wohl eine Frage die ich mir selbst stellen muss. Aber Spielregel hin und her das kennen wir beide ja schon. Leider!!!
    Aber es hat mir ja auch schon den einen oder anderen nicht so schönen Acta Artikel über diese ID eingebracht. Das ist auch einer der Gründe warum die ID noch nicht zurück ist.


    Aber zurück zum Thema.


    Denn genau das ist das Problem! Die Lex ist im IR zum Gesetzt erhoben. Zumindest wie ich das sehe.
    Sie steht ja bei Überliefertes Recht was für mich hießt sie ist gültiges Recht.
    Oder stehen die Gesetze da in einem anderen Kontext. *Frage an die SL*

  • Als überliefertes Recht hat die Lex ihre Gültigkeit, genauso wie das Zwölftafelgesetz. Ich fände es unangebracht geltendes Recht vor dem Senat zu diskutieren.


    Man könnte einen Präzedenzfall ausspielen, um der Lex auf die Sprünge zu helfen.

  • Zitat

    Original von Appius Decimus Massa
    Als überliefertes Recht hat die Lex ihre Gültigkeit, genauso wie das Zwölftafelgesetz. Ich fände es unangebracht geltendes Recht vor dem Senat zu diskutieren.


    Fände ich auch.


    Zitat

    Original von Appius Decimus Massa
    Man könnte einen Präzedenzfall ausspielen, um der Lex auf die Sprünge zu helfen.


    Ja könnte man damit würde man aber einräumen das es bekannt war und vorsätzlich falsch gemacht wurde. Das wäre aber ein Rechtsmangel der so nicht zu halten wäre. Weil es bei römischen Gesetzen auch um das Gewohnheitsrecht geht. Und diese Lex bei jeder Freilassung zum Greifen kam. Aber eben auch die hier gespielte Lex Germanica Servitiumder und beides gleicht zeitig kann nicht geltendes Recht sein weil die eine die Andere aufhebt. Wenn die Lex Aelia Sentia gültig ist so wie es historisch ist. Dann war die Verurteilung hier zumindest in Punkt 1 Rechtswidrig.

  • Zitat

    Original von Lucius Iulius Centho
    Mimimimimimimi...


    Nachdem du mal wieder eine sachliche, öffentliche und vollkommen themenfremde Sache missbrauchst um dich als Opferlamm zu gerieren, und anscheinend nicht in der Lage bist zu kapieren was monatelanges und VOLLSTÄNDIGES Ignorieren eigentlich bedeutet, mache ich es dir hier in eben jener Öffentlichkeit noch einmal klar: lass sie in Ruhe. Sie will nicht mit dir kommunizieren, sie hat keinen Bock auf dein Kaspertheater und sie muss sich vor allem deshalb vor dir auch nicht rechtfertigen oder dir Gründe liefern. Sie will einfach ihre Ruhe. Punkt.


    Check das endlich.

  • Einen Präzedenzfall schaffen, den alten Fall wieder aufrollen? Ginge das?


    Ist der Präzedenzfall da, kann der Senat sich darüber die Köpfe heiß reden, welche Lex als die gültige und greifende für die Freilassungsmodalitäten eines Sklaven ist. Das Urteil in diesem Fall hängt dann von der Entscheidung des Senats ab.


    Falls das so machbar ist. Bin da nicht so bewandert.

  • Zitat

    Original von Appius Decimus Massa
    Ist der Präzedenzfall da, kann der Senat sich darüber die Köpfe heiß reden, welche Lex als die gültige und greifende für die Freilassungsmodalitäten eines Sklaven ist. Das Urteil in diesem Fall hängt dann von der Entscheidung des Senats ab.


    Was letztlich die eleganteste Art und Weise wäre, Widersprüche aufzudecken und zu bearbeiten... es spricht doch überhaupt nichts dagegen, das Problem SimOn anzugehen. Und letztlich hängt garnix von der Entscheidung des Senats ab... ;)

  • Zitat

    Original von Appius Decimus Massa
    Einen Präzedenzfall schaffen, den alten Fall wieder aufrollen? Ginge das?


    Ist der Präzedenzfall da, kann der Senat sich darüber die Köpfe heiß reden, welche Lex als die gültige und greifende für die Freilassungsmodalitäten eines Sklaven ist. Das Urteil in diesem Fall hängt dann von der Entscheidung des Senats ab.


    Falls das so machbar ist. Bin da nicht so bewandert.


    Ich hab ja auch schon eingeräumt das das sicher ging wenn es nicht Täglich angewandtes Recht wäre. Ist es aber nun mal leider. Es geht einfach nicht das man Jahre lang diesen Rechtsmangel nicht erkannt hat. Wenn man Prätor ist dann kennt man die Gesetze die die Freilassung eines Sklaven brauch. Und vergisst nicht mal eben das die letzten 100 Jahre was anderes gegolten hat und plötzlich fällt es einem wieder ein.

  • Die Frage wäre jetzt erstmal, ob es überhaupt im IR sim-on überhaupt schon so lange wieder gilt.
    In den Spielregeln steht nicht umsonst, daß des IR seit einigen Jahren eine eigene Entwicklung durchmacht. Wenn also die überlieferten Gesetze erst seit letztem Jahr wieder gelten (und ja ist nur nen Beispiel weiß jetzt nicht wann die weider eingesetzt worden sind) und keiner Notiz davon genommen hat, dann ist es in der Tat ein Sim-On Problem.

  • Zitat

    Original von Appius Terentius Cyprianus
    Die Frage wäre jetzt erstmal, ob es überhaupt im IR sim-on überhaupt schon so lange wieder gilt.
    In den Spielregeln steht nicht umsonst, daß des IR seit einigen Jahren eine eigene Entwicklung durchmacht. Wenn also die überlieferten Gesetze erst seit letztem Jahr wieder gelten (und ja ist nur nen Beispiel weiß jetzt nicht wann die weider eingesetzt worden sind) und keiner Notiz davon genommen hat, dann ist es in der Tat ein Sim-On Problem.


    Richtig das IR macht eine eigene Entwicklung seit 99 und alle Gesetze die im
    - Codex Universalis
    - Codex Iuridicialis
    - Codex Militaris
    - Regionale Gesetze
    - Überliefertes Recht
    stehen sind dem nach Gültig außer die außer Kraft getretene Gesetze ist ja logisch.
    Nun steht aber die Lex Germanica Servitiumder im Codex Universalis und die Lex Aelia Sentia bei Überliefertes Recht. Dem nach sind sie beide gültig, schließen sich aber gegenseitig aus und das geht nicht. Deshalb hab ich ja im ersten Post schon gesagt das die SL entweder die Lex Germanica Servitiumder streicht oder die Lex Aelia Sentia follständig aufnimmt. Beide gleichzeitig können und konnten nicht nebeneinander Rechtsgültig sein, da sie sich gegenseitig aufheben.

  • Ich weiß jetzt nicht so richtig ob du meine vorhergehenden Beiträge richtig gelesen hast.
    Cyprianus.
    Sogar in meinen Letzten Beitrag steht das nicht beide gleichzeitig geltendes Recht gewesen sein können. Das wäre nicht erst nach neun Jahren aufgefallen das ist undenkbar. Da man beide Gesetze Täglich angewandt hat. Praetoren haben Sklaven auf der Straße auf dem Weg zum Badehaus freigelassen. Wenn da der eine so der andere so entschieden hätte, hätte es innerhalb von Tagen Massive Problem gegeben. Nicht erst nach neun Jahren.

  • Zitat

    Original von Lucius Iulius Centho
    Deshalb hab ich ja im ersten Post schon gesagt das die SL entweder die Lex Germanica Servitiumder streicht oder die Lex Aelia Sentia follständig aufnimmt. Beide gleichzeitig können und konnten nicht nebeneinander Rechtsgültig sein, da sie sich gegenseitig aufheben.


    Also der letzte Satz hat bei mir gerade eine Lachsalve ausgelöst. Herrlich... :D


    Nein, gegenseitig aufheben tun sie sich natürlich nicht. Tatsächlich kommt es ab und an in der realen Gesetzeswelt vor, daß Gesetz A das gleiche regelt wie Gesetz B, Gesetz B jedoch vom Gesetzgeber nicht aufgehoben wurde. Manchmal vergisst der Gesetzgeber schlicht darauf, manchmal hingegen weiß er davon, kümmert aber sich nicht weiter drum.


    Wenn so etwas passiert, gibt es nämlich zwei Grundsätze:


    - Das spezielle Gesetz geht dem allgemeinen vor.
    - Das spätere Gesetz geht dem früheren Gesetz vor.


    Das Zwölftafelgesetz ist ein Paradebeispiel dafür. Es war immer in Geltung, obwohl mit der Zeit längst Gesetze und Senatus consulta erlassen wurden, wo man davon ausgehen könnte, daß man das Zwölftafelgesetz sozusagen abschaffen könnte. Haben die Römer aber nicht getan - und es wäre ihnen auch niemals eingefallen, das zu tun.


    Der langen Rede kurzer Sinn: Man kann simon etwas machen, man muß es aber nicht. Und ein "rechtsfreier Raum" ist deswegen erst recht nicht entstanden.

  • Und welcher Grundsatz gilt da jetzt der erst oder der Zweite? Oder laufen die der Reihe nach, so dass das neuer immer vor geht. Denn dann macht ja Grundsatz eher wenig Sinn. Das jetzt eine ernst gemeinte Frage und soll wirklich nicht sarkastisch klingen.

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