[Personenrecht: Einteilung der Personen]
Und zwar besteht die Haupteinteilung im Hinblick auch die Rechtsstellung der Personen darin, das alle Menschen entweder frei sind oder Sklaven. Von den Freien sind wieder die einen ingenui, die anderen libertini. Ingenui sind alle die frei geboren sind, libertini diejenigen, die aus rechtmäßiger Sklaverei freigelassen sind. Von den Freigelassen gibt es wieder drei Kategorien; denn sie sind entweder römische Bürger oder Latiner oder rechnen zu den dediticii diese Gruppen wollen wir nun im einzelnen betrachten; zu erst die dediticii.
[Die Lex Aelia Sentia]
Und zwar bestimmt die Lex Aelia Sentia, das Sklaven, die von ihrem Herren zur Strafe in Ketten gelegt oder gebrandmarkt oder wegen eines Vergehens unter der Folter Strafe zum Kampf gegen Menschen oder in die Gladiatorenschule gegeben oder ins Gefängnis geworfen worden sind, nur Freie in der gleichen Rechtsstellung wie die peregrini dediticii werden, wenn sie Später vom gleichen oder von einem anderen Herren freigelassen werden.
Peregrini dediticii heißen aber diejenigen, die in der Vergangenheit die Waffen gegen das römische Volk erhoben und sich dann, besiegt, auf Gnade und Ungnade ergeben haben. Wir wollen also feststellen, dass Sklaven, die eine solche entehrende Strafe erlitten haben, niemals – auf welche Art und in welchem Alter sie auch freigelassen sein mögen, und selbst wenn sie mit umfassendstem Recht Eigentum ihres Herren waren – römische Bürger oder Latiner werden; wir werden sie vielmehr in Jedem Fall als den dediticii gehörig betrachten.
[Freilassung als Latiner oder römischer Bürger]
Wenn aber ein Sklaven keine derartige entehrende Strafe erlitten hat, so wird er bei seiner Freilassung entweder römischer Bürger oder Latiner. Denn wenn in seiner Person die folgenden drei Bedingungen zusammen treffen, daß er älter als dreißig Jahre ist, daß er durch er quirtisches Eigentum seines Herren ist und daß er durch eine rechtmäßige und gesetzliche Form der Freilassung (manumissio die Freiheit erhält, d.h durch berühren mit der vindicta, durch Eintrag in die Bürgerliste oder durch Testament, so wird er römischer Bürger, wenn aber eine der Bedingungen nicht zutrifft, so wird er Latiner.
Der Text entspricht einer Übersetzung eines Textfragments des Juristen Gaius.
Die Quelle hierfür war das Buch Römisches Recht herausgegeben von Liselot Huchthausen.
Erschien im Aufbau – Verlag 1975
Quelle hierfür war.
Bilothek der Antike Römische Reihe
Wissenschaftlicher Beirat
Rigobert Günter – Walter Hofmann
Liselot Huchthausen – Werner Krenkel
Freidmar Kühnert – Jürgen Werner
Kleiner Hinweis die Lex ist im Spiel geltendes Recht. Und wird klar von den Sklaven gesetzten die hier gelten unterlaufen. Mann sollte also überlegen die Lex für ungültig zu erklären. Was schade wäre da sie deutlich belegt ist oder im Wikki ergänzen. Eine Änderung im Sinne des im Spiel geltenden Rechtes würde hingen die ganze Lex ab absurdum führen. Da es nicht nötig ist zu reglementieren unter welchen Bedingungen ein Freigelassener römischer Bürger wird wenn ein anderes Gesetz das verbietet.