Er es war das erste Mal das er sich hier zum sprechen erhob seit er so schwer erkrankt war. Seine Glieder fühlten sich schwer an und doch hatte er den Stock den er zum Gehen als Stütze nahm auf dem Boden liegen lassen. „Patres Conscripti.“ Begann er aber das Sprechen hier kam ihm ungewohnt schwer vor.
Er räusperte sich und setzte weiter an. „Ehren werte Mitsenatoren ich spreche heut zu euch weil ich glaube das eines unserer Gesätze nicht vollständig in seinem Gesetzestext bei uns festgeschrieben ist. Es handelt sich um die Lex Minicia in der bei uns lediglich im Wortlaut steht. >Sie bestimmte über den Status eines Kindes und verfügte, wenn ein Elternteil Peregrinus war, daß auch das Kind Peregrinus sein muß. Sonst wäre das Kind einer römischen Mutter Römer geworden, da nach ius gentium das Kind dem Status der Mutter folgte.< Das kann aber so nicht stimmen da. Wenn Conubium zwischen einem Bürger und einer Peregrinen besteht. Dies kann in so weit nicht stimmen weil Conubium hat immer zur Folge das die Kinder der Rechtstellung ihrer Väter folgen. Und ein Bürger kann keinen Peregrinus in seiner Väterlichen Gewalt gaben. Das geht schon nach dem ius gentium nicht. Vielmehr wurde die Lex Minicia erlassen um zu verhindern das, das unehelich Kind zwischen Bürgern und Peregrinen Bürger wird. Da es nach ius gentium ja wie ich eben schon gesagt habe und es auch in unserem derzeitigen Gesätz steht so wäre. Das ein uneheliches Kind einer Bürgerin mit einem Peregrinus römischer Bürger werden würde. So wie ich aber schon ausgeführt habe Muss das Ehelich Kind eines Bürgers der mit wem auch immer Conubium hat römischer Bürger werden. Nicht nur allein des ius gentium wegen nein sonst könnte ja der Vater eines solchen Sohnes diesen nicht als Erben einsetzten. Da ja laut Lex Iulia, Peregrine, Junianische Latiner und unverheiratete nicht als Erbe eingesetzt werden dürfen noch darf man ihnen Vermächtnissen vermachen. Dies dürfen wie wir alle wissen nur Miles die nicht den strengen Regeln der Testamentserrichtung unterworfen sind wie wir anderen. Ich beantrage daher das der Text der Lex Minicia so weit angepasst wird das sich die Regelung nur auf Kinder bezieht deren Eltern kein Conubium miteinander haben. Ich danke euch für euer Zuhören.“