Kann ich so nicht unterschreiben, nach dem alleinigen Zwölftafelgesetz schon. Bedenke aber lex specialis vor lex generalis. Nur weil es im Zwölftafelgesetz steht, muss es jedoch nicht bedeuteten, dass es noch galt. Wenn später eine neue Lex erlassen wurde, die Teile des Zwölftafelgesetz spezieller regelt (gar aushebelt)
Seit Augustus hatte sich diesbezüglich viel getan, er schafte das Ius trium liberorum.
Wie von Seiana und mir erwähnt hat Claudius durch die lex Claudia sustulit die Agnatentutel für alle mündigen Frauen abgeschafft (Gai 1, 171; Ulp XI, 8.). Bedeutet also, dass ohne Vormund-Nennung im Testament, nicht automatisch der nächste männliche Agnat Vormund war. Sondern die Frau einen selbstständig wählen konnte. Cicero sagt diesbezüglich, "die Juristen hätten Mittel und Wege gefunden, daß nicht mehr die Frauen von den Vormündern, sondern diese von jenen abhingen."
Literatur:
Alles nachzulesen u.a. im Buch "Das römische Privatrecht und der Civilprozess bis in das erste Jahrhundert der Kaiserherrschaft" Erstes Kapitel - Arten der Tutel- von Dr. Wilhelm Rein.
PS: Deine Ausführung auf das alleinige Zwölftafelgesetz ohne Bezug auf weitere Gesetze sind jedoch richtig.
Edit: sorry, für das viele editieren, habe noch die Quellen etc. dazugefügt.