Werte Senatoren!
Ich habe mir ein paar Gedanken dazu gemacht, wie man eine zivile Schule realisieren könnte...
/* sim-off:
natürlich hat aemilia viel dazu beigetragen, ein senator kann das aber nicht so ohne weiteres sagen *G*
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Erst einmal der Name... ist ACADEMIA ROMANA PHOEBI APOLLINIS DIVINIS recht? (und fehlerfrei? :D)
- Jeder Bürger, egal welchen Ranges, kann kostenlos den ersten Cursus (Römische Allgemeinbildung, ich nenne ihn ab jetzt Kurs A) ablegen und somit in der Karriereleiter nach oben steigen.
- Jeder Schüler darf nach Bestehen des Cursus A soviele Kurse besuchen und ihre Prüfungen ablegen, wie er will. Nur Zivilisten können mit diesen B-Kursen jedoch weiter aufsteigen.
- Jeder B-Cursus kostet 2^n*50 DN. Dabei ist n die Anzahl der bereits bestandenen Prüfungen von B-Kursen. Der erste B-Cursus kostet also 50 DN, der zweite 100 DN, der dritte 200 DN usw. Evtl auch noch teurer... Bildung ist Luxus!
- Der höchste durch Cursi erreichbare Rang ist der des Magistratus.
[Die Ränge, zur Erinnerung: Colonus (Probatus) - Proletarius (Legionarius) - Civis (Optio) - Mercator (Centurio) - Magistratus (Tribunus Angusticlavius) - Duumvir (Trierarchus) - Magister Scriniorum (Tribunus Laticlavius, niedrigster Senatorenrang)]
- Cursi basieren auf dem Prinzip des Selbst-Lernens: Ein Cursus beginnt mit der Vergabe der Prüfungsfragen. Der Kandidat hat dann maximal 2 Wochen für die Beantwortung derselben Zeit.
- Jeder bestandene Cursus bringt den Schüler einen (60%) oder 2 (90% richtig) Ränge höher.
- Für jeden Cursus sind 3 Anläufe zulässig und in der Kursgebühr enthalten; Scheitert auch die 3. Prüfung, steht der entsprechende Cursus dem Schüler nicht mehr zur Verfügung. Handelt es sich dabei um Cursus A, wird er von der Schule verwiesen.
- Die Bewertung jeder Prüfung (Nicht bestanden / Bestanden / Mit Auszeichnung bestanden) wird öffentlich verkündet; jedem Kandidaten wird das genaue Prüfungsergebnis samt Aufschlüsselung der Punktzahlen pro Frage zugeschickt.
- Ein Magistratus kann zum Duumvir oder Magister Scriniorum aufsteigen, wenn er als "Dissertation" einen neuen Cursus (also Fragen samt Antwortschlüssel) erstellt. Hier wird die Qualität und Brauchbarkeit der Arbeit bewertet, es ist also eine Rücksprache mit dem Rektor erforderlich.
- Der Rektor der Schule ist berechtigt, Schüler entsprechend ihrer Prüfungsergebnisse zu befördern.
- Solange Bedarf besteht (und nach Rücksprache mit dem Rektor oder auf seine Aufforderung hin) kann die Erstellung eines neuen Cursus (siehe: Dissertation) oder Teilen davon mit dem Bestehen eines oder mehrerer Cursi angerechnet werden.
- Der Rektor ist in seinen Entscheidungen, insbesondere bei der Bewertung von Arbeiten und der Rechtsprechung in Schulangelegenheiten (Verdacht auf Schwindeln und so) unanfechtbar.
In unserem Falle wäre der Rektor (Magister Academiae) dann ich, und ich ernenne Aemilia Claudia Ingens Animi zur Außerordentlichen Dozentin.
Ich bitte den Senat um Kommentare!