Berichtpflicht der Magistrate des Cursus Honorum

  • Wie von Senator Duccius Vala gebeten, setzten die Consuln für den heutigen Tag einen Punkt zur Erörterung eines Standards für die Rechenschaftsberichte der aus dem Amt scheidenden Magistrate des Cursus Honorum auf die Tagesordnung. Als es soweit war erhob sich Livianus.


    "Als nächstes hören wir Senator Duccius Vala zu den von ihm angedachten Standards für das Res Gestae aus dem Amt scheidender Magistrate des Cursus Honorum. Der Senator hat das Wort."

  • "Patres conscripti...", wandte Vala sich nach Aufforderung an die Senatoren und stellte mit schiefem Grinsen erst einmal etwas richtig: "Wenn ihr euch erinnert, soll es sich heute nicht um die eigentlichen Res Gestae drehen, die in der vergangenen Sitzung zum Thema gemacht wurde, sondern um darüber hinausgehende schriftliche Rechenschaftsberichte der Magistrate."
    Die Sache so richtiggestellt, zitierte Vala erst einmal die Sachlage: "Wie euch sicher bekannt ist, geht der Codex Universalis nur recht vage auf die Rechenschaftsberichte ein, indem er in der Pars Quinta zum Cursus Honorum Senatorium im siebenundvierzigsten Paragraphen angibt: 'Jeder gewählte Magistrat ist verpflichtet, am Ende seiner Amtszeit einen Bericht über sein Wirken einzureichen.'
    Diese Berichtspflicht wurde bisher mit den 'Res Gestae' gleichgesetzt, die wie wir schon zuvor festgestellt haben, zur Augenwischerei verkommen sind. Ich habe mit vielen von euch zuvor die Notwendigkeit einer genaueren Differenzierung der Rechenschaftspflicht eines jeden scheidenden Magistraten besprochen, und möchte auf dieser Basis nun einen Vorschlag zur Erweiterung des Paragraphen einbringen:"
    , sprach's, ließ sich eine Tabula reichen und dozierte deren Inhalt für alle klar und verständlich:


    Codex Universalis
    Pars Quinta - Cursus Honorum [Senatorium]
    § 47 Berichtspflicht
    Jeder gewählte Magistrat ist verpflichtet, am Ende seiner Amtszeit dem Senat in zweierlei Form Bericht über sein Wirken im Amt zu erstatten.
    (1) In Form eines schriftlichen Berichts, der in ausführlicher Form über die Amtspraktiken des Magistrats aufklären. Dieser ist vor der Res Gestae bei den Konsuln einzureichen.
    (2) In Form der 'Res Gestae', einer Rede die einen Überblick über das Wirken des Magistrats verschaffen soll und einer Stellungnahme vor dem Senat zu Fragen desselben vorangeht.


    "Um die Magistrate nicht mehr zu gängeln als zwingend notwendig...", ging Vala in der Folge genauer auf seinen Entwurf ein, "..habe ich die Form des schriftlichen Rechenschaftsbericht offen gelassen, solange er den Anspruch genüge tut eben in ausführlicher Form über die Amtspraktiken desjenigen aufzuklären. Des weiteren sehe ich es als sinnvoll an diesen schriftlichen Bericht zwingend VOR den abschließenden Res Gestae einzureichen, damit einerseits Konsuln und interessierte Senatoren sich bereits VORHER schon umfassend über die Tätigkeiten eines Magistrats aufklären können. Soweit dazu.. natürlich ist dies nur ein Entwurf, und ich müsste nicht erwähnen müssen, dass ein Konsens nur allzu leicht in diesen Einzug halten könnte."

  • "Ich begrüße es sehr, dass du einen möglichst schlanken und pragmatischen Weg der Ergänzung des Codex gesucht hast", sprach Macer, als ihm das Wort erteilt wurde. "Ich halte das im Wesentlichen für völlig angemessen. Allerdings gefällt mir der Begriff 'Amtspraktiken' nicht. Ich glaube, der sagt nicht das aus, was wir sagen wollen. Zumindest meine ich mich zu erinnern, dass du die Tätigkeiten insoweit dokumentiert haben wolltest, dass man zum Beispiel erkennen kann, welche Erbschaftsfälle ein Decemvir bearbeitet hat. Dass eine solche Dokumentation erwartet wird, kann ich aus diesem Wort beim besten Willen nur schwer erkennen", führte er dann seine Bedenken aus. "Zwar können wir erwarten, dass der Usus im Laufe mehrerer Amtszeiten auch dafür eine Lösung finden wird, an die sich im Wesentlichen später alle halten werden, aber falls wir die Gefahr sehen, dass die Gewohnheit auch der Faulheit die Tür öffnet, sollten wir hier trotz allem Hang zur Kürze vielleicht doch etwas präziser sein."

  • "Ich kann deinem Gedanken durchaus folgen und bin bei dir, Consular Purgitius..", gab Vala zu verstehen und rieb sich nachdenklich den Bart, "Vielleicht erfüllen folgende Worte deine Anregung?"


    Codex Universalis
    Pars Quinta - Cursus Honorum [Senatorium]
    § 47 Berichtspflicht
    Jeder gewählte Magistrat ist verpflichtet, am Ende seiner Amtszeit dem Senat in zweierlei Form Bericht über sein Wirken im Amt zu erstatten.
    (1) In Form eines schriftlichen Berichts, der in ausführlicher Form über die vom Magistraten bearbeiteten Fälle und Anliegen aufklärt und einen detaillierten Nachvollzug seiner Arbeit ermöglicht. Dieser ist vor der Res Gestae bei den Konsuln einzureichen.
    (2) In Form der 'Res Gestae', einer Rede die einen Überblick über das Wirken des Magistrats verschaffen soll und einer Stellungnahme vor dem Senat zu Fragen desselben vorangeht.

  • Ich kann Senator Duccius Vala nur beipflichten, zumal wir es ja scheinbar sogar schwarz auf weiß im Codex Universalis stehen haben. Außerdem ist es eh besser auch etwas Schriftliches zu haben sollten später irgendwann einmal zu diversen Fällen Fragen auftreten. Wer kann sich dann noch ganz genau an die Worte erinnern welche hier geäußert wurden.


    Mischte sich nun auch Sedulus ein.

  • "Für die Erinnerungslücken der Senatoren gibt es ja zum Glück die Senatsschreiber", antwortete Macer auf die letzte Zwischenbemerkung und meinte das tatsächlich ganz ehrlich, denn bei seinem bekannt schlechten Gedächtnis war er sehr froh, dass die Senatsreden mitprotokolliert wurden. Würde das nicht passieren, hätte Macer sicher mehr als einmal nicht mehr gewusst, wer morgens überhaupt geredet hatte, wenn er nachmittags die Curia verlässt.


    Dann kam er aber wieder auf den Vorschlag von Duccius Vala zurück, den er nicht vergessen hatte. So schlecht war sein Gedächtnis dann aber doch nicht. "Ja, das gefällt mir gut", stimmte er zu. "Statt des allgemeine 'seiner Arbeit' vielleicht ein 'aller relevanten Amtshandlungen'? Um wieviel Uhr ein Aedil welche Thermen zu kontrollieren pflegte möchte ich nämlich nicht in solchen Berichten lesen müssen, auch wenn es der detaillierten Nachverfolgung seiner Arbeit dient." Dass es dann wohl durchaus Differenzen darüber geben konnte, was nun eine relevante Amtshandlung war und was nicht, war von Macer bei diesem Vorschlag einkalkuliert. So konnte nämlich später noch über die gewohnheitsmäßige Definition der Relevanz eine Feinabstimmung vorgenommen werden, was in die Berichte gehörte, ohne das dafür jedes Mal das Gesetz geändert werden musste.

  • Livianus hatte bisher interessiert zugehört, sich aber bewusst zurück gehalten. Ihm war nach wie vor noch nicht ganz klar worauf dieser Gesetzesvorschlag abzielte oder welchen Sinn es haben könnte einen zusätzlichen schriftlichen Bericht einzufordern, außer dadurch die Bürokratie im Cursus Honorum zu fördern. Aus seiner Sicht konnte man die Berichte sogar abschaffen, da es zu den Pflichten der Consuln gehörte, bereits während des Amtsjahres diverse Verwaltungsagenden und Kontrollfunktionen gegenüber den anderen Magistraten auszuüben. Der beste Bericht am Ende einer Amtszeit brachte daher nichts, außer der Möglichkeit im Nachhinein über Amtshandlungen zu sinnieren, die bereits der Vergangenheit angehörten und zu diesem Zeitpunkt unter Umständen bereits über ein Jahr zurück lagen. Der Consul wandte sich an Purgitius Macer, der zuletzt mit einem Änderungsvorschlag aufhorchen ließ.


    "Was genau verstehst du unter relevanten Amtshandlungen, Consular Purgitius? Was könnte beispielsweise ein Praetor in einem schriftlichen Bericht dem Senat am Ende seiner Amtszeit vorlegen, dass nicht bereits ausreichend und wesentlich detaillierter in den Gerichtsprotokollen der Basilica Ulpia zu finden ist.


    Auch die öffentlich verlautbarten Erlässe anderer Magistrate, die ich als relevante Amtshandlungen bezeichnen würde, liegen bereits jetzt in den Archiven Roms auf und sind daher auch derzeit ohne zusätzlichen schriftlichen Bericht nachvollziehbar.


    Aber bleiben wir vielleicht beim Beispiel des Praetors. Wie könnte so ein detaillierter Bericht seiner relevanten Amtshandlungen aussehen? Eine Auflistung seiner Gerichtsverfahren, die er im Laufe des Jahres verhandelt hat oder nur der wichtigen Gerichtsverfahren? Soll er dabei ins Detail gehen oder reicht es die Gerichtsprotokolle beizulegen? Soll zukünftig alles in zweifacher Form protokolliert werden - einmal für das Gerichtsarchiv und einmal für den Senat?"

  • "Es gibt dreierlei Dinge, die gegen deine Bedenken sprechen, Decimus...", antwortete Vala anstelle des Purgitius mit beinahe beiläufigem Ton, "...ersterer wäre, dass man an einem Beispiel nicht die Maßnahme an sich infrage stellen kann, die auf insgesamt vier Magistratsstufen abzielen. Zweiteres: auch wenn die Praetoren mit der Pflege der Gerichtsprotokolle betraut sind, würde es im Umkehrschluss heißen, dass ihnen die Anfertigung ihrer Berichte an den Senat umso leichter von der Hand ginge... ein Privileg, das die anderen Magistrate nicht genießen. Und drittens: in den Gerichtsprotokollen der Praetores ist nicht das gesamte Wirken eines Praetors erfasst, weil die Aufgaben eines Praetors sich nicht nur auf das Wirken als Richter zu Gericht beschränken. Da diese Zeit bei dir allerdings schon einige Jahre her ist, Decimus, glaube ich gerne, dass dir solcherlei unwichtige Details seitdem entfallen sind."

  • Kopfschüttelnd sah Livianus zu diesem ungehobelten Duccier, der wohl das Thema am liebsten mit sich selbst diskutiert hätte und nicht einmal zwei Consularen die Gelegenheit ließ, auch nur einen Satz darüber zu wechseln, ohne sich selbst bemüßigt zu fühlen dazwischen zu quatschen und sich zu Rechtfertigen. Von der Missachtung der Traditionen und Gepflogenheiten dieses Gremiums gar nicht erst zu reden.


    "Ich wusste nicht das Consular Purgitius einen selbsternannten Advocatus braucht, der nun an ihn gerichtete Fragen seiner statt beantwortet. Mir ist durchaus bewusst, was zu den Aufgaben der Praetoren zählt Senator, jedoch nicht, was der Consular unter den relevanten Amtshandlungen versteht."


    Eigentlich konnte ihm das Thema ja gleichgültig sein, da er bereits am Ende seiner Laufbahn angekommen war und nach all den Erlebnissen dieses Amtsjahres nicht mehr vorhatte, irgendwann noch einmal für das Consulat zu kandidieren. Schade war es lediglich für all die nachkommenden Generationen, die schon jetzt wenig Interesse für den Cursus Honorum zeigten und durch diese zusätzliche bürokratische Hürde mitunter noch mehr abgeschreckt wurden. Vor allem aber sah Livianus selbst keinen größeren Nutzen darin.


    "Zudem hoffe ich die Senatoren zeigen für die zukünftigen umfangreicheren und noch detailierteren Berichte mehr Interesse als für dein letztes Res Gestae."


    Auch das schiefe Grinsen und die versuchte „Richtigstellung“ am Anfang der Sitzung waren dem Consul nicht entgangen und er entschied sich dazu zu äußern.


    "Und im Übrigen bedeutetet Res Gestae schlicht Tatenbericht und sagt nicht aus, ob dieser schriftlich oder mündlich zu erfolgen hat. Auch die Res Gestae Divi Augusti lagen nur in schriftlicher Form vor und wurden nicht in einer Rede vorgetragen. Wie du also dazu kommst den Bergriff Res Gestae in deinem Gesetzesentwurf und deinen Ausführungen nur mit einem mündlichen Bericht gleich zu setzen ist mir schleierhaft. Ebenso schleiherhaft wie dein Ansinnen das Res Gestae nicht mehr nach alter Tradition auf der Rostra durchführen zu wollen, wo auch das Volk daran teilhaben kann, sondern es hierher in den Senat zu verlegen."

  • "Du hast keine Frage gestellt, auf die nur der Consular Purgitius antworten konnte, weil sie die Sache als solche betraf und nichts im Detail was der Consular geäußert hat, Decimus. Nur weil du offensichtlich einen direkten Beitrag in der Debatte scheust... und wir wissen beide warum du dies tust... heißt das nicht, dass du die Diskussion nach Belieben in eine Privatdiskussion verwandeln kannst.", belehrte Vala den wieder einmal schmollenden Consul wie man es normalerweise mit einem vierjährigen Jungen tat. Allerdings schien dies die einzige Möglichkeit zu sein wie man sich mit dem Decimus auseinandersetzen konnte, und so wischte er auch den peinlichen Möchtegern-Seitenhieb mit einer verächtlichen Handbewegung zur Seite: "Decimus, ich bitte dich. Du vermittelst den Eindruck, als würdest du dein Alter und die Würde vergessen. Ich kann nur froh sein, hier einen statthaften, würdevollen und vor allem erwachsenen Konsul vor mir zu haben. Und kein Kleinkind in Toga, das WIEDER EINMAL schmollt weil es nicht bekommen hat was es wollte und sich nun auf einem kleinkarierten Rachefeldzug für die eingebildete Verletzung seines zerbrechlichen Egos befindet. Den Göttern sei Dank."
    Den Decimus und seine peinliche Attacke abgewatscht, nahm Vala sich abschließend doch die Zeit auf die letzten Behauptungen einzugehen, damit der Decimus nicht mehr Schaden anrichtete als in seinem eigenen Kopf: "Um aber auf deine letzten Äußerungen einzugehen, die tatsächlich den Eindruck machten als könnte man sie ernstnehmen, auch wenn sie nicht der Wahrheit entsprechen.
    Zuerst: du hast natürlich vollkommen Recht, wenn du konstatierst die Res Gestae sind in ihrer ursprünglichen Form ein schriftlicher Rechenschaftsbericht gewesen. Die Inschriften über die Taten des Divus Augustus kennt ja jedes Kind, da wundert es mich nicht, dass selbst du sie anzuführen vermagst. Allerdings wundert mich schon, dass du glaubst mir mit deinen Argumenten an die Kandarre fahren zu können, bestätigst du doch letztlich das Vorhaben zwischen schriftlichen und mündlichen Rechenschaftsberichten zu differenzieren!
    Warum ich den Begriff Res Gestae mit den mündlichen Rechenschaftsberichten gleichsetze? Vielleicht... weil sie das seit JAHRZEHNTEN sind? Und genau deshalb eine Differenzierung nötig machen? Hast du überhaupt verstanden, worum es hier geht, Decimus, oder richtest du dich gerade einfach nur in einer sehr bequemen und sehr bockigen Blockadehaltung ein?


    Die Tatsache, dass ich die Res Gestae im Senat und nicht auf der Rostra gehalten habe kann man mir durchaus und vollkommen zurecht ankreiden. Ich würde diesen Verstoß allerdings gerne auslagern, weil er nichts mit dem jetzigen Anliegen und der jetzigen Sache zu tun hat."
    Die eigentlich vollkommenen müßigen und wenig zur Sache beitragenden Äußerungen des bockigen Konsuls derart abgearbeitet, wandte Vala sich konstruktiveren Beiträgen zu... wie eben dem des Purgitius und des Germanicus.


    Codex Universalis
    Pars Quinta - Cursus Honorum [Senatorium]
    § 47 Berichtspflicht
    Jeder gewählte Magistrat ist verpflichtet, am Ende seiner Amtszeit dem Senat in zweierlei Form Bericht über sein Wirken im Amt zu erstatten.
    (1) In Form eines schriftlichen Berichts, der in ausführlicher Form über die vom Magistraten bearbeiteten Fälle und Anliegen aufklärt und einen detaillierten Nachvollzug aller relevanten Amtshandlungen ermöglicht. Dieser ist vor der Res Gestae bei den Konsuln einzureichen.
    (2) In Form der 'Res Gestae', einer Rede die einen Überblick über das Wirken des Magistrats verschaffen soll und einer Stellungnahme vor dem Senat zu Fragen desselben vorangeht.


    "Somit wären deine Anregungen aufgenommen, Purgitius...", sprach Vala nachdem er die Änderungen am Vorschlag aufnehmen hatte lassen und diese dem Senat vorgetragen hatte, "Gibt es ansonsten noch Anregungen oder Bemerkungen zur Sache?"

  • "Durchaus." antworte Livianus auf die letzte Frage des Ducciers und wandte sich erneut an Macer.


    "Was genau verstehst du also unter der Auflistung relevanter Amtshandlungen, Consular Purgitius. Vielleicht am Beispiel des vorhin genannten Praetors oder der IIIIviri viis in urbe purgandis?"

  • Einigermaßen genervt vom Diskussionsstil der letzten Minuten wartete Macer eine Weile ab, bis ihm die Atmosphäre wieder soweit zusagte, dass er an eine konstruktive Debatte glaubte.


    "Meine persönliche Präferenz ist es, dies im Wesentlichen aus den Beschreibungen der Amtspflichten herzuleiten, wie sie zum Beispiel im Codex Universalis oder weiteren Gesetzen gegeben sind", setzte er dann zu einer Antwort auf die an ihn gerichtete Frage an. "Für den von dir genannten Praetor finden wir da natürlich die Durchführung von Prozessen, über die aber wie bereits erwähnt wurde die Verhandlungsprotokolle zweifellos alles Relevante aussagen. Aber wie ist es mit anderen Dingen, zum Beispiel den Eröffnungsvoraussetzungen? Die Verhandlungsprotokolle geben schließlich nur Auskunft über Verhandlungen, die stattgefunden haben. Aber wo wird festgehalten, bei welchen Klagen der Praetor entschieden hat, dass kein hinreichendes öffentliches Interesse besteht und daher kein Verfahren eröffnet wird?", konstruierte er dann ein Beispiel, was sicher nahezu alltäglich war. "Ich halte es aus vielerlei Gründen für relevant, dass eine solche Handlung schriftlich dokumentiert ist. Sei es, weil jemand diese Entscheidung anfechten mag oder weil ein späterer Praetor auf eine solche Entscheidung als Präzedenzfall verweisen mag. Wie sollte so etwas möglich sein, wenn niemand verpflichtet ist, eine solche Entscheidung als relevante Amtshandlung zu dokumentieren?" fragte er dann. "Im Prinzip denke ich, dass man sich am Aedilat orientieren kann, um einen sinnvollen Umfang der Dokumentation abzuschätzen", machte er dann einen konkreten Vorschlag der sich nicht zufällig auf jene Magistratur bezog, die ihm selber besonders viel Freude bereitet hatte. "Wenn ich mich an meine Amtszeit recht entsinne, wurden genehmigte Betriebe, verfügte Betriebsschließungen, Edikte, beurkundete Betriebsverkäufe und ähnliches dokumentiert. Wieviele Fleischerbetriebe pro Woche kontrolliert wurden oder wie viele Löwen für die Arena gekauft wurden, dagegen nicht. Ich denke, mit diesem Umfang der Dokumentation waren bisher weder die Aedile überfordert noch wurde eine juristisch relevante Lücke hinterlassen, die Entscheidungen anfechtbar machen. In dieser Art könnte ich mir eine Definition von Relevanz vorstellen, die sich aus dem Usus ergeben wird", schloss er dann seine Antwort ab und schaute den Consul an, was dieser darauf erwidern mochte.

  • Livianus freute sich sichtlich über die endlich konstruktive Diskussionsgrundlage, die Macer lieferte und stimmte den Worten des Consulars nickend zu.


    "Wäre es dann aber nicht auch überlegenswert solche Vorgaben oder Richtlinien anlassbezogen direkt im Amtsbereich des jeweiligen Magistraten zu verankern, statt sie in Form eines allgemeinen Abschlussberichtes für alle über einen Kamm zu schären?


    Ich bin ganz deiner Meinung, dass eine fundierte Dokumentation wichtig und notwendig ist. Jedoch sollte diese, wie im Fall des Praetors in der Basilica Ulpia aufliegen. Kommt es dann in einem bestimmten Fall zu einem Einspruch, kann man dort in den Archiven nachsehen und muss nicht das Senatsarchiv bemühen. Ich sehe zudem nicht welchen Vorteil es für den Consul oder den Senat brächte, nach jeder Amtszeit eine seitenlange Auflistung von abgelehnten Verfahren zu erhalten.


    Hinzu kommt, dass wir diesen Bericht nicht gesammelt vom jeweiligen Magistratskollegium erhalten, sondern gemäß dieser Gesetzesvorlage von jedem Magistraten einzeln verlangen. Dies mag vielleicht bei den höheren Ämtern durchaus noch an manchen Stellen interessant sein, doch dreizehnmal einen Bericht zu lesen und im Anschluss zu hören welche Straßenzüge an welchem Tag gereinigt wurden oder wie viele Münzen an jedem Tag des vergangenen Amtsjahres geprägt wurden halte ich für wenig sinnvoll. Wir dürfen nicht vergessen, dass die unteren Ämter der senatorischen Laufbahn im Gegensatz zu einem Aedilis oder den Ämtern darüber mitunter einen sehr eingeschränkten Kompetenzbereich haben.


    Dieser ist dennoch durchaus wichtig und dokumentationswürdig, aber in der Zeit, die das in Form eines Abschlussberichts in Anspruch nimmt, könnte sich ein Consul oder der Senat wesentlich wichtigeren Themen widmen. Denn man kann davon ausgehen, dass jeder Magistrat bemüht sein wird, diesen schriftlichen Abschlussbericht so detailliert und ausladend wie möglich zu gestalten. Immerhin möchte niemand den Eindruck entstehen lassen, dass er in seiner Amtszeit weniger geleistet hat als seine Amtskollegen oder Vorgänger. Und das letzte das wir gebrachen können ist ein Wettbewerb der längsten..." unter umständen bei ruhigeren Amtszeiten sogar erfundener "…Abschlussberichte. Dokumentation ja, aber in einer anderen Form."

  • 'Dokumentation ja, aber bitte nicht wenn vom Duccius vorgeschlagen, sondern von irgendeinem anderen Senator den ich viel lieber mag als den bösen und gemeinen Germanen.'
    Entnervt rieb Vala sich die Stirn, als der Decimus seine vielgerühmte Halsstarrigkeit bewies, indem er mit stets neuen Punkten ankam um sein Projekt zu blockieren. Das einzige was Vala dem Decimus zugestehen musste, war die Kreativität die der Decimus hier im verzweifelten Suchen nach Gründen zeigte.
    Wie wenig Sachverstand er dabei bewies war dem Mann offensichtlich egal, ihm reichte offensichtlich die Maske der vorgegebenen Sachlichkeit um auf Pluto-komm-raus die Sache zu verhindern. Man musste kein Vollblutpolitiker sein, um zu begreifen was den Decimus hier antrieb... und wenig dies mit der Sache zu tun hatte.


    "Decimus, deine Argumentation hat Löcher durch die Legionen marschieren könnten und die dir offensichtlich das Verständnis des Gesetzesvorschlag unmöglich machen. Aber ich will dir gerne helfen.", schaltete Vala sich mit gezwungen ruhiger Miene ein, vom billigen Mummenschanz des Decimus genötigt dieses Spielchen mitzuspielen, "Es geht hier nicht um die einzelnen Magistrate, und dein Beharren auf diesen zerfasert die Debatte nur. Dein Bestreben hier die Dokumentationsarbeiten der Magistrate in ihrem eigentlichen Bereich anzuführen um eine Berichtspflicht gegenüber dem Senat zu verhindern geht vollkommen an der Sache vorbei und vermischen zwei Bereiche die so nicht zu vermischen sind.


    Die Sachlage ist folgende: Ein Aspirant stellt sich vor dem Senat zur Wahl, wird gewählt und bekommt von diesem eine Magistratur zugewiesen. Für die Kontrolle seiner Tätigkeiten sind einerseits seine vorgesetzten Magistrate zuständig, da hast du vollkommen Recht. NICHTSDESTOTROTZ ist jeder scheidende Magistrat dem Senat als die ihm übergeordnete Instanz grundlegende und detaillierte Rechenschaft schuldig.
    Zudem wurde in der Vergangenheit festgestellt, dass die damit verbundenen Res Gestae ein ungenügendes Mittel zur Kontrolle und vor allem keine juristisch nachvollziehbare Form dieser Rechenschaft waren.
    DESHALB wurde von mir die Erweiterung des Gesetzestexts zur Rechenschaft angeregt, weil die bisherigen Formen sich eben NICHT als tauglich erwiesen haben. UND: sie ist Sache des Senats. Dass ein Prätor seine Aufzeichnungen in seinem Aufgabenbereich hat, genauso wie ein Aedil mag stimmen, aber hier dreht es sich nicht um die Aufgabenbereiche der einzelnen Magistrate, sondern um deren Verpflichtungen gegenüber dem Gremium, das sie in ihre Ämter eingesetzt hat.


    Du bezeichnest es als mühselig, diese Form der Rechenschaftsberichte zu kontrollieren? Entschuldigung? Wenn wir von unseren Magistraten Rechenschaft einfordern sollten wir schon mehr in sie investieren als uns einfach ihre Reden hier vor'm Senat oder auf der Rostra anzuhören. Du machst es dir offensichtlich viel zu einfach, Decimus.


    Was diesen so sehr von dir gefürchteten 'Wettbewerb der Rechenschaftsberichte' angeht, frag ich mich ernsthaft ob du dich davor fürchtest, dass die Magistrate in diesem Teil ihre Arbeit gut machen? Fürchtest du dich davor, dass der Senat in Arbeit erstickt? Wie dem auch sei, ich kann deine Sorge nicht teilen... bisher schien im Senat eher die Sorge vorzuherrschen, vor Langeweile einzugehen."


    So ins Detail gegen die Position des Decimus vorgegangen, fasste Vala den Sinn und Zweck des Vorhabens noch einmal zusammen: "Es geht an der Sache vorbei die schon gewohnheitsmäßig durch die Magistrate verfassten Dokumentationen mit dem durch dieses Vorhaben avisiterten schriftlichen Rechenschaftsberichte gleichsetzen zu wollen.
    Wie Consular Purgitius zuvor bereits erwähnte, mögen ihre Amtsdokumentationen den Magistraten das Verfassen der Rechenschaftsberichte erleichtern, ersetzen sie aber keineswegs und machen sich gegenseitig auch nicht überflüssig.
    Die Rechenschaftsberichte haben zum Ziel, juristisch wasserdichte und belastbare Berichte heranziehen zu können, wenn die mündlichen Res Gestae ihrer Natur entsprechend schon lange in Vergessenheit geraten sind. Mit diesen Rechenschaftsberichten verbürgt ein Magistrat sich auf Dauer für die von ihm geleistete Arbeit, was von dem freilich erhöhten, aber nicht fundamental zunehmenden Aufwand für den Senat vor allem Vorteile hat."


    Natürlich würde der Decimus sich davon nicht überzeugen lassen, aber an den richtete sich Vala auch nicht... es ging darum den anderen Senatoren in Erinnerung zu rufen wobei es hier eigentlich ging und gleichzeitig zu verhindern, dass der Decimus auf seinem kleinlichen Rachefeldzug mit der Zerfaserung und Zerredung Erfolg hatte.

  • "Um eines klarzustellen. Mich treiben weder persönliche Gründe noch habe ich grundsätzlich ein Problem mit einer Überarbeitung der Berichtspflicht. Andernfalls würde ich anders reagieren und mich nicht um konstruktive Diskussionseingaben bemühen. Was mich jedoch stört ist ein gesetzlich verankerter Schnellschuss, der letztendlich mehr Fragen aufwirft, als er beseitigt. Und aus meiner Sicht ist das hier der Fall. Man ist bisher weder auf meine Fragen eingegangen, noch wurde auch nur eine davon beantwortet.


    Wir sollen zustimmen den mündlichen Bericht von der Rostra in den Senat zu verlegen, sollen aber erst nach der Verabschiedung des Gesetzes über die Gründe dafür sowie Vor- und Nachteile reden. Wir sollen die Berichtspflicht für alle Magistrate wesentlich erweitern, bleiben ihnen aber schuldig, wie diese im Detail auszusehen hat. Wir schreiben den Magistraten vor, neben den mündlichen auch einen schriftlichen Bericht zu liefern, haben aber bisher immer noch nicht geklärt, welche Auswirkungen es hat, wenn ein Magistrat, wie in der Vergangenheit schon oft passiert, überhaupt keinen Bericht abliefert. Ich sehe auch nach wie vor nicht, dass man den Begriff Res Gestae mit einem mündlichen Bericht gleichsetzen sollte, nur weil es in den letzten Jahrzehnten der Fall war. In den letzten Jahrzehnten war eben nur ein mündlicher Bericht gefordert. Wenn nun ein schriftlicher Bericht dazu kommt, dann wird das Res Gestae dementsprechend erweitert.


    Aus meiner Sicht ist es gut und wichtig sich diesem Thema anzunehmen und sich Gedanken darüber zu machen. Allerdings halte ich nichts davon, sich bei einem so umfangreichen und wichtigen Thema nur einen einzigen der vielen zusammenhängenden Punkte herauszupicken und nur dort etwas auf die Schnelle gesetzlich festzulegen, ohne sich über die Auswirkungen Gedanken gemacht zu haben. Ein solches Thema muss man ganzheitlich betrachten. Und erst wenn ein Konzept besteht, dass sich mit dem Thema und den verschiedenen Zusammenhängen auseinandergesetzt hat und aus mehr besteht, als einen einzigen Satz den man mal so nebenbei in einen Gesetzestext einfügt, dann kann man über Gesetzesänderungen abstimmen. Dann ist vielleicht nicht nur dieses eine Gesetz, sondern auch weitere davon betroffen. Doch darüber haben wir uns bisher noch gar nicht den Kopf zerbrochen. Wir greifen zuerst grundlegend in ein Gesetz ein und machen uns danach Gedanken über die mögliche Umsetzung.


    Bin ich denn wirklich der einzige, der bei dieser Vorgehensweise Bedenken hat?"

  • Sextus bat um das Wort, um sich hier auch einmal zum Thema zu melden.
    “Ich muss sagen, Consul Decimus, dass ich deine Bedenken bezüglich des Gesetzes an sich nicht teilen kann. Es muss nicht alles dezidiert bis ins kleinste aufgeführt sein, wie ein Bericht auszusehen hat, finde ich. Man muss den Magistraten nicht jeden Strich und jeden Handgriff vorgeben, deshalb sehe ich auch keine Notwendigkeit darin, für jedes Amt einzeln Standards festzulegen, wie eine Dokumentation oder ein Bericht auszusehen hat. Und dies auch noch per Gesetz! Ich weiß, du möchtest gerne Vorgehensstandards möglichst explizit in Gesetzesform bringen, aber ebensowenig wie bei den internen Senatsrichtlinien, die von dir initiiert wurden, noch hier, sehe ich die Notwendigkeit zu allzu großer und genauer Paraphrasierung einzelner Vorgänge.


    Wo ich dir allerdings recht geben muss, ist die Tatsache, dass die Res Gestae auf die Rostra gehören, wo das Volk daran teilnehmen kann. Dies hat schon lange Tradition in Rom, um wir sollten das Volk nicht derart elitär von allen Dingen auszuschließen versuchen, dass wir ihnen nicht einmal mehr einen mündlichen Bericht über die Taten unserer Magistrate zugestehen.
    Ich weiß, Senator Duccius, du misst den Res Gestae wenig Bedeutung und wenig Gewicht bei, wie du dem Senat schon wortreich dargelegt hast. Aber wie bereits der ehrwürdige Consular Purgitius damals dargelegt hat: Es ist Tradition. Und da du andernorts sehr darauf bedacht warst, mit der Tradition und den römischen Werten zu argumentieren, verstehst du sicherlich auch eben die Position: Eben dass die Res Gestae aus Gründen der Tradition einen wichtigen Bestandteil des politischen Prozederes ausmachen und vielleicht nicht für dein Empfinden, so aber doch für andere einen wichtigen Aspekt der senatorischen Laufbahn darstellen.
    Daher muss ich Consul Decimus zustimmen, dass diese Res Gestae, die mündlich vorgetragen werden, auf die Rostra gehören und eben nicht in den Senat.


    Desweiteren muss ich Consul Decimus zustimmen, dass der schriftliche Bericht nicht in einen Wettbewerb über die mögliche Länge ausarten soll. Bei einigen Magistraten macht bestimmt ein ausformulierter Bericht am meisten Sinn, bei anderen Magistratstätigkeiten empfiehlt sich wohl eher eine Liste, wie die Ädile sie nun auch bereits seit Jahren führen, um Betriebsverschiebungen zu dokumentieren.
    Bei den decemviri litibus iucandis beispielsweise würde mir durchaus eine Liste reichen, wer verstorben ist, wann das Erbe bearbeitet wurde, wer das Erbe erhalten hat und vielleicht noch, ob es Besonderheiten gab. Das muss zumindest ich nicht in Reinschrift ausführlichst für jeden Verstorbenen einzeln ausgeführt bekommen. Es sollte lediglich alles nachvollziehbar aufgeführt sein, um vor allen Dingen Amtsnachfolgern die Arbeit zu erleichtern.


    Und ich muss ebenso Consul Decimus wenigstens insoweit zustimmen, dass eine explizite Befragung durch den Senat aller Magistrate wenig zweckdienlich ist. In den meisten Fällen wird man hier nichts anderes hören als in der Rede für das Volk bereits vorgetragen, und ich denke, wir haben besseres zu tun, als alles zweimal zu hören. Und ebenso ist es wohl auch sehr ermüdend, stundenlange Berichte zu hören, wann welcher Straßenzug gereinigt wurde oder wie die einhundertunddreiundzwanzigste Erbschaft verteilt wurde.
    Allerdings verstehe ich durchaus die Intention hinter diesem Vorschlag und befürworte diese grundsätzlich.


    Daher schlage ich summa summarum folgenden Kompromiss vor:


    Codex Universalis
    Pars Quinta - Cursus Honorum [Senatorium]
    § 47 Berichtspflicht
    Jeder gewählte Magistrat ist verpflichtet, am Ende seiner Amtszeit dem Senat in zweierlei Form Bericht über sein Wirken im Amt zu erstatten.
    (1) In Form einer schriftlichen Dokumentation, die in ausführlicher Form über die vom Magistraten bearbeiteten Fälle und Anliegen aufklärt und einen detaillierten Nachvollzug aller relevanten Amtshandlungen ermöglicht. Diese ist vor der Res Gestae bei den Konsuln einzureichen.
    (2) In Form der 'Res Gestae', einer Rede, die einen Überblick über das Wirken des Magistrats verschaffen soll
    (3) Auf Antrag ist der gewählte Magistrat verpflichtet, eine mündliche Stellungnahme zu Fragen zu seiner Amtstätigkeit direkt vor dem Senat abzugeben


    Hierdurch wird denke ich die Intention von Senator Duccius beibehalten, allerdings lässt dieser Entwurf noch mehr Spielraum für die Art und Weise der Dokumentation und schont die Zeit des Senats, wie von Consul Decimus richtig bemerkt, da nur die Magistrate sich explizit befragen lassen müssen, zu denen ein grundlegendes Interesse des Senates hierzu besteht.“

  • Verdrehte Vala gerade noch verächtlich die Augen ob der wie zu erwarten sinnfreien und an den Haaren herbeigezogenen Erwiderung des Decimus, blieb er mitten in einer abwertenden Handgeste stecken als der Aurelius sich zu Wort meldete.
    Lange musste Vala nicht schalten um zu checken, dass dies der Strohhalm war auf den er gewartet hatte: "Mit diesem Kompromiss kann ich sehr gut leben.", konstatierte er um zumindest den Aurelius damit ins Boot zu holen... auch wenn ihm das selektive an der Sache nicht wirklich gefiel: die Galle hochkommen ließ ihm dies allerdings auch nicht.

  • Livianus nickte.


    "Auch ich bin mit dem Kompromiss soweit einverstanden. Mich würde jedoch vor einer Abstimmung interessieren, wie wir in diesem Zusammenhang mit einer Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben umgehen wollen. Die bestausformuliertesten Gesetze helfen nichts, wenn keine Konsequenzen aus der Nichteinhaltung entstehen."

  • Gracchus hatte keine sonderlich starke Präferenz für oder gegen dieses Gesetz, einzig gegen die Formulierung desselben, welche durch alle Adaptionen sich hatte bis zuletzt gehalten.
    "Ehedem sich diese Vorlage weiter repliziert oder gar zur Abstimmung gelangt, möchte ich stilistische Änderungen be..antragen. Zum einen in Absatz eins:
    (1) In Form einer schriftlichen Dokumentation, die in ausführlicher Form über die durch den Magistraten bearbeiteten Fälle und Anliegen aufklärt und eine detaillierte Nachvollziehbarkeit aller relevanten Amtshandlungen ermöglicht.
    Weiters möchte ich mich für eine Abänderung des dritten Abschnittes ausspre'hen:
    (3) Auf Antrag ist der gewählte Magistrat verpflichtet, eine mündliche Stellungnahme zu Fragen in Bezug auf seine Amtstätigkeit direkt vor dem Senat abzugeben.
    Letztere ist jedoch nur eine magrinale Anpassung, welche einzig der besseren Verständlichkeit des Satzes würde dienlich sein."

    Obgleich Gracchus durchaus ästhetisch komplexe Sätze ästimierte, so präferierte er in Hinblick auf Gesetzestexte doch einfache, klare Worte, welche im Zweifelsfalle nicht erst durch einen Praetor würden ausgelegt werden müssen.
    "Darüber hinaus stimme ich Consul Decimus in Hinblick auf die Konsequenz der Ni'hteinhaltung zu. Schlussendlich verpflichtet der bisherige Paragraph 47 bereits heute jeden Magistraten zu einem Bericht - doch gleich ob dieser abgelegt wurde oder nicht, hat dies keinerlei Implikation, weder in Hinblick auf Anerkennung des Amtsjahres, die Aufnahme in den Senat, noch auf eine na'hfolgende Kandidatur. Eine bloße Erweiterung des Gesetzestextes wird dies kaum ändern."

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    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • "Bezüglich dieses Punktes wäre es sinnvoller, keine Strafmaßnahme für dezidiert DIESE Verfehlung festzulegen...", griff Vala das Problem auf, "...sondern einen allgemeinen Strafenkatalog für Verfehlungen in Bezug auf Amt und Senat. Schließlich wäre die Unterlassung der Rechenschaft nur EINE Verfehlung von vielen die man sich im Cursus Honorum leisten kann."


    Kurz bevor Vala sich wieder setzte, fiel ihm noch ein, dass man die Sache auch anders anpacken könnte: "Oder man lässt derartige Verfehlungen gleich mit der bisher bewährten Prozessordnung ahnden, indem man den Bereich 'Delikte gegen die Amtspflicht' um einen Punkt der 'Vernachlässigung und Unterlassung der Amtspflicht' erweitert. Letztlich ist das aber ein anderes Vorhaben, das nicht dezidiert mit dem eigentlichen Vorschlag zu tun hat."

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