Konsequenzen der Abschaffung der Schola Atheniensis

  • Wie angekündigt, hatte der Consul gleich für die nächste Sitzung nach dem Votum über die Abschaffung der Schola Atheniensis eine Diskussion angesetzt, um über die weiteren Konsequenzen zu sprechen. Um alle Senatoren auf den Stand der Dinge zu bringen, gab er zu Beginn einen kurzen Überblick: "In der letzten Sitzung hat sich der Senat mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, die gesetzliche Grundlage der Schola Atheniensis zu streichen. Dies bedingt nun, dass wir über zahlreiche weitere Gesetze sprechen müssen, die einer Änderung bedüfen. Dies sind mindestens:


    - Pars Quinta des Codex Universalis, das Wahlrecht;
    - Pars Sexta des Codex Universalis, die Voraussetzungen zur Praetur;
    - Pars Prima des Codex Iuridicalis, die Paragraphen 9 und 17.


    Die vergangene Diskussion drehte sich darum, ob an den betroffenen Stellen nun andere Voraussetzungen in Form von beispielsweise Fähigkeiten oder Schulbesuchen eingetragen werden, oder aber keine derartigen Voraussetzungen festgesetzt werden."


    Damit war die Bühne eröffnet, auf der der Consul auf Wortmeldungen wartete.

  • "Wenn ich mich recht erinnere, hatte uns Praetor Duccius bereits während der letzten Debatte Vorschläge für Änderungen dieser Paragraphen vorgelegt."


    Ob diese noch allen Senatoren im Detail bekannt waren schien fraglich, da sich auch Livianus nur noch teilweise daran erinnern konnte. Notfalls musste man den Protokollführer bitten die Vorschläge erneut zu verlautbaren. Einigermaßen in Erinnerung geblieben war ihm jedoch die anschließende Diskussion Rund um die öffentliche Bekanntheit einer adäquaten Ausbildung. Livianus Vorschlag, mit dem er die Diskussion eröffnen wollte war daher sehr pragmatisch.


    "Das Wahlrecht bleibt meiner bescheidenen Meinung nach unverändert. Sowohl aktives als auch passives Wahlrecht ist §41 eindeutig geregelt. Ich sehe keine notwendigen Änderungen durch die Reform der Schola.


    Was die anderen Paragraphen betrifft, die sich mit den Voraussetzungen eines Praetors, eines Advocatus oder eines Iudex beschäftigen, so wäre ich für den recht pragmatischen Ansatz sie ganz einfach zu streichen.


    Es stimmt dann zwar, dass die Voraussetzungen nicht gesetzlich geregelt sind, allerdings bedeutet das ja nicht, dass dann keine Eignungsüberprüfung eines solchen Kandidaten stattfindet. Wenn ein Senator es bis zur Praetur geschafft hat, dann werden wir ihm wohl alle gut genug kennengelernt haben, um beurteilen zu können, ob er einer solchen Aufgabe gewachsen ist und auch die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Spätestens bei der Vorstellung eines Kandidaten haben wir letztlich die Möglichkeit dies erneut zu hinterfragen. Es gab im Laufe der Geschichte dieses Hauses unzählige Kandidaten, die trotz aller erfüllten Voraussetzungen nicht gewählt wurden und wiederum solche, die ich trotz abgeschlossenen Cursus Iuris nicht unbedingt als besonders fähigen Jurist bezeichnen würde. Ein solcher Kandidat würde also spätestens bei einer Wahl scheitern.


    Gleiches gilt auch für die Berufung zum Iudex. Es liegt doch im Interesse des Berufenden, jemanden zu erwählen, dessen Fähigkeiten und Eignung er sich sicher ist. Ein vorheriges Gespräch sollte dies ausreichend klären können. Auch hier sehe ich nicht die Gefahr plötzlich einer Flut inkompetenter Iudices gegenüber zu stehen. Zumindest nicht mehr als auch schon heute."


    Livianus schmunzelte bei seiner letzten Bemerkung, die zweifellos darauf abzielte das ernste Thema wieder etwas zu lockern, schließlich rechnete er fest damit, mit seinem pragmatischen Ansatz einige Kritik zu ernten.


    "Was die Advocati betrifft, so bin ich gespaltener Meinung. Einerseits ist es zweifellos unsere Aufgabe die Bürger vor Scharlatanen und vermeintlichen Dampfplauderern zu schützen, andererseits obliegt es wohl auch hier im eigenen Interesse des Bürgers sich einen Rechtsbeistand zu suchen, von dem sie tatsächlich glauben, dass er sie bestmöglich vertreten kann. Denn auch hier gilt selbiges Prinzip – der Abschluss einer Schule oder eines Kurses macht noch keinen guten Advocatus aus. Sollten wir dennoch auf eine zentralisierte Überprüfung bestehen, so könnte eine Stelle, welche eine Art Konzession für Advocati vergibt, bestimmt problemlos eingerichtet werden."

  • Macer musste zugeben, dass er von dem klaren Pragmatismus in der Argumentation des Decimus Livianus beeindruckt war. Einen Augenblick fragte er sich, warum nicht schon früher jemand auf diese Lösung gekommen war. Dann nickte er umso deutlicher zustimmend. "Ich unterstütze das Votum des Consulars, was die Voraussetzungen für Praetoren, Anwälte oder Richter betrifft", erklärte er dazu. Um dieser Zustimmung noch mehr Gewicht zu verleihen, wiederholte er anschließend die Argumente noch einmal mit seinen eigenen Worten. "Denn er hat Recht: Die Praetoren werden hier im Senat gewählt, also von uns. Warum sollen wir uns selber ein Gesetz geben, wie wir zu wählen haben, wenn wir unseren Willen genauso gut gleich in der Wahl ausdrücken können? Wenn wir niemanden als Praetor wünschen, der keine juristische Ausbildung genossen hat - nun, dann wählen wir ihn eben nicht. Ein Praetor wiederum wird schon von sich aus größte Sorgfalt bei der Auswahl seiner Iudices walten lassen, fällt eine schlechte Wahl doch unmittelbar auf ihn zurück und bringt ihm womöglich selber eine Klage ein, wenn man ihm vorsätzliche Nachlässigkeit nachweisen kann. Und den vor dem Iudex auftretenden Parteien schließlich sollte es freigestellt sein, wen sie als ihren Anwalt erwählen. Auch diese werde von sich aus ein hinreichendes Interesse daran haben, einen geschulten Mann zu ihrem Vertreter zu bestimmen, denn sonst stehen ihre Chancen schlecht. Ich plädiere daher wie Decimus Livianus dafür, in den genannten drei Fällen die fraglichen Passagen der Gesetze einfach zu streichen."

  • Auch Sextus erhob sich und bat um das Wort.


    “Auch ich muss Consular Decimus in weiten Teilen recht geben. In der Tat ist das Wahlrecht für den Senat schon ausreichend in §41 geregelt – wenngleich ich dafür plädiere, dass dieser doch noch einmal sprachlich überarbeitet wird und die beiden Fehler, die sich darin eingeschlichen haben, auszumerzen. Es mag kleinlich klingen, aber wenn man sich gänzlich an die Buchstaben des Gesetzes hält, dürfte die Hälfte der hier anwesenden Personen nicht die Stimme erheben, da sich den Ordo Senatorius nicht geerbt haben, sondern verliehen bekommen haben. Auch sollte man bemerken, dass es infamen Personen nicht gestattet ist, ihre Ämterlaufbahn weiterzuführen. Aber dies sind nur sprachliche Feinheiten, die nichts mit der aktuellen Diskussion zu tun haben.


    Bezüglich dieser bleibt die Tatsache, dass das Wahlrecht bereits geregelt ist, und ich möchte auch anmerken, zu genüge. Wenn ein wahlberechtigter Senator eine wie auch immer geartete Bildung für sich als nötiges Kriterium ansieht, so hat er jede Möglichkeit, den Kandidaten hiernach zu befragen, und, wenn er dieses Kriterium nicht erfüllt, diesen eben nicht zu wählen. Dieses Recht bleibt jedem Senator unbenommen, und ich sehe ebenfalls keine Notwendigkeit, Vorschriften zu erlassen, wie ein erwachsener, gebildeter Mann edlen Standes, der in seinem Leben schon soviel erreicht hat, um zum Senator berufen zu werden, zu wählen hat.“


    Sextus machte eine kleine Pause, um zu zeigen, wie sehr er über das nun Folgende nachgedacht hatte. Und auch, um damit ein gewisses Unbehagen wortlos auszudrücken.
    “Wenn ich nun so argumentiere, dass jeder Senator darüber befinden kann, ob er einen Kandidaten wählt oder nicht, so fällt es schwer, beim Amt des Prätors anders zu argumentieren.
    Ihr alle habt gehört, dass ich mich bei der letzten Diskussion dafür ausgesprochen habe, dass das Officium für Rechtsfragen erhalten bleiben sollte und weiterhin den Cursus Iuris abnehmen sollte. Noch immer drängt mich ein Gefühl, dies weiterhin zu bekräftigen. Doch Gefühle sind tückisch und wechselhaft und nicht so verlässlich wie der Verstand. Schließlich sollte jeder Mann stets nur der Vernunft den Vorzug geben. Und wenn ich so nun die Argumente kritisch durchdenke, kann ich nicht umhin, auch hier Consular Decimus Recht zu geben zur Frage der Prätur. Wer so weit gekommen ist, den sollte der Senat schon mindestens drei Male zuvor geprüft haben. Ebenso sollte jeder Mann von Verstand eine Prätur nur anstreben, wenn er den Anforderungen des Amtes an sich gewachsen ist. Und dies scheint mir ohne eine juristische Grundbildung nur mit einem Übermaß an Selbstüberschätzung möglich zu sein. Diese wiederum wäre einem Mann sicherlich bereits früher zum Verhängnis geworden.
    Daher kann ich mich Consular Decimus nur anschließen und ebenfalls dafür votieren, dass wir hier nicht überregulatorisch vorgehen sollten. Folglich kann auf diesem Gebiet einfach eine Streichung erfolgen.


    Ob man das Officium für Rechtsfragen weiterhin als Sammelstelle für Advokaten-Listen oder zur Auskunft für besorgte Bürger beibehalten will, könnte an anderer Stelle hiervon unberührt diskutiert werden. Eventuell könnte dies auch als die von Senator Decimus angesprochene zentralisierte Stelle durchaus weiterhin wie bislang auch schon dienen.“


    Sextus war durchaus für pragmatische Ansätze zu haben, wenngleich er im Grunde ein sehr misstrauisch Mensch war und daher eigentlich nicht auf den Inhalt seiner eigenen Worte vertrauen wollte. Er sah den Tag doch irgendwie schon kommen, dass eines Tages ein unfähiger Anfänger mit nur genügend Anhängern die höchsten Ämter erklimmen würde. Allerdings war dies in der Geschichte Roms durchaus schon vorgekommen, und doch stand die Ewige Stadt noch. Vielleicht sollte er daher eine gelassenere Grundeinstellung einnehmen – auch wenn er seinen Mitmenschen noch lange nicht vertraute.

  • Da 'sein Baby' formell gesehen schon durch war, ging es fortan nurnoch um Detailfragen... in denen Vala sich selbst aus gewissen Gründen eine gelassenere Attitüde verordnete. Der erste Vorschlag kam vom Decimus, der mit einem nüchternen und das ganze Prozedere deutlich verschlankendem Vorschlag aufwartete, den Vala von dem Consular so nicht erwartet hätte.


    Eigentlich war er ja ganz anderer Meinung, da er eben ein Anhänger von deutlicher Qualifikation war und objektiv gerechten Zuständen. Dem Vorschlag des Decimus zufolge war es im schlimmstmöglichen Szenario möglich, dass ein Mensch ohne jede Bildung, ohne jede Vorleistung und ohne jede Qualifikation in die höchsten Ehren aufsteigen konnte, solange er nur populär genug war... und ein äußerst qualifizierter, geeigneter und deutlich in Vorleistung tretender Kandidat würde aus demselben Grunde scheitern, einfach nur weil seine Nase die falsche Form hatte.
    Letztlich hatte der Senat seine Befürchtungen schon a priori bestätigt, indem er jemanden zum Vingitivir gemacht hatte, der im Moment sein möglichstes tat Valas Sorgen durch absolute Untätigkeit zu bestätigen.


    Andererseits würde er den Loki tun, sich da jetzt in die Bresche zu werfen... er hatte was er wollte und der Vorschlag war nun nicht so verwerflich, als dass es die Mühe wert war ihn jetzt mit Verve zu bekämpfen. Die Zukunft würde zeigen wie tauglich der Vorschlag letztlich war und Vala war durchaus geduldig genug um darauf zu warten und sich eines besseren belehren zu lassen.

  • Livianus hätte sich selbst belogen, wenn er sich nicht eingestanden hätte, dass er über die ersten Reaktionen mehr als überrascht war. Im war natürlich klar, dass es kein an den Haaren herbeigezogener Unsinn war, den er vorzapft hatte, doch in der letzten Zeit hatte sich eine Kultur der generellen Ablehnung eingebürgert, von der nun wiederum hier und heute nichts zu spüren war. Ganz im Gegenteil hatten Macer und der Aurelier seinen Vorschlag größtenteils wie von ihm vorgebracht angenommen und, was Letzteren betraf, die Überlegungen sogar in seinem Sinne erweitert. Livianus nickte daher zustimmend und meldete sich noch einmal kurz zu Wort.


    "Ich plädiere wie Senator Aurelius dafür, uns die Frage einer möglichen Kontrollstelle im Fall der Advokaten für später aufzuheben."


    Dass dem Decimer bereits konkrete Vorschläge dafür in den Sinn gekommen waren, behielt er aus diesem Grund auch vorerst für sich. Stattdessen sah er gespannt in die Runde, ob sich noch jemand zu Wort melden, oder der Consul die Streichung der Gesetzestexte zur Abstimmung bringen würde.

  • Da die vorgeschlagene Streichung der entsprechenden Paragraphen Gracchus nicht nur überaus pragmatisch, sondern darüberhinaus vollkommen adäquat erschien, nickte er zustimmend zu der ein oder anderen Äußerung, sparte sich jedoch eigene Worte, da die Wiederholung einer guten Idee diese auch nicht besser machten, wiewohl er noch nie ein Freund der Diskussion um der Diskussion willen gewesen war.

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    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Nachdem es nach der letzten Wortmeldung ruhig blieb, schaute den Consul fragend in die Runde. "Weitere Wortmeldungen? Ansonsten schreiten wir in der nächsten Sitzung zur Abstimmung."

  • Wenn schon die Gelegenheit da war, dann wollte Sextus sie auch schnell ergreifen.


    “Ich bitte den Princeps Senatus, auch gleichzeitig eine kleine Änderung des Paragraphen 41 zur Abstimmung zu stellen. Die momentane Fassung ist sprachlich falsch, und wenn wir hier schon Änderungen vornehmen, können wir sie auch gleich berichtigen. Denn ja, ich finde es peinlich, Grammatikfehler auf Bronzetafeln zu finden.


    Daher bitte ich um Abstimmung der Änderung im Wortlaut auf:


    (1) Um die Ämterlaufbahn aufnehmen zu können muss man dem Ordo Senatorius angehören, einer gültigen Ehe gemäß Lex Iulia et Papia entstammen und nicht von Ehrlosigkeit (Infamie) betroffen sein. Infamen Personen, die bereits Ämter des Cursus Honorum innehatten, ist es nicht gestattet, die Ämterlaufbahn weiterzuführen. Frauen sind nicht zur Wahl zu den Ämtern des Cursus Honorum zugelassen.
    (2) Aktives Wahlrecht haben alle Senatoren. Anders verhält es sich zur Wahl des Volkstribunes, hier haben alle Plebeier mit römischem Bürgerrecht das aktive Wahlrecht.



    Da es sich hierbei nur um eine Änderung im Wortlaut bei zwei Worten handelt, nicht im Inhalt, hoffe ich darauf, hier gleich eine Änderung beschließen zu können, ohne große Diskussion darüber. Außer natürlich, es möchte jemand hierüber ausführlicher diskutieren.“

  • Nachdem der Consul von der kaiserlichen Finanzabteilung gehört hatte, setzte er die Abschaffung der Schola Atheniensis noch einmal unter "Vermischtes" auf die Tagesordnung.


    Nachdem die Sitzung beinahe zu Ende war, sprach er das Thema dann an: "Zuletzt habe ich noch ein Schreiben der Scrinium a rationibus bezüglich des Stiftungsvermögens der Schola Atheniensis. Der Fiscus beansprucht das Vermögen der Schola für sich und bietet an, es zu betreuen und lediglich zweckgebunden einsetzt - was immer das heißen mag.


    Gibt es Einwände, respektive Vorschläge für eine bessere Nutzung des Vermögens? Ich gebe zu bedenken, dass ein gewisser Teil davon aus Spenden besteht, die natürlich einem bestimmten Zweck, nämlich der Förderung der Bildung gewidmet waren."

  • Noch einmal blickte der Consul in die Runde, dann zuckte er mit den Schultern. "Gut, dann werde ich der Finanzabteilung mitteilen, dass der Senat keine Einwände gegen dieses Verfahren hat." Und schon konnte man den nächsten kleineren Punkt ansprechen!

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