Wie angekündigt, hatte der Consul gleich für die nächste Sitzung nach dem Votum über die Abschaffung der Schola Atheniensis eine Diskussion angesetzt, um über die weiteren Konsequenzen zu sprechen. Um alle Senatoren auf den Stand der Dinge zu bringen, gab er zu Beginn einen kurzen Überblick: "In der letzten Sitzung hat sich der Senat mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, die gesetzliche Grundlage der Schola Atheniensis zu streichen. Dies bedingt nun, dass wir über zahlreiche weitere Gesetze sprechen müssen, die einer Änderung bedüfen. Dies sind mindestens:
- Pars Quinta des Codex Universalis, das Wahlrecht;
- Pars Sexta des Codex Universalis, die Voraussetzungen zur Praetur;
- Pars Prima des Codex Iuridicalis, die Paragraphen 9 und 17.
Die vergangene Diskussion drehte sich darum, ob an den betroffenen Stellen nun andere Voraussetzungen in Form von beispielsweise Fähigkeiten oder Schulbesuchen eingetragen werden, oder aber keine derartigen Voraussetzungen festgesetzt werden."
Damit war die Bühne eröffnet, auf der der Consul auf Wortmeldungen wartete.