Bürgerrecht in Mogontiacum

  • Nachdem Crispus nun sein Amt angetreten hatte, gab es natürlich eine Menge zu tun - vor allem, weil die Lex Municipalis hier und dort Gestaltungsspielraum bot, der vom Ordo Decurionum zu nutzen war.


    Ein wichtiger Punkt (gerade für die kommenden Wahlen) war natürlich die Festsetzung des Bürgerrechts des Municipium. Deshalb brachte der alte Petronier diesen Punkt recht bald in den Ordo ein:


    "Decuriones!


    Wie ihr alle wisst, sind wir jetzt eine eigenständige Stadt mit einem eigenne Bürgerrecht. Das hält auch Absatz I in unserer neuen Lex Municipalis fest. Dort steht auch drin, dass wir als Ordo Decurionum die Voraussetzungen für dieses Bürgerrecht festlegen dürfen. Wir könnten also bestimmte Voraussetzungen schaffen, wen wir dazu zulassen und wen nicht.


    Ich würde folgendes vorschlagen: Jeder sollte durch einen Eid beglaubigen, dass er keine Schulden hat und sich der Lex Municipalis und den Anordnungen der Magistrate unseres Municipium beugt. Und vielleicht eine kleine Gebühr - zum Beispiel 50 Sesterzen. Oder gibt es andere Vorschläge?


    Überlegen müssen wir auch, ob wir römischen Bürgern automatisch das Bürgerrecht in unserer Civita- äh - unserem Municipium verleihen. Was meint ihr?"

  • Witjon horchte auf. Petronius Crispus brachte schon kurz nach seiner Wahl gleich mal eines der drängendsten Themen auf die Tagesordnung. Besonders mit Blick auf die nächsten Wahlen musste in dieser Amtszeit die Bürgerrechtsfrage geklärt werden.


    Witjon meldete sich zu Wort: "Petronius, ich unterstütze die Gebühr in Höhe von 50 Sesterzen, ebenso den Eid. Zusätzlich schlage ich vor, dass man die Bürgerrechtsverleihung beim Duumvir zu beantragen hat, und zwar erst nachdem man mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung in Mogontiacum wohnhaft gewesen ist.
    Außerdem würde ich eine Abgrenzung zu den Milites der Legion und der Auxiliares vornehmen. Ich empfehle, nur ehrenhaft entlassene Veteranen das Municipalbürgerrecht zu verleihen, und zwar nach einer Mindestwohnzeit von nur sechs Monaten im Stadtgebiet."

  • "Eine Mindestwohnzeit ist aber schon aufwändig, Duccius! Warum sollten wir das verlangen?"


    bemerkte einer der Decuriones. Ein anderer sagte:


    "Und was ist nun mit römischen Bürgern? Ich wäre dafür, sie sofort und ohne Gebühren aufzunehmen!"


    "Wieso sollten wir römische Bürger sofort aufnehmen? Sie kennen diese Stadt genauso wenig wie Peregrini aus Germania Superior - wahrscheinlich eher noch schlechter! Für sie sollten die gleichen Bedingungen gelten wie für alle anderen!"


    warf dementgegen ein Dritter ein, woraufhin der erste sich wieder meldete:


    "Für das römische Bürgerrecht muss ich auch nicht ein Jahr in Rom wohnen! Und zahlen muss man auch nichts!"


    An dieser Stelle beschloss Crispus sich wieder einmal einzumischen, nachdem nun die einzelnen Aspekte hin- und hergingen:


    "Das römische Bürgerrecht bekommt man nur, wenn man lange im Dienst Roms war, als Soldat oder als Politiker wie hier in Mogontiacum! Aber es is' auch etwas anderes - römische Bürger gibt's im ganzen Imperium, Municipes soll es eigentlich nur hier geben und wir müssen darauf achten, wer bei uns zu Wahlen zugelassen sein soll!"


    "Trotzdem steht ein römischer Bürger deutlich höher als ein Municeps hier in Mogontiacum! Er kann theoretisch in Rom den Volkstribun wählen - wieso sollte er dann nicht hier in Mogontiacum einen Duumvir bestimmen können!"


    warf wieder der Vertreter der römischen Bürger ein. Dagegen hatte sein Widersacher natürlich sofort Einwände:


    "Aber diejenigen, die nicht in Rom sind, wählen auch nicht mit. Und soweit ich weiß, spielen die Volkstribunen in Rom sowieso keine so wichtige Rolle mehr..."


    "Ich denke, wir müssen uns nicht zu sehr an Rom orientieren - wir haben hier ja ganz andere Interessen. Also ich wäre auch dafür, dass wir eine Mindestwohnzeit haben - dann wissen wir auch, dass die Wähler sich schon ein bisschen in Mogontiacum auskennen. Allerdings stellt sich dann natürlich die Frage, was passiert, wenn ein Municeps wegzieht - verliert er dann das Bürgerrecht?"


    Crispus sah fragend zu Marsus.


    "Und zu den Milites: Du würdest sie also prinzipiell vom Bürgerrecht ausschließen, Duccius? Das finde ich problematisch - viele haben ja gute Beziehungen zu unserer Bevölkerung und kennen sich auch gut hier aus..."


    Abgesehen davon waren Soldaten natürlich durchweg potentielle Wähler für den Veteranen Crispus...

  • Die Diskussion ging hin und her. Einige Decuriones brachten sinnvolle Ansätze ein, andere wiederum erzählten Witjons Meinung nach dummes Zeug. Letzten Endes wandte der Duumvir sich erneut an Witjon, der kurz inne hielt, um seine Gedanken zu ordnen.


    "Ich rolle die Ansätze mal von hinten auf. Erstens würde ich die Milites ausschließen, weil durch sie die Kommandanten der Legion und der Ala und möglicherweise auch der Statthalter als oberster Befehlshaber der Provinz direkten Einfluss auf unsere municipalen Wahlen nehmen könnten. Wer kann uns nämlich garantieren, dass die Kommandanten nicht ihren Milites befehlen, für oder gegen bestimmte Kandidaten zu stimmen? Nein, ich halte das für völlig ausgeschlossen! Milites waren schon immer von den Wahlen ausgeschlossen und sollten es auch in Zukunft bleiben!"


    Er hatte die letzten Sätze besonders betont, denn der Gedanke an die Missbrauchsgefahren erregte ihn schon gewaltig. Man stelle sich nur das Stimmgewicht von über fünftausend Legionären vor!


    "Zweitens garantiert uns die Mindestwohnzeit eine Integrierung des Zugezogenen in seine Nachbarschaft und eine gewisse Kontrolle. Man könnte zusätzlich ein Einspruchsrecht für Municipes einrichten. Erfährt nämlich ein Nachbar, dass der Antragsteller eben doch Schulden hat oder ein Verbrechen begangen hat, so wäre eine Überprüfung im Vorhinein sichergestellt, ohne dass man später das böse Erwachen erlebt."


    Das war ein Punkt, den Witjon wichtig, aber durchaus in größerem Umfang diskutabel fand.


    "Drittens denke ich, dass das Municipalrecht lebenslang verliehen werden sollte. Denn wir müssen uns - und hier kommt Viertens - ja auch darüber im Klaren sein, was für Auswirkungen das Municipalrecht auf die Nachkommen einer Person hat. Wir haben nämlich noch gar nicht angesprochen, wie der Status eine Neugeborenen sein soll. Ich würde mich da an der Lex Minicia orientieren. Ist die Mutter Municeps, ist es das Kind ebenfalls. Auch, wenn sie nicht mehr oder nur zwischenzeitlich nicht in Mogontiacum lebt, so sollte das Kind doch die Vorteile seines Standes erben. So ist es mit dem römischen Bürgerrecht ja auch."

  • "Fragt sich trotzdem, was mit den römischen Bürgern ist! Kriegen die automatisch unser Bürgerrecht oder müssen sie genauso wie alle anderen irgendwelche Voraussetzungen erfüllen?"


    warf wieder der Vertreter der römischen Bürger ein, der übrigens Claudius Macer hieß. Doch nun schaltete sich auch Crispus wieder ein, der Marsus' Vorschläge noch einmal kommentieren wollte:


    "Ich würde römische Bürger genauso behandeln wie alle anderen auch. Allerdings sollte man sie natürlich bevorzugt ins Bürgerrecht aufnehmen - oder von mir aus ohne Gebühren. Das gleiche sehe ich aber auch für Soldaten - sie müssen nicht automatisch ein Wahlrecht bekommen, aber einerseits nutzen sie unsere Stadt in vielen Bereichen genauso wie die zivilen Bewohner, andererseits sind sie wie gesagt auch oft eng mit der zivilen Bevölkerung verbunden - ich selbst hab' auch eine Frau aus den Canabae gehabt, als ich noch bei den Adlern war! Deswegen würde ich sie nicht ausschließen.


    Das mit der Mindestwohnzeit finde ich dann wie gesagt auch sinnvoll, genauso wie das Einspruchsrecht.


    Und den Verlust des Municipalrechts - da stimm' ich Duccius Marsus auch zu: Die Vererbung wie nach der Lex Minicia macht Sinn, allerdings sollten die Kinder von Municipes persönlich in Mogontiacum vorstellig werden müssen, um ihr Municipalrecht zu fordern - immerhin ist es für uns nicht ganz so einfach zu kontrollieren wie für Rom, wenn irgendwo am Ende des Imperiums ein neuer Bürger geboren wird!"


    Kaum hatte er geendet, meldete sich wieder jemand zu Wort:


    "Das Wahlrecht von Soldaten sehe ich wie Duccius kritisch: Wie er schon sagte, hat schon die alte Lex Provincialis Soldaten ausgeschlossen. Abgesehen davon ist die Gefahr, die Duccius eingewandt hat, durchaus real und es kann nciht in unserem Interesse sein, dass der Statthalter übermäßigen Einfluss auf unsere Civi- äh - Municipium erhält! Das solltest du besonders wissen, Petronius!"


    Noch einmal überlegte der Alte - tatsächlich hatte er sich vor Jahren ständig mit Duccius Lando gezofft, weil dieser sich als Comes immer wieder in die Belange Mogontiacums eingemischt hatte. Und wenn er ehrlich war, gab es mehr als genügend Idioten bei der Legio, die tatsächlich das wählen würden, was ihre Offiziere ihnen vorgaben... Andererseits waren sie eben doch ein interessantes Wählerpotential - 6000 Mann, wenn man die Ala mit einbezog, die sicherlich gern Veteranen an den Schaltstellen der Macht sahen!


    "Wir müssen aber auch bedenken, dass dann auch keine Offiziere mehr in den Ordo Decurionum eintreten können, wie das früher passiert ist!"


    gab er schließlich zu bedenken. Doch auch ein anderer Decurio hatte noch Einwände zu liefern:


    "Ich will noch einmal auf die Gebühr zurückkommen: Fünfzig Sesterzen sind für einen einfachen Handwerker schon eine Stange Geld, meint ihr nicht?"

  • Da es ein bisschen durcheinander ging, beschloss Crispus nach einigem Warten, noch einmal einen zusammenfassenden Überblick zu bieten:


    "Also wir haben folgende Vorschläge, die noch weiter diskutiert werden können:
    I. Das Munizipalbürgerrecht kann man erst nach einer Wohnzeit von einem Jahr in Mogontiacum erwerben. Während dieser Zeit können Einwände gegen den Erwerb des Bürgerrechts erhoben werden.
    II. Bei Einschreibung in die Bürgerliste ist eine Gebühr von 50 Sesterzen zu zahlen und ein Eid zu schwören, dass man keine Schulden hat und sich der Lex Municipalis und den Anordnungen der Magistrate unseres Municipium beugt.
    III. Das Munizipalbürgerrecht wird vererbt, sofern die Mutter das Munizipalbürgerrecht inne hat. Wer außerhalb Mogontiacums gebohren wird, muss seinen Anspruch auf das Munizipalbürgerrecht persönlich in Mogontiacum geltend machen, bevor es wirksam wird.
    IV. In Mogontiacum stationierte Soldaten Munizipalbürgerrecht ausgeschlossen.
    V. Römische Bürger müssen das Munizipalbürgerrecht ebenfalls ein Jahr in der Stadt wohnen, jedoch keine Aufnahmegebühr entrichten.


    Ich denke, dass vor allem die Gebühr und der Status von Soldaten umstritten ist - sehe ich das richtig?


    Zu Punkt II kann ich sagen, dass 50 Sesterzen nun wirklich kein Vermögen ist und wir dadurch verhindern können, dass komplette Habenichtse Wahlrecht in unserem Municipium erhalten. Und vor Punkt IV möchte ich wie gesagt warnen - das Militär is' eine wichtige Bevölkerungsgruppe, die auch am Leben unserer Stadt teilnimmt und deswegen auch mitreden können sollte, finde ich!"

  • Witjon ging nur auf die - seiner Meinung nach - streitigen Punkte ein, die Crispus aufzählte.

    "Fünfzig Sesterzen sind eine Stange Geld. Doch bedenkt, werte Kollegen, dass der Erwerb unseres Municipalbürgerrechts keine Lappalie darstellen sollte. Wer nicht gleich den ganzen Betrag aufbringen kann, der hat immer die Möglichkeit, seinen Patron um Unterstützung zu bitten. Oder aber, und davon gehe ich aus, es bilden sich besser aufgestellte Handwerkervereine, die solche Zahlungen günstig finanzieren. Das Vereinswesen, so wissen wir ja, wird in Zukunft eine noch größere Rolle spielen."

    So war es jedenfalls in allen größeren Städten des Reiches. Als Beispiel nehme man Ostia, wo es eine eigene große Halle allein für die städtischen Vereine gab.
    "Insofern sehe ich die Gebühr als förderlichen Filter. Wer sie nicht aufbringen kann, wird wohl auch nicht dauerhaft sein Geschäft aufrecht erhalten können, oder nicht? Und Pleitebürger können wir nicht gebrauchen."


    Zu III. merkte Witjon knapp an: "Die Geltendmachung durch den auswärts Geborenen erscheint mir sinnvoll, da stimme ich nochmal ausdrücklich zu."


    Schließlich musste er noch zu den Soldaten Anmerkungen machen. "Und ich warne erneut vor der Missbrauchsgefahr! Wir können...nun, wie wäre es mit einem Kompromiss? Nach der Hälfte der Dienstzeit erhalten Legionäre das Munizipalbürgerrecht. Das wären dann sagen wir mal zwölf Jahre. Darin wären letztlich auch Offiziere eingeschlossen.
    Bei Auxiliares wäre ich allerdings noch zurückhaltender. Da würde ich tatsächlich auf die ehrenhafte Entlassung abstellen. Einfach um die klare Abgrenzung zu Legionären, die ja immerhin römische Bürger sind, klarzustellen."
    Er warf einen fragenden Blick in die Runde. Beim letzten Punkt war er sich selbst gar nicht einmal so sicher. Vielleicht gab es ja noch andere Vorschläge, die bedenkenswert waren.

  • "Wir könnten die Möglichkeit, das Munizipalbürgerrecht zu erwerben, auch auf Offiziere beschränken. Dann wären die Einheiten repräsentiert, wir müssten aber keine Überstimmung der gesamten Bürgerschaft fürchten."


    gab einer der Decuriones zu bedenken. Einige weitere meldeten sich zu Wort, die ebenfalls diesen Vorschlag unterstützten, sodass der alte Petronier schließlich das Gefühl bekam, dass er mit seiner Idee, alle Soldaten einzubeziehen, doch eher allein dastand.


    "Naja, das wäre natürlich auch eine Möglichkeit..."


    gab er schließlich zu.


    "Dann aber auch für die Ala - die Auxiliarsoldaten siedeln sich immerhin viel häufiger an ihrem Garnisonsort an als die Legionäre!"


    "Das sehe ich auch so - jeweils müssen sie aber auch die Gebühr zahlen und den Eid leisten und so weiter..."


    erwiderte Crispus hierauf noch.

  • "Die Beschränkung auf Offiziere kann ich nur gutheißen", stimmte Witjon kurzerhand der Bemerkung zu.


    "Also Municipalbürgerrecht für Optio, Centurio, äh... Praefectus Castrorum? Na und alles darüber eben bei der Legion. Und für Duplicarius, Decurio und Praefectus Alae ebenfalls."
    Er versuchte die Vorschläge jetzt unter einen Hut zu bekommen:
    "Und zwar jeweils getrennt nach Civis oder Peregrinus mit den entsprechenden Konditionen. Die Mindestwohndauer wird dabei wohl die am leichtesten zu bewältigende Hürde sein."


    Damit kam er nochmal zur Auflistung der notwendigen Punkte:
    "I. Das Munizipalbürgerrecht kann man erst nach einer Wohnzeit von einem Jahr in Mogontiacum erwerben. Während dieser Zeit können Einwände gegen den Erwerb des Bürgerrechts erhoben werden.
    II. Bei Einschreibung in die Bürgerliste ist eine Gebühr von 50 Sesterzen zu zahlen und ein Eid zu schwören, dass man keine Schulden hat und sich der Lex Municipalis und den Anordnungen der Magistrate unseres Municipium beugt.
    III. Das Munizipalbürgerrecht wird vererbt, sofern die Mutter das Munizipalbürgerrecht inne hat. Wer außerhalb Mogontiacums gebohren wird, muss seinen Anspruch auf das Munizipalbürgerrecht persönlich in Mogontiacum geltend machen, bevor es wirksam wird.
    IV. In Mogontiacum stationierte Soldaten Munizipalbürgerrecht ausgeschlossen. Soldaten ab den Unteroffiziersrängen sind davon nicht betroffen.
    V. Römische Bürger müssen zum Erwerb des Munizipalbürgerrechts ebenfalls ein Jahr in der Stadt wohnen, jedoch keine Aufnahmegebühr entrichten."

  • Es ging noch einige Male hin und her, doch letztlich ließ sich Crispus' und Marsus' Vorschlag doch einigermaßen verteidigen. Zur Absicherung beschloss der petronische Duumvir aber trotzdem, eine kleine Abstimmung zu machen - mit einer etwas abgeänderten Textvorlage:


    "Damit betrachte ich folgendes Decretum Decurionum als rechtsgültig:


    I. Die Einschreibung in die Bürgerliste erfolgt öffentlich in Anwesenheit mindestens eines der Duumviri. Für diese Einschreibung ist eine Gebühr von 50 Sesterzen zu entrichten und ein Eid auf Apollo Grannus Mogon, den Genius Augusti und alle Divi Augusti sowie die kapitolinische Trias zu schwören, dass der Neubürger der Lex Municipalis, allen Decreta Decurionum und den Anordnungen der Magistrate Folge leistet.
    II. Das Munizipalbürgerrecht darf erst nach einer Wohnzeit von einem Jahr in der Civitas Mogontiacum beantraget werden. Während dieser Wohnzeit können bei den Duumviri Einwände gegen den Erwerb des Bürgerrechts erhoben werden.
    III. Das Munizipalbürgerrecht wird ohne Entrichtung einer Gebühr vererbt, sofern die Mutter der Person das Munizipalbürgerrecht inne hat. Außerhalb des Stadtgebiets der Civitas Mogontiacum Geborene haben ihren Anspruch auf das Munizipalbürgerrecht persönlich in Mogontiacum geltend zu machen, ehe es wirksam wird.
    IV. In Mogontiacum stationierte Soldaten sind Munizipalbürgerrecht ausgeschlossen, sofern sie nicht mindestens den Rang eines Optio oder einen Offiziersrang inne haben.
    V. Römische Bürger müssen zum Erwerb des Munizipalbürgerrechts ebenfalls ein Jahr in der Stadt wohnen, jedoch keine Aufnahmegebühr entrichten.


    Ich bitte um ein Handzeichen, ob ihr dafür oder dagegen seid!"

  • Onkel Crispus hatte Marcellus mitgenommen um ihn neue Erfahrungen erlernen zu lassen. Marcellus hörte aufmerksam zu und überlegte den Zusammenhang. Dann kam ihm eine Idee die er dem Onkel mitteilen musste. So flüsterte er leise zu seinem Oheim gewandt:
    "Onkel das mit den Offizieren verstehe ich, aber was ist mit den Legionären. Wäre es da nicht sinnvoll die Veteranen mit aufzunehmen. Wenn sie ihre Dienstzeit verbracht haben könnte man diese Leute doch sinnvoll bei uns als Grundbesitzer aufnehmen. Ich denke der Kaiser wäre froh wenn er die Leute vom Hals hätte und wir wären froh über neue Siedler die unser brachliegendes Land bearbeiten."

  • Eigentlich durften nur die Söhne von Decurionen an den Sitzungen des Ordo Decurionum teilnehmen - dafür hatte es einen extra Beschluss gebraucht. Trotzdem hatte er Marcellus mitgenommen, weil er als Sitzungsleiter ja das Recht auf einen Sekretär hatte, der ihm die nötigen Unterlagen reichte und so weiter. Dass er aber kurz vor der Abstimmung Fragen stellte, irritierte den Alten doch ein bisschen, denn immerhin hatte er soeben die Abstimmung eröffnet...


    "Veteranen sind ja keine in Mogontiacum stationierten Soldaten, Marcellus. Die sind also sowieso dabei und wir wären wirklich dumm, wenn wir sie auch ausschließen würden!"


    flüsterte er ihm trotzdem zurück - immerhin musste der Bursche ja etwas lernen, wenn er einmal hoch hinaus wollte!

  • Das Getuschel vorne beim Duumvir ignorierend meldete Witjon sich zusammen mit denjenigen, die für den Entwurf des Dekrets stimmten. :dafuer:

  • :dafuer:


    Auch Crispus stimmte natürlich dafür und konnte bei der Auszählung zufrieden feststellen, dass auch diese Aufgabe damit als abgehakt bezeichnet werden konnte.


    "Damit gewinnt diese Regelung Gesetzeskraft - sie wird öffentlich verkündet werden und zukünftig gelten!"

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