Nachdem Crispus nun sein Amt angetreten hatte, gab es natürlich eine Menge zu tun - vor allem, weil die Lex Municipalis hier und dort Gestaltungsspielraum bot, der vom Ordo Decurionum zu nutzen war.
Ein wichtiger Punkt (gerade für die kommenden Wahlen) war natürlich die Festsetzung des Bürgerrechts des Municipium. Deshalb brachte der alte Petronier diesen Punkt recht bald in den Ordo ein:
"Decuriones!
Wie ihr alle wisst, sind wir jetzt eine eigenständige Stadt mit einem eigenne Bürgerrecht. Das hält auch Absatz I in unserer neuen Lex Municipalis fest. Dort steht auch drin, dass wir als Ordo Decurionum die Voraussetzungen für dieses Bürgerrecht festlegen dürfen. Wir könnten also bestimmte Voraussetzungen schaffen, wen wir dazu zulassen und wen nicht.
Ich würde folgendes vorschlagen: Jeder sollte durch einen Eid beglaubigen, dass er keine Schulden hat und sich der Lex Municipalis und den Anordnungen der Magistrate unseres Municipium beugt. Und vielleicht eine kleine Gebühr - zum Beispiel 50 Sesterzen. Oder gibt es andere Vorschläge?
Überlegen müssen wir auch, ob wir römischen Bürgern automatisch das Bürgerrecht in unserer Civita- äh - unserem Municipium verleihen. Was meint ihr?"