• Die letzte Verhandlung, damals noch mit Prätor Lucidus als Vorsitz, hat uns gezeigt, daß unsere Codices bzw. der Codex Iuridicialis noch ziemlich schwammig ist.


    Sim-Off:

    Daß das so ist, weiß jeder, der in der heutigen Zeit einen Codex des geltenden Rechts in der Hand hielt.


    Da sich auch keiner sich wirklich mit dem Thema beschäftigen kann bzw. will, mich das aber aus verständlichen Gründen interessiert, habe ich folgenden Vorschlag:


    Wir könnten zur Überbrückung der Lücken "Gewohnheitsrecht" gelten lassen, das heißt, bei Fehlen von geschriebenem Text Analogien machen (problematisch im Strafrecht) oder Bezüge zum Römischen Recht (simoff: bzw. dem jetzigen gelten Recht) setzen.
    Ersteres würde Sinn machen zB bei jenen Dingen, die für eine Behörde schon geregelt wurden, für andere aber fehlen (siehe die Geschichte mit der Beendigung des Verfahrens). Letztere(s) bei solchen Sachen, die wir aus Versäumnis nicht im Codex drinnen haben.


    Was meinen die Senatoren?

  • Marcus Vinicius Hungaricus dixit:


    Sim-Off:

    Daß das so ist, weiß jeder, der in der heutigen Zeit einen Codex des geltenden Rechts in der Hand hielt.
    Glaub mir, denn jetzigen zu erstellen war eine Sauarbeit und vergiss nicht, welche Dicken heutige Gesetzbücher erreichen. ;)
    Man kann wohl kaum von jemandem verlangen in einer MN ein fiktives Jura zu studieren. ;)


    Da sich auch keiner sich wirklich mit dem Thema beschäftigen kann bzw. will, mich das aber aus verständlichen Gründen interessiert, habe ich
    *hust*


    folgenden Vorschlag:


    Wir könnten zur Überbrückung der Lücken "Gewohnheitsrecht" gelten lassen, das heißt, bei Fehlen von geschriebenem Text Analogien machen (problematisch im Strafrecht) oder Bezüge zum Römischen Recht (simoff: bzw. dem jetzigen gelten Recht) setzen.
    Ersteres würde Sinn machen zB bei jenen Dingen, die für eine Behörde schon geregelt wurden, für andere aber fehlen (siehe die Geschichte mit der Beendigung des Verfahrens). Letztere(s) bei solchen Sachen, die wir aus Versäumnis nicht im Codex drinnen haben.


    Was meinen die Senatoren?


    Sim-Off:

    Warum so kompliziert? Begeht jemand etwas, was wir für strafbar halten es dies aber nciht ist -> Freispruch, ergo Nachbesserung fürs nächste mal. So wird der Code immer wasserdichter. Wenn wir alles abdecken wollen, dann viel Spaß beim Umsetzen des kompletten heutigen Rechtes, Ordnungwidrigkeitenrecht, Verwaltungsgerichtsordnung, Fristenberechnungen, Bestimmung eines Verwaltungsakten, Erstellen eines BGBähnlichen Werkes, Erbrecht? Gut, wen wollen wir die nächten 10 Jahre dafür abstellen?

  • Zitat

    LUCIUS ULPIUS IULIANUS dixit:

    Sim-Off:

    Daß das so ist, weiß jeder, der in der heutigen Zeit einen Codex des geltenden Rechts in der Hand hielt.
    Glaub mir, denn jetzigen zu erstellen war eine Sauarbeit und vergiss nicht, welche Dicken heutige Gesetzbücher erreichen. ;)
    Man kann wohl kaum von jemandem verlangen in einer MN ein fiktives Jura zu studieren. ;)


    Sim-Off:

    ich glaubs dir, daß des heftig war, aber nachbesserungen sind immer möglich. es verlangt ja keiner ein studium, aber wenn schon wer rl studiert *hust*... außerdem: gibs zu, du hast sowieso einiges aus dem deutschen StGB rausgenommen...




    Zitat
    Sim-Off:

    Warum so kompliziert? Begeht jemand etwas, was wir für strafbar halten es dies aber nciht ist -> Freispruch, ergo Nachbesserung fürs nächste mal. So wird der Code immer wasserdichter. Wenn wir alles abdecken wollen, dann viel Spaß beim Umsetzen des kompletten heutigen Rechtes, Ordnungwidrigkeitenrecht, Verwaltungsgerichtsordnung, Fristenberechnungen, Bestimmung eines Verwaltungsakten, Erstellen eines BGBähnlichen Werkes, Erbrecht? Gut, wen wollen wir die nächten 10 Jahre dafür abstellen?


    Sim-Off:

    jetzt bist du wieder zu kompliziert. der jeweilige prätor würde dann im sinne des rechts entscheiden, die entscheidung würde dann im codex aufgenommen werden.

  • Sim-Off:

    ich glaubs dir, daß des heftig war, aber nachbesserungen sind immer möglich.
    Mit Sicherheit. :)


    es verlangt ja keiner ein studium, aber wenn schon wer rl studiert *hust*... außerdem: gibs zu, du hast sowieso einiges aus dem deutschen StGB rausgenommen...
    Einiges? :D


    Sim-Off:

    jetzt bist du wieder zu kompliziert. der jeweilige prätor würde dann im sinne des rechts entscheiden,
    "Dann" sehe ich hier also für den Fall "Es gibt keine Regelung zu einen konkreten Fall". Und im Sinne welchen "Rechts" entscheidet er denn dann? Im Codex gibt es einen Paragraphen, der ein Urteil ohne Rechtsgrundlage untersagt. ;)
    Du setzt umsichtige Praetoren voraus, die durch Urteile Gesetz schaffen, ich traue dem nicht so. ;)


  • Sim-Off:

    *hust* *räusper* *hust* darf ich dich darauf hinweisen, daß die nulla poena sine lege-regel erst in der aufklärung aufgekommen ist? es wurde also auf basis des römischen rechts und des - na rat einmal, richtig - gewohnheitsrechts entschieden. es ist ja net so, daß ich diesen zustand dann auf ewig gern hätte - so ist es nicht, aber vorläufig halt.

  • Sim-Off:

    *hust* *räusper* *hust* darf ich dich darauf hinweisen, daß die nulla poena sine lege-regel erst in der aufklärung aufgekommen ist? es wurde also auf basis des römischen rechts und des - na rat einmal, richtig - gewohnheitsrechts entschieden. es ist ja net so, daß ich diesen zustand dann auf ewig gern hätte - so ist es nicht, aber vorläufig halt.


    Das ist mir alles bekannt, aber Faktum, (vom Senat bestätigtes Faktum) ist, dass es im Codex so drin steht. Und was da drin steht ist derzeitiges Recht.


    Nebenbei gilt der Grundsatz nur fürs Strafrecht, denn für anweitige Entscheidungen wurde dem Praetor ja zugestanden "nach Recht und Billigkeit" zu entscheiden. Aber wollen wir wirklich, dass bei Strafsachen ein Praetor willkürlich A feststellt ob es so strafbar sein soll und B das Strafmaß völlig frei festlegt?

  • Sim-Off:

    Gut, ich schlage also folgendes vor:
    1. der codex iuridicialis wird ein wenig verbessert, ich arbeite gerade am allgemeinem teil daran.
    2. bleiben wir vorerst beim prinzip "recht und billigkeit" außerhalb des strafrechts, denn willkürlich kann der prätor sowieso dann nicht agieren, da ja dann bestimmte rechte verletzt werden könnten. für solche fälle wird dann entschieden und in den senat als gesetzesvorlage reingebracht.
    ok?

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