Die letzte Verhandlung, damals noch mit Prätor Lucidus als Vorsitz, hat uns gezeigt, daß unsere Codices bzw. der Codex Iuridicialis noch ziemlich schwammig ist.
Daß das so ist, weiß jeder, der in der heutigen Zeit einen Codex des geltenden Rechts in der Hand hielt.
Da sich auch keiner sich wirklich mit dem Thema beschäftigen kann bzw. will, mich das aber aus verständlichen Gründen interessiert, habe ich folgenden Vorschlag:
Wir könnten zur Überbrückung der Lücken "Gewohnheitsrecht" gelten lassen, das heißt, bei Fehlen von geschriebenem Text Analogien machen (problematisch im Strafrecht) oder Bezüge zum Römischen Recht (simoff: bzw. dem jetzigen gelten Recht) setzen.
Ersteres würde Sinn machen zB bei jenen Dingen, die für eine Behörde schon geregelt wurden, für andere aber fehlen (siehe die Geschichte mit der Beendigung des Verfahrens). Letztere(s) bei solchen Sachen, die wir aus Versäumnis nicht im Codex drinnen haben.
Was meinen die Senatoren?