"Der Senat Roms stimmt ab..." , führte Vala ein germanicisch-duccisches Gemeinschaftsprojekt zu seiner erhofften Vollendung, "...über den Ergänzungsvorschlag Senator Germanicus Sedulus zur Lex Mercatus."
Codex Universalis
Anhang des Codex Universalis
Pars Secunda - Lex Mercatus
§10 - Veräußerung von Erbschaften ohne Betriebskonzession
(1) Nach Erhalt einer Erbschaft an Sachwaren ist es erlaubt, diese auch ohne die nach §4 (1) notwendigen Betriebe zu veräußern.
(2) Die Veräußerung ist auf zwei Monate (2 RL-Wochen) begrenzt, kann nicht verlängert und reichsweit nur ein einziges Mal beantragt werden.
(3) Sie muss zuvor dem zuständigen Aedil gemeldet und durch diesen bewilligt werden.
"Die Senatoren können wie gehabt mit Zustimmung , Ablehnung des Vorschlags oder Enthaltung votieren."
Die Abstimmung läuft bis Dienstag, dem 30.06.2015 um 23:59:59.
PROXENIOS - ALEXANDRIA