• Obwohl der Consul es ihm geraten hatte, war der Kaiser seit seinem Amtsantritt den Sitzungen des Senates fern geblieben. Wahrscheinlich hatte er einfach viel zu tun gehabt, bis sämtliche Amtsantrittsangelegenheiten erledigt gewesen waren.


    Heute jedoch stand ein beachtliches Thema auf der Tagesordnung, die Severus persönlich vortragen wollte. Und so hatte man heute eine dritte Sella Curulis auf das Podest der Consuln gestellt und neben den Liktoren dieser erschienen kurz vor Beginn der Sitzung weitere zwölf Liktoren, die den Aquilier, angetan mit der Toga Praetexta, sonst aber gekleidet wie ein gewöhnlicher Senator, in der Curia Iulia.


    Nach dem Vollzug der üblichen Zeremonien vor Beginn der Sitzung, die der Kaiser schweigend verfolgte, wurde er aufgerufen und erhob sich, um dem Senat seinen Antrag vorzulegen:


    "Senatoren, Patres conscripti. Voller Freude sehe ich seit Antritt meines Amtes, wie Leben in diese ehrwürdigen Hallen kommt. Wie in alten Tagen diskutiert ihr Gesetze, stimmt über Anträge ab und belebt den Leib des Staates, dass es mich mit Stolz erfüllt, aus eurer Mitte in mein Amt gewählt worden zu sein.
    Gerade weil ich sehe, wie ihr weise Entscheidungen trefft und mir jenes Vertrauen entgegen bringt, bin ich der Meinung, dass eines in der Verfassung unseres Staatswesens der Reform bedarf, die die alten Strukturen der Republik betont. Und dabei möchte ich bei mir selbst und meinem Amt beginnen:


    Seit mehr als hundert Jahren beherrscht ein Princeps, ein Erster unter Gleichen, den Staat, angefangen bei Divus Augustus über große Namen wie Claudius, Flavius oder Ulpius. Sie alle waren unbezweifelbar die Kapitäne des Staatsschiffes, doch herrschten sie stets im Konsens mit uns, dem Senat und dem Volk von Rom. Das unbestreitbare Zeichen dafür war, dass sie niemals über der Verfassung der Republik standen, sondern sich eingliederten: Jedes einzelne Recht, das sie benötigten, um ihrer Herkulesaufgabe gerecht zu werden, beantragten sie beim Senat und der Volksversammlung. Alles wurde ihnen stets ad personam, oftmals nur jährlich zugesprochen, denn sie waren keine Könige und Tyrannen, sondern die ersten Diener des Staates.
    Schlichtweg aus Pragmatismus wurden diese Rechte bald zusammengefasst in einer Lex de Imperio, die zum Amtsantritt eines jeden Princeps durch den Senat und das Volk verabschiedet wurde.


    Einen Einschnitt gab es erst unter Divus Iulianus, diesem großen Kompilatoren des Rechts. Vor allem um das Staatsschiff in seinem Kurs zu stabilisieren und die Unsicherheiten des Bürgerkrieges zu überwinden, schuf er den Codex Universalis mit den wohlbekannten Abschnitten über den Augustus, den Caesar und die Augusta. Darin versuchte er eine Nachfolge zu regeln und schuf das Amt eines Imperator Caesar Augustus, das über den Gesetzen und der Verfassung stand und das mehr an einen König aus den Kindertagen unseres Staatswesen denn an einen ersten Mann der Republik erinnerte.


    Mochte in Tagen der Unsicherheit und des Chaos dies notwenig sein, so sehen wir doch heute, dass diese Gesetze nur in stabilen Zeiten ihre Wirkung entfalten und im übrigen die Gefahr einer Tyrannis in sich bergen." Wo der Kaiser diese Tyrannis bei seinen Vorgängern sah, ließ er bewusst offen. Es ging heute immerhin nicht um Vergangenheitspolitik. "Aus diesem Grund halte ich es für erforderlich, zur Mos Maiorum zurückzukehren und eine pragmatische Lösung zu wählen, die die Strukturen der Republik wiederherstellt und dem Senat und dem Volk von Rom jene Autorität wieder zugesteht, die sie einst besaß.


    Aus diesem Grund beantrage ich eine Streichung der Partes Secunda und Quarta des Codex Universalis. Stattdessen möchte ich dem Senat heute eine Lex de Imperio vorlegen, die die Rechte des Princeps neu zusammenfasst und mir ad personam verleiht:" Er blickte auf die Bank der Magistrate, von wo sich der amtierende Quaestor Principis erhob, der als Privatsekretär des Kaisers heute die Ehre hatte, den kaiserlichen Gesetzesentwurf zu verlesen:

    Lex Aquilia de Imperio


    Auf Beschluss des Senats und des Volkes von Rom werden dem Imperator Caesar Tiberius Aquilius Severus Augustus folgende Rechte und Vollmachten zugesprochen:


    I. Er erhält das Imperium Proconsulare Maius über alle Provinzen des Reiches und führt das Oberkommando über das gesamte Exercitus Romanus. Außerdem amtiert er ständig als Proconsul für die Provinzen Alexandria et Aegyptus, Alpes Cottiae, Alpes Graiae et Poeninae, Alpes Maritimae, Aquitania, Belgica, Britannia, Cappadocia, Cilicia, Dacia, Dalmatia, Epirus, Galatia, Gallia Lugdunensis, Germania Inferior, Germania Superior, Hispania Tarraconensis, Iudaea, Lusitania, Lycia et Pamphylia, Mauretania Caesariensis, Mauretania Tingitana, Moesia Inferior, Moesia Superior, Noricum, Pannonia Inferior, Pannonia Superior, Raetia, Syria und Thracia und hat das Recht dort nach seinen Wünschen Statthalter einzusetzen.


    II. Es erhält alljährlich die Tribunicia Potestas für die Stadt Rom. Damit stehen ihm alle Rechte eines Tribunus Plebis zu, ohne dass ein Veto gegen seine Maßnahmen durch die amtierenden Tribuni Plebis möglich ist.


    III. Er amtiert ständig als Censor ohne Amtskollege. Insbesondere obliegen ihm damit die Aufnahme von Personen in den Senat oder unter die Equites und ins Bürgerrecht. Auch erhält er das Recht, Familien unter die Patricii Gentes zu erwählen, wie es Divus Augustus und seinen Nachfolgern erlaubt war.


    IIII. Es hat das Recht Verträge im Namen des Senats und des Volkes von Rom zu schließen, so wie es Divus Augustus und seinen Nachfolgern erlaubt war.


    V. Es hat das Recht, Senatssitzungen abzuhalten, Anträge zu stellen und zurückzuweisen, Senatsbeschlüsse durch Antrag und Abstimmung herbeizuführen, so wie es Divus Augustus und seinen Nachfolgern erlaubt war.


    VI. Die Personen, die sich um ein ziviles oder militärisches Staatsamt bewerben und die er dem Senat und dem römischen Volk offiziell empfiehlt, sollen bei allen Wahlen außer der Reihe berücksichtigt werden.


    VII. Er erhält das Recht, die Grenzen des Pomerium und des Imperium Romanum auszudehnen und vorzuschieben, wenn es nach seiner Ansicht im Interesse des Staates liegt.


    VIII. Er erhält das Recht und die Vollmacht, alle Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen, die nach seiner Ansicht im Interesse des Staates liegen und angemessen sind, so wie es Divus Augustus und seine Nachfolger hatten.


    VIIII. Er ist von der Beachtung der Gesetze und Plebiszite entbunden, an die Divus Augustus und seine Nachfolger nicht gebunden waren, und ihm soll alles erlaubt sein, was Divus Augustus und seine Nachfolger erlaubt war.


    X. Alle Entscheidungen, die vor diesem Gesetzesantrag durch den Imperator Caesar Aquilius Augustus, auf seinen Befehl oder in seinem Auftrag erfolgten, ausgeführt, beschlossen oder befohlen wurden, werden für rechtmäßig und gültig erklärt, wie wenn sie durch den Senat und das Volk von Rom erfolgt wären.


    Sanctio:
    Verstöße gegen die Leges, Plebiscita und Senatus Consulta, die aufgrund dieser Lex erfolgten oder erfolgen, können nicht rechtlich verfolgt werden.


    Nachdem der Entwurf verlesen war, strich Severus sich durch den Bart und blickte in die Runde. "Ich bitte um Anmerkungen, Fragen oder Korrekturvorschläge."

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  • Sextus versuchte, dem gesamten, vorgetragenen Text zu folgen. So grandios war sein Gedächtnis nicht, dass er sich alles gleich auswendig hätte merken können. Eine Erfindung wäre praktisch, die solcherlei Texte für alle gut lesbar an die Wand projizieren würde – ähnlich, wie bei Theateraufführungen teilweise mit Schatten gearbeitet wurde. So aber konnte er nur lauschen und versuchen, Fehler herauszuhören.


    “Verzeih, Imperator, aber hat der ehrenwerte Quaestor gerade ein paar mal deine Person als 'Es' bezeichnet, oder habe ich mich verhört?“
    Fehlende Kommata konnte Sextus natürlich aus einem mündlich vorgetragenen Text nicht heraushören, auch wenn man da vielleicht das ein oder andere noch würde ergänzen müssen.

  • Der Kaiser hatte gar nicht richtig zugehört, da er sich natürlich im Vorfeld eingehend mit dem Text befasst hatte. Er sah daher fragend zu seinem Quaestor, der wiederum entschuldigend mit den Schultern zuckte.
    "Das... nun... muss ein Fehler sein." antwortete Severus für ihn. "Natürlich wird das Gesetz abschließend nochmals lektoriert werden. Wir können uns also den Inhalten zuwenden. Gibt es diesbezüglich Fragen?"

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  • Nachdem sich zunächst niemand mit einer sinnvollen Wortmeldung beteiligte, erhob sich Modestus um dem Imperator Caesar Augustus eine Frage zu stellen. Die Rechtsprechung war für ihn schon immer eine wichtige Angelegenheit gewesen, weshalb er auch dazu eine Frage stellen wollte. "Princeps, die Rechtsprechung ist gerade ein großes Thema hier im Senat und wir arbeiten an weitreichenden Reformen. Daher möchte ich dir auch eine Frage zu diesem Themengebiet stellen." begann Modesus nachdem er sich wie immer mit Hilfe seines Gehstocks erhoben hatte. So wurde sein Redebeitrag auch von dem Klacken seines Stockes angekündigt, wie die Fasces der Liktoren es für die manchen Consul taten.


    "Der Codex Iuridicialis spricht dir bestimmte Vorrechte bei der Rechtsprechung zu. Durch die Coercitio Extraordinaria ist es die gestattet besondere Fälle an dich zu ziehen und von einem Gericht deiner Wahl verhandeln zu lassen. Wäre dies nicht auch ein Sache, die inhaltlich zu deiner Lex gehören sollte? Oder würdest du sagen, dass dieses Vorrecht bereits im Umfang des siebten Absatzes enthalten ist?" Während er ihn ansprach, betrachtete Modestus den Aquilier auch. Es war das erste Mal, dass er ihn zu Gesicht bekam. Zumindest in seiner neuen Funktion als erster Mann des Staates. Erst dabei fiel ihm auf, dass der Aquilier nur von Liktoren begleitet worden war. Er hatte keine Praetorianer mit in den Senat gebracht. Er musste sich bemühen sich seine Überraschung nicht anmerken zu lassen und überdeckte sie mit einem Lächeln. Es zeugte von Respekt und Vertrauen für den Senat, was der Aquilier da tat. Eine Sache, die Modestus außerordentlich gut gefiel.

  • "Ich denke, dass dieses Recht durchaus aus dem achten Absatz erfolgt." antwortete der Kaiser. "Oder wie sehen es meine verehrten Senatoren? Sollte es hier ebenfalls noch einmal explizit gemacht werden?"

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  • Nachdem noch einmal sicher gestellt war, dass nicht noch mehr Fehler ihren Weg in die Gesetzestafeln finden würden, konnte es inhaltlich weitergehen. Senator Annaeus kam wieder auf die Gerichte zu sprechen. Sextus war sich darüber uneins. Schaden konnte eine explizite Nennung aber sicherlich nicht.
    “Imperator, generell bin ich ein Mann, der schlanke Gesetze schätzt und überflüssige Regelungen daher nicht mag. Allerdings ist der achte Punkt des vorliegenden Vorschlages wirklich sehr weit gefasst. Nachdem du beschließen kannst, was im Interesse des Staates liegt, kannst du annähernd jede Maßnahme diesem Ziel als förderlich erklären, inklusive deiner Rechte als Tribunus Plebis, Censor et cetera perge perge. Da diese aber ebenfalls noch einmal aufgezählt sind als Spezifikationen der Dinge, die zum Wohl des Staates und zur Festigung deiner Macht nötig sind, kann eine weitere Spezifikation durch Nennen deiner gerichtlichen Funktionen sicherlich nicht schaden.


    Da dieses Gesetz ja die betreffenden Paragraphen des Codex universalis über die Rechte des Imperators und des Caesar ersetzen soll, stellt sich mir die Frage, ob in dieses Gesetz nicht auch eine Nachfolgeregelung eingefügt werden sollte? Gerade, da zu deinem Amtsantritt besonders diese Frage beziehungsweise das Hindernis des damals bestehenden und fehlerhaften Paragraphen im Raume stand.“

  • "Wenn der Senat es für angemessen hält, dass die Coercitio Extraordinaria in der Lex de Imperio nochmals explizit genannt wird, dann soll mir das recht sein." antwortete der Kaiser auf den Einwand des Aureliers. "Wobei sich natürlich die Frage stellt, ob es an dieser Stelle unbedingt erforderlich ist, das sie ja im Codex Iuridicialis bereits genannt und dort wohl auch am ehesten gesucht wird. Der Codex Universalis enthält ja auch sonst keine Informationen zu den Iudices oder ähnlichem."


    Der zweite Einwand amüsierte den Aquilier dagegen fast ein wenig. Wie es schien, wünschte sich mancher Senator eine Erbmonarchie. "Ich denke, die Erfahrung der letzten Kaiserwechsel hat gezeigt, dass die Autorität einer gesetzlichen Nachfolgeregelung nur so hoch ist, wie dessen, in dessen Interesse sie ist." Wenn der Kaiser sich an die letzten Diskussionen um Kaiserwechsel erinnerte, konnte er sich zwar durchaus an die eine oder andere Berufung auf den Codex Universalis erinnern. Faktisch war sie aber kaum zum Tragen gekommen. "Sollte ich oder einer meiner Nachfolger sterben, dann gestehe ich dem Senat und den Consuln die Weisheit zu, situationsadäquat einen neuen Augustus zu bestimmen. Da der Senat den Codex Universalis in dieser Situation ohnehin einfach ändern könnte, halte ich es nicht für erforderlich, diesbezüglich gesetzliche Regeln zu erlassen." Man musste sich nur seinen eigenen Aufstieg ansehen.


    "Und um vielleicht noch auf die Streichung des Teiles zum Caesar zurückzukommen: Ich denke, dass wir kein Staatsamt eines Caesar benötigen. Der Titel ist ein Ehrentitel, der üblicherweise an Angehörige des Princeps verliehen wird und das Vertrauen des Princeps in diese Person ausdrückt. Seine Vollmachten fließen jedoch genauso aus denen des Princeps wie die eines Liktoren, Scriba oder sonstigen Untergebenen aus denen seines Magistraten. Eine verfassungsmäßige Fixierung erscheint mir somit ebenfalls eher als Ausweis einer Monarchie denn einer Republik und im übrigen nicht erforderlich." Kurz blickte der Kaiser in die Runde. Sein Sohn, der einzig amtierende Caesar derzeit, war sicherlich noch anwesend.

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  • "Da es sich bei der Coercitio Extraordinaria um ein Vorrecht des Princeps handelt, wäre es nur passend, wenn sie in deiner Lex de Imperio erwähnt wird. Auch wenn es formal gesehen bereits durch achten Absatz abgedeckt ist." stimmte Modestus der Idee zu, die gerichtlichen Kompetenzen des Princeps ebenso in die Lex de Imperio aufzunehmen. Sicherlich war dies eher eine kosmetische Änderung, daher brauchte man auch nicht all zu groß darüber diskutieren. Zu der Sache mit dem Caesar äußerte er sich zunächst nicht. Wenn der Princeps es bei einem Ehrentitel belassen wollte, dann war dies seine Entscheidung. Im Endeffekt würde es nicht viel an der Position und dem Einfluss des Caesar ändern.

  • "Nun, wenn es der Übersichtlichkeit dient, könnte man dieses Recht natürlich ebenfalls integrieren." Wenn der Senat die Privilegien des Kaisers unbedingt explizit sehen wollte, dann konnte das dem Aquilier ja nur recht sein.

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  • Nachdem in einer ersten Sitzung noch Ergänzungsvorschläge zur Lex de Imperio des Severus gemacht worden waren, erschien der Kaiser einige Zeit später mit einem neuen Entwurf:


    "Senatoren, patres conscripti, meine Rechtsabteilung hat einen neuen Entwurf für meine Lex de Imperio vorgelegt, die mein Quaestor verlesen wird:" Pflichtschuldig erhob sich der Quaestor Principis und begann zu lesen:

    Lex Aquilia de Imperio


    Auf Beschluss des Senats und des Volkes von Rom werden dem Imperator Caesar Tiberius Aquilius Severus Augustus folgende Rechte und Vollmachten zugesprochen:


    I. Er erhält das Imperium Proconsulare Maius über alle Provinzen des Reiches und führt das Oberkommando über das gesamte Exercitus Romanus. Außerdem amtiert er ständig als Proconsul für die Provinzen Alexandria et Aegyptus, Alpes Cottiae, Alpes Graiae et Poeninae, Alpes Maritimae, Aquitania, Belgica, Britannia, Cappadocia, Cilicia, Dacia, Dalmatia, Epirus, Galatia, Gallia Lugdunensis, Germania Inferior, Germania Superior, Hispania Tarraconensis, Iudaea, Lusitania, Lycia et Pamphylia, Mauretania Caesariensis, Mauretania Tingitana, Moesia Inferior, Moesia Superior, Noricum, Pannonia Inferior, Pannonia Superior, Raetia, Syria und Thracia und hat das Recht dort nach seinen Wünschen Statthalter einzusetzen.


    II. Es erhält alljährlich die Tribunicia Potestas für die Stadt Rom. Damit stehen ihm alle Rechte eines Tribunus Plebis zu, ohne dass ein Veto gegen seine Maßnahmen durch die amtierenden Tribuni Plebis möglich ist.


    III. Er amtiert ständig als Censor ohne Amtskollege. Insbesondere obliegen ihm damit die Aufnahme von Personen in den Senat oder unter die Equites und ins Bürgerrecht. Auch erhält er das Recht, Familien unter die Patricii Gentes zu erwählen, wie es Divus Augustus und seinen Nachfolgern erlaubt war.


    IIII. Er hat das Recht Verträge im Namen des Senats und des Volkes von Rom zu schließen, so wie es Divus Augustus und seinen Nachfolgern erlaubt war.


    V. Er hat das Recht, Senatssitzungen abzuhalten, Anträge zu stellen und zurückzuweisen, Senatsbeschlüsse durch Antrag und Abstimmung herbeizuführen, so wie es Divus Augustus und seinen Nachfolgern erlaubt war.


    VI. Die Personen, die sich um ein ziviles oder militärisches Staatsamt bewerben und die er dem Senat und dem römischen Volk offiziell empfiehlt, sollen bei allen Wahlen außer der Reihe berücksichtigt werden.


    VII. Er erhält das Recht, die Grenzen des Pomerium und des Imperium Romanum auszudehnen und vorzuschieben, wenn es nach seiner Ansicht im Interesse des Staates liegt.


    VIII. Er erhält das Recht, kraft seiner Cognitio Extraordinaria jeden Prozess eines Iudicium Privatum oder Publicum an sich zu ziehen, Richter nach seinem Dafürhalten einzusetzen. Urteile dieser Gerichte kann nur der Imperator Caesar Aquilius Augustus aufheben.


    VIIII. Er erhält das Recht, alle Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen, die nach seiner Ansicht im Interesse des Staates liegen und angemessen sind, so wie es Divus Augustus und seine Nachfolger hatten.


    X. Er ist von der Beachtung der Gesetze und Plebiszite entbunden, an die Divus Augustus und seine Nachfolger nicht gebunden waren, und ihm soll alles erlaubt sein, was Divus Augustus und seine Nachfolger erlaubt war.


    XI. Alle Entscheidungen, die vor diesem Gesetzesantrag durch den Imperator Caesar Aquilius Augustus, auf seinen Befehl oder in seinem Auftrag erfolgten, ausgeführt, beschlossen oder befohlen wurden, werden für rechtmäßig und gültig erklärt, wie wenn sie durch den Senat und das Volk von Rom erfolgt wären.


    Sanctio:
    Verstöße gegen die Leges, Plebiscita und Senatus Consulta, die aufgrund dieser Lex erfolgten oder erfolgen, können nicht rechtlich verfolgt werden.


    "Wie ihr gehört habt, wurde die Cognitio Extraordinaria nun als eigener Abschnitt eingeführt. Gibt es noch Einwände gegen diesen Text? Sonst würde ich ihn zur Abstimmung stellen."

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