"Wir kommen nun zur Abstimmung über die Änderung des ersten Satzes des ersten Paragraphen des Pars Prima des Codex Iuridicialis", kündigte der Consul die kommende Abstimmung an. "Zur Abstimmung steht folgende Formulierung:"
Codex Iuridicialis
Pars Prima - Strafprozessordnung
Subpars Prima - Instanzen
§ 1 Gerichtsstand und Geltung
(1) Der Gerichtsstand wird von der zuständigen Instanz festgelegt.
"Ich bitte um Handzeichen der Zustimmung ( ) oder Ablehnung ( )."
Letzte Stimmabgabe am 17.08.2015 um 23:59 Uhr