Ein Schiff wird kommen

  • Memmius Pomponius Agrippinus


    "Es wird abgestimmt über den Dekretentwurf des Iullus Helvetius Curio über eine Hafenordnung für Mogontiacum."


    DECRETUM DECURIONUM


    Edictum Porti Mogontiacensis


    1. Diese Hafenordnung beinhaltet Regelungen für die Nutzung des städtischen Hafens im Vicus Navaliorum.


    2. Die Aufsicht über den Hafen führt die Stadtverwaltung von Mogontiacum. Für die Überwachung der Hafenordnung kann die Stadtverwaltung einen Hafenmeister anstellen, dem Arbeitsräume in unmittelbarer Nähe zum Hafen zur Verfügung gestellt werden. Den Anweisungen der Stadtverwaltung und des Hafenmeister ist unbedingt Folge zu leisten.


    3. Der Hafen von Mogontiacum umfasst 35 Anliegeplätze und 15 Liegeplätze. An den Anlegeplätzen können Schiffe für die Zeit des Be- und Entladens angelegt werden. Die Nutzung der Anliegeplätze ist auf maximal fünf Tage begrenzt. Liegeplätze sind ständige Anlegestellen und können dauerhaft vermietet werden. Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Bewohner Mogontiacums.


    4. Für die Nutzung der Anlegeplätze wird keine Gebühr an. Die Nutzung der Liegeplätze kostet 30 Sesterzen pro Jahr. Die Gebühr wird bei der Stadtkasse eingezahlt.


    5. Die Anlegeplätze und Liegeplätze sind durch Holzstabreihen voneinander getrennt. Schiffen, die nicht in die markierten Plätze hineinpassen, ist die Nutzung der Anlegeplätze und Liegeplätze nicht gestattet.


    6. Das Be- und Entladen der Schiffe ist nur unmittelbar vor den eingegrenzten Plätzen gestattet.


    7. Zum Zweck des Brandschutzes ist offenes Feuer auf den im Hafen liegenden Schiffen strengstens verboten. Weiterhin sind an jedem Anlege- und Liegeplatz mindestens drei Eimer Löschwasser von den Schiffseignern bereitgestellt sein.


    8. Verstöße gegen diese Hafenordnung können mit Geldstrafen von bis zu 200 Sesterzen geahndet werden. Wiederholte Verstöße können mit dem vorübergehenden oder endgültigen Entzug des Liegeplatzes oder dem Verbot der Nutzung der Anlegeplätze geahndet werden. Über die Höhe der Strafe entscheiden die Aedile. Widerspruch ist bei den Duumvirn möglich.


    Sim-Off:

    Die Abstimmung läuft bis einschließlich dem 06.05.2016.
    Abgestimmt wird mit :dafuer: (Annahme), :dagegen: (Ablehnung), oder Enthaltung.


    Stimmberechtigte Decuriones sind:
    - Numerius Duccius Marsus
    - Decimus Duccius Verus
    - Iullus Helvetius Curio



    NDM

  • Memmius Pomponius Agrippinus


    "Der Entwurf des Iullus Helvetius Curio wurde mit der nötigen Mehrheit angenommen", verkündete der Duumvir nach der Sichtung der Stimmenverhältnisse. Es war wieder einmal ein eindeutiges Abstimmungsergebnis gewesen. Auch heute hatte die duccische Mehrheit im Rat dem Entwurf den Erfolg gesichert.




    NDM

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