"Patres Conscripti!
Aus gegebenem Anlass habe ich mir die Mühe gemacht und unsere gesamte Gesetzessammlung zu Gemüte geführt. Ich war auf der Suche nach einer Regelung im Fall von Vertragsbruch. Gefunden habe ich fast jedes erdenkliche Delikt, aber zum Thema Vertrag einzig die Definition eines KAUF-Vertrages - zu finden in unserer Lex Mercatus. Dort gehört sie auch hin, aber es gibt im gesellschaftlichen Leben weit mehr Verträge, die mündlich oder schriftlich geschlossen werden und allenfalls nur bedingt mit einer Marktware zu tun haben.
Wenn ihr mich auf eine gesetzliche Regelung hinweisen könnt, die ich am späten Abend übersehen habe, hat sich diese Diskussion vermutlich schnell erledigt. Sollte sich jedoch das Ergebnis meiner ersten Sichtung bestätigen, strebe ich eine Gesetzeserweiterung an, die Verträge im Allgemeinen, deren Verletzung und einen Schadensersatz regelt."
Der Consul hielt sich nicht für einen Übermenschen und auch nicht für unfehlbar. Viele Augen sahen mehr als zwei, also stellte er die Thematik zunächst in ihrer Ursprungsfrage zur Diskussion.