zum Thema sonstige Verträge

  • "Patres Conscripti!


    Aus gegebenem Anlass habe ich mir die Mühe gemacht und unsere gesamte Gesetzessammlung zu Gemüte geführt. Ich war auf der Suche nach einer Regelung im Fall von Vertragsbruch. Gefunden habe ich fast jedes erdenkliche Delikt, aber zum Thema Vertrag einzig die Definition eines KAUF-Vertrages - zu finden in unserer Lex Mercatus. Dort gehört sie auch hin, aber es gibt im gesellschaftlichen Leben weit mehr Verträge, die mündlich oder schriftlich geschlossen werden und allenfalls nur bedingt mit einer Marktware zu tun haben.


    Wenn ihr mich auf eine gesetzliche Regelung hinweisen könnt, die ich am späten Abend übersehen habe, hat sich diese Diskussion vermutlich schnell erledigt. Sollte sich jedoch das Ergebnis meiner ersten Sichtung bestätigen, strebe ich eine Gesetzeserweiterung an, die Verträge im Allgemeinen, deren Verletzung und einen Schadensersatz regelt."
    Der Consul hielt sich nicht für einen Übermenschen und auch nicht für unfehlbar. Viele Augen sahen mehr als zwei, also stellte er die Thematik zunächst in ihrer Ursprungsfrage zur Diskussion.

  • Der iulische Senator war erst vor wenigen Tagen - aufgrund einiger Umstände, welche ihn leidlich zu diesem Schritt zwangen - aus seinem Refugium in Bovillae nach Roma zurückgekehrt, sodass er in der Folge nun auch in den heiligen Hallen des stadtrömischen Ältestenrates wieder sichtbar in Erscheinung trat. Ein vom claudischen Consul auf die Tagesordnung gerufener Punkt 'zum Thema sonstiger Verträge' bot sodann die Möglichkeit für einen divitischen Wortbeitrag.


    "Patres Conscripti! Ehrenwerter Consul Claudius!", begann Dives, nachdem er sich das Wort hatte erteilen lassen, seine Respons mit einer sowohl allgemein an den Senat als auch speziell an den Claudier gerichteten Anrede. Anschließend wandelte sein Blick einmal von links nach rechts durch die Reihen der Senatoren, bevor er erneut den Augenkontakt mit dem Consul suchte.
    "Ich bin kein Teil des hohen Kreises der Consulare und Praetorier, und sehe mich überdies auch entfernt davon, meine iuristischen Kenntnisse mit jener ausgesprochenen Expertise zu vergleichen, welche mein geschätzter Patron Vinicius ohne den geringsten Zweifel sein Eigen nennt. Dennoch fühle ich mich als eben sein Klient beinahe verpflichtet zu einem Wortbeitrag und möchte dieser meiner Pflicht im Folgenden also entsprechen.", bemühte sich der Iulier um Zurückhaltung. Einerseits nämlich betrachtete er es in der Tat als Vorrecht gewesener Praetoren, dem Senat in rechtlichen Fragen Auskünfte zu erteilen, wie er auf der anderen Seite zudem gewiss zu einer besseren Antwort in der Lage gewesen wäre, hätte er sich zuvor in der Domus Iulia auf dieses wohl stets schwierige Themengebiet der Iuristik gezielt vorbereiten können.


    "Auch mir wäre es wohl durchaus neu, böte eines unserer Gesetze die Möglichkeit, einen Vertragsbruch anzuklagen.", beantwortete der iulische Senator zunächst die ursprüngliche Frage. "Allerdings möchte ich dennoch die Notwendigkeit infrage stellen, einen Vertragsbruch deshalb nun gleich zu einem eigenen Straftatbestand aufzuwerten. Reicht es nicht aus, dass ein jeder Römer, der sich in seinen vertraglichen Rechten verletzt sieht, stets vor einen Praetor treten und eine Verpflichtungsklage - auf beispielsweise die Rückzahlung eines gewährten Darlehens oder auf Leistung eines im betreffenden Vertrag festgelegten Schadensersatzes für eine nicht erbrachte Vertragsleistung - anstrengen kann?", beendete Dives seine Wortmeldung mit einer rhetorische Frage. Dabei löste sich sein Blick vom Consul und streifte neuerlich durch die Reihen der Senatoren, bevor sich der Iulier mit einem Nicken setzte. Dass er darüber hinaus insbesondere hinsichtlich des Schadensersatzes einer allgemeinen Festsetzung eines oder mehrerer verschiedener Beträge für die große Vielzahl individueller Verträge vergleichsweise kritisch gegenüber stünde, ließ er indes unausgesprochen. Er intendierte schließlich, dem claudischen Consul respektvoll zu antworten und wollte ihn nicht im Gegenteil unnötig vor den Kopf stoßen. Letztlich jedoch vertrat Dives den pragmatischen Standpunkt, dass jener, der nicht vertraglich einen Schadensersatzanspruch vereinbarte, in dubio einen solchen eben auch nicht hatte.

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Der Consul antwortete direkt auf den Redebeitrag, weil er es für notwendig erachtete, den angeschobenen Sachverhalt besser darzustellen, bevor noch weitere Wortmeldungen in die nicht angestrebte Richtung gingen.


    "Mein Bestreben ist es nicht, eine Klage zu erleichtern, sondern eine Klage zu verhindern, weil sich die Vertragsparteien bereits bei Zustandekommen eines Vertrags darüber im Klaren sein sollen, welche Verpflichtungen sie eingehen. Bei einem schriftlichen Vertrag stellt sich diese Notwendigkeit nicht, wohl aber bei einem mündlichen.
    Trotzdem ist meine Eingangsfrage durch deine Antwort weitgehend geklärt. Danke."
    Immerhin hatte der Consul nichts übersehen, sah aber dennoch Handlungsbedarf.


    "Ich erwähnte eingangs einen gegebenen Anlass für meine Recherche. Wie sicherlich jedem bekannt, gab es bei den Ludi Palatini erhebliche Turbulenzen und da Wagenrennen ein häufig wiederkehrendes Ereignis sind, andererseits die Modalitäten offenbar nicht klar genug und insbesondere nirgends festgehalten sind, strebe ich eine für alle Seiten verlässliche und nachlesbare Regelung an. Es nützt einem Ausrichter rein gar nichts, wenn er bei einem Vertragsbruch im Nachhinein klagen kann. Alles was zählt, sind die stattfindenden Spiele und da muss es eine weitreichende Verlässlichkeit geben. Es nützt also sowohl dem Ausrichter als auch den teilnehmenden Factiones, wenn allen klar vor Augen steht, wann ein Vertrag zustandekommt, was er beinhaltet und ja, falls notwendig, welche Konsequenzen ein Vertragsbruch hat.


    Ich halte diese allgemeine Regelung auch deswegen für sinnvoll, weil ich es unpraktikabel finde, bei jedem Rennen mit jeder einzelnen Factio einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Das ist bisher nicht üblich gewesen und kein erstrebenswertes Ziel, wie ich meine.
    Ich könnte mich einmal an einen solchen Entwurf setzen.


    Gibt es anderweitige Meinungen?"

  • Die ursprünglich gestellte Frage war nicht unbedingt geeignet gewesen, Macers besonderes Interesse zu wecken, klang sie doch nach einer rein juristischen Feinheit. Als der Consul jedoch offenbarte, dass er Anlass die vergangenen Wagenrennen zu den Ludi Palatini waren, war sein Interesse schlagartig geweckt und er melde sich bald zu Wort.


    "Consul Claudius, ein interessanter Vorstoß mit einem noch interessanteren Hintergrund. Ich finde es sehr ehrenwert und vorbildlich von dir, dass du die Turbulenzen bei den vergangenen Ludi selbst zum Thema im Senat machst", begann er mit dem ehrlichen Ausdruck seiner Anerkennung. "Jedoch ist mir die Stoßrichtig nicht gänzlich klar. Das Problem ist doch ganz offensichtlich nicht gewesen, dass die rechtlichen Modalitäten und Folgen eines Vertragsbruchs nicht klar sind, sondern dass die spezifischen Modalitäten deines Rennens vorab nicht hinreichend kommuniziert wurden. Ich weiß daher nicht, wie man mit einer wie auch immer gearteten rechtlichen Präzisierung der Frage des Vertragsbruchs hier Abhilfe schaffen könnte", fuhr er dann mit einer klaren Äußerung seiner Irritation fort. Tatsächlich verstand er noch nicht, worauf der Consul hinaus wollte. Dafür hatte er aber selber schon sehr konkrete Vorstellungen, wie seiner Meinung nach sinnvolle Konsequenzen aus den Turbulenzen bei den Ludi aussehen sollten. "Viel mehr würde ich es daher begrüßen, wenn ein Gesetz erlassen wird, welches Veranstalter von Wagenrennen verpflichtet, die Modalitäten ihres Rennens rechtzeitig vorab und in vollem Umfang zu veröffentlichen. Nur dann ist nämlich die von dir genannte Grundvoraussetzung gegeben, damit sich alle Seiten darüber im Klaren sein können welche Verpflichtungen sie eingehen, ganz gleich ob jene mit einem schriftlichen oder mündlichen Vertrag besiegelt oder nur aufgrund des Usus eingegangen werden. Ich denke dabei unter anderem insbesondere daran, die Namen aller Starter vor Beginn des Rennens zu veröffentlichen und bekanntzugeben, wenn Entscheidungen nicht nach dem Los getroffen werden, wo dies sonst üblich ist", führte Macer dann einige Beispiele aus. "Immerhin sind Factiones und Veranstalter nicht die einzigen, die Verpflichtungen eingehen. Es wird auch auf Veranstaltungen gewettet und es öffnet dem Betrug Tür und Tor, wenn auf etwas gewettet werden kann, von dem nur der Veranstalter weiß, wie es ablaufen wird." Immerhin war der Consul im Wahlkmapf mit dem Versprechen angetreten, dem Volk mit Ludi Vergnügen zu verschaffen und damit das Risiko von Aufständen zu senken. Ludi, bei denen auch nur der Eindruck entstand, sie würden nach dem spontanen Gutdünken des Veranstalters ablaufen, waren da in Macers Augen völlig kontraproduktiv.

  • An und für sich war das Thema durchaus etwas, das Sextus interessiert hätte – immerhin hatte er just die übrigen Vertragsarten mit sienem Tiro ausführlich besprochen und Teile hiervon ebenfalls in seine Umarbeitung der Lex Mercatus einfließen lassen, die nun in den letzten Zügen lag. Im Grunde war das Manifest zu seiner Zufriedenheit bereits fertig, doch wollte er mit einigen Senatoren dies noch vorab besprechen, ehe er es allen Senatoren zur Abstimmung präsentierte. So war auch just der Teil über Verträge schon fertig ausgearbeitet und bedurfte nur noch des abschließenden Urteils einiger Senatoren, was eine Besprechung hier und jetzt natürlich überflüssig werden ließ. Insbesondere, als Sextus den Grund hörte, aus welchem der Consul eine Konkretisierung wünschte.


    Glücklicherweise ergriff Consular Purgitius das Wort. Hier bestand zumindest die Chance, dass der amtierende Consul auf ihn hörte und nicht alles aus purer Ignoranz beiseite wischte. Dennoch wollte auch Sextus nicht einfahc nur stumm dasitzen und ncihts zu dem Thema sagen.


    “Werte Senatoren, ich kann den Senatoren Iulius und Purgitius in allen Punkten nur beipflichten. Hinzufügen möchte ich außerdem, dass es für die Vielzahl an möglichen Verträgen unpraktikabel wäre, gleichartige Strafen zu verhängen, da es zwischen verschiedenen Verträgen schlichtweg unleugbare Unterschiede gibt. Es ist wohl kaum der Bildhauer, der meiner Büste eine mir nicht gefällige Nase verpasst zu vergleichen mit dem Mieter eines Eselskarren, der diesen einen Abhang hinunter fährt, und eben jener ist auch nicht zu vergleichen mit dem Verkäufer eines fauligen Apfels. Jeder Fall wäre in seiner Einzelheit zu prüfen, weshalb ich eher auf die Möglichkeit hinweisen will, bereits in einem Vertrag eine passende Vertragsstrafe auszuhandeln, als auf eine allgemeingültige Aussage seitens des Gesetzes zu vertrauen.


    Aber ich stimme Claudius zu, dass unser Gesetz dahingehend etwas unzureichend ist, da es nur den Kaufvertrag nennt. Wie von mir angekündigt, habe ich mit vorgenommen, die Lex Mercatus zu überarbeiten und vollständiger zu gestalten, weshalb ich verkünden kann, dass in dieser neuen Version auch andere Verträge ihre Nennung finden, ebenso wie vertragsrechtliche Grundlagen, die für alle Verträge gleichermaßen gelten. Es wird mir eine Ehre sein, meine Vorschläge dem Senat in einem Monat vorzustellen.


    Da ich mich aufgrund dieser Überarbeitung sehr mit Verträgen aller arten beschäftigt habe, konstatiere ich nun, dass die gültigen Regelungen zum Kaufvertrag durchaus als Muster auch für andere Verträge genutzt werden können. Denn eines ist allen Verträgen gemein: Dass zwei Parteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben über etwas, das geschehen soll. Sei es, den Übergang des Eigentums einer Sache wie beim Kaufvertrag, oder sei es die Miete einer Wohnung oder eben ein Wagenrennen. Stimmen die Willenserklärungen beider Parteien überein, so entsteht ein Vertrag.
    Doch kann man seinen Willen nur zu Dingen erklären, die man auch kennt und abschätzen kann. Man kann seinen Willen nicht blanko erklären, sondern nur für einen genauen Sachverhalt, der unabänderlich ist oder – wie es in Paragraph Ein Punkt Zwei, Absatz eins der Lex Mercatus heißt – der neuerlichen Zustimmung beider Vertragsparteien bedarf. Daher muss ich hier fragen, inwiefern denn ein Vertrag bestand? War den Factiones im Vorfeld die Modalität des Rennens bekannt? War ihnen bekannt, dass vom Standardverfahren abgewichen werden sollte? War im Vorfeld bekannt, dass die Praesina öfter als die anderen Factiones starten würde?
    Die Ausführungen von Consular Purgitius, der als Mitglied einer Factio sicherlich mehr Einblicke hat, als ich, der nur den diesbezüglichen Gerüchten Gehör schenken konnte, lassen erahnen, dass auf einige dieser Fragen die Antwort ein klares NEIN sein muss.


    Daher würde bei dem genannten Sachverhalt eine Regelung des Vertragsrechtes mitnichten irgendwie weiterhelfen, sondern nur ein von Consular Purgitius vorgeschlagenes Reglement des Rennsportes, was solche Rennen für alle Teilnehmer transparent macht und nicht zuletzt denen, die eine Wette abschließen wollen, faire Bedingungen ermöglicht. Daher befürworte ich als Aedil ausdrücklich den Vorschlag von Consular Purgitius.“

  • Der Consul ging als erstes auf Purgitius ein. Obwohl er gern schon zwischendurch richtiggestellt hätte, hörte er sich der Höflichkeit halber den gesamten Redebeitrag an, machte sich aber Notizen, um keinen Aspekt zu vergessen.


    "Senator Purgitius, ich erkenne anhand der bisherigen Redebeiträge, dass ich mich ganz offensichtlich nicht klar genug ausgedrückt habe. Wahrscheinlich hat mein Einstiegsbeitrag zu dieser Verwirrung geführt. Ich habe ihn aber bewusst gewählt, um meine eigene Recherche bestätigt zu sehen, dass wir mit Ausnahme der Marktkaufverträge nirgends allgemeine vertragliche Grundlagen festgehalten haben. Ich habe außerdem ursprünglich gedacht, es sei für Wagenrennen ausreichend, eine allgemeine gesetzliche Regelung für Verträge zu finden, aber noch während Senator Iulius gesprochen hat, habe ich meine eigene Intension korrigiert. Ich dachte, dass sei in meinem zweiten Beitrag klar geworden. Da dem nicht so ist, wiederhole ich gern noch einmal meine Stoßrichtung.


    Unsere Gesetze, so verstehe ich sie zumindest, sollen in erster Linie Orientierung geben und zwar für deren Einhaltung.
    Punkt eins: Ich habe diese Lücke in unserer Gesetzessammlung erkannt und möchte sie schließen, ABER - und das sagte ich zugegeben erst in meinem zweiten Beitrag - ausschließlich in Bezug auf Wagenrennen.
    Punkt zwei: Es geht mir NICHT um eine rechtliche Präzisierung des Vertragsbruchs. Das war nie meine Intension. Es geht mir um eine für ALLE Seiten verlässliche und nachlesbare Regelung. Das schließt natürlich die Pflichten eines Veranstalters ein. Ich nehme es als wertvolle Anregung auf, dass die Modalitäten der geplanten Rennen rechtzeitig vorab und in vollem Umfang zu veröffentlichen sind."


    Der Consul konzentrierte sich kurz auf Aurelius' Beitrag.
    "Ich denke auf deine ersten Anmerkungen muss ich nicht noch einmal eingehen. Ich habe bereits nach Senator Iulius erwähnt, dass Konsequenzen aus einem Vertragsbruch für den Veranstalter vor Ort völlig nutzlos sind. Er braucht Verlässlichkeit und sonst nichts. Trotzdem muss jedes Gesetz für den Fall einer Verletzung Konsequenzen aufzeigen, das ist unbestritten. Nur das steht nicht im Vordergrund.
    Der große Rest bezieht sich auf die Annahme, dass ich auf einen Vertrag und dessen Nichteinhaltung poche. Nur darum geht es mir nicht. Habe ich je in meinem ganzen Leben eine Klage eingereicht? Bin ich dafür bekannt, die Schuld stets bei anderen zu suchen? Ich denke nicht. Aber ich bin dafür bekannt, wenn etwas in die Binsen gegangen ist, nach den Fehlern zu suchen.


    Dabei scheue ich nicht zurück, eigene Fehler einzugestehen. Ich wollte partout zu diesen Spielen alle Factiones am Start sehen, nach dem Teilnahmedebakel während meines Wahlkampes. Und ich war leichtsinnig genug, die Anwesenheit aller factiolosen Fahrer auszunutzen, anstatt außerhalb der Ludi zu ergründen, wo man auf diese Fahrer treffen kann. Ich habe daraus gelernt und ich beabsichtige, im eigenen Interesse, ein Regelwerk auf die Beine zu stellen."


    Er hielt kurz inne, dann fuhr er fort. "Trotz allem …, wenn ein Ausrichter zum Improvisieren gezwungen ist, geht es sicherlich nicht, dass teilnehmende Fahrer die Ersatzmannschaft bestimmen. Das ist Sache der Rennleitung. Und dass auf dieses Ersatzteam nicht gewettet werden kann, ist denke ich auch klar, zumal der Praesinafahrer ja auch ausdrücklich außer Konkurrenz gestartet wäre."


    Der Consul resümierte und sah ein breites Interesse an einer Regelung für Wagenrennen.
    "Ich werde mich an einen Entwurf setzen und diesen vorstellen, sobald ich dazu komme. Allerdings wird es sowohl die Verpflichtungen des Veranstalters als auch die der teilnehmenden Factiones beinhalten. Eine einseitige Festschreibung bildet sicherlich keine gute Basis für die Zukunft."

  • In der Tat hatte Dives mehr als nur ein gesellschaftliches Großereignis verpasst, während er seine Tage vergleichsweise unbeschwert in Bovillae verlebte. Dazu gehörten unter anderem auch die vom claudischen Consul ausgerichteten Ludi Palatini, von denen er lediglich im Nachhinein - insbesondere als Vicarius Domini Factionis der Factio Veneta von den Wagenrennen - das eine oder andere gehört und mitbekommen hatte. Aufgrund ebendieser eigenen Absenz verbot sich der Iulier in der Folge auch einen weiteren Wortbeitrag über die vergangenen Ludi und schenkte stattdessen lediglich dem mit ihm befreundeten Senator Petilius einen leicht verwunderten Blick, als der Consul von 'offenbar nicht ausreichend klaren Modalitäten' zu sprechen begann. Es war wohl das erste Mal, dass der divitische Senator Derartiges im Zusammenhang mit Wagenrennen hörte.


    Anschließend sprach der Consular Purgitius, dessen Meinungsäußerung zum Thema der Iulier möglichst genau verfolgte, da mit ihm nicht nur ein verdienter Politiker des Senats sondern überdies auch der Dominus Factionis der Factio Russata redete. Am Ende seiner Ausführungen kam Dives nicht umhin zustimmend zu nicken, bevor sodann Aurelius Lupus das Wort ergriff. Jener erwähnte dabei insbesondere seine Absicht, die Lex Mercatus zu überarbeiten - ein Vorhaben, von welchem der divitische Senator aufgrund seiner Absenz hier nun das erste Mal hörte. Neuerlich schenkte er dem mit ihm befreundeten Senator Petilius einen kurzen Seitenblick, bevor er innerlich beschloss, mit dem Aurelier zu diesem Thema in geeigneterer Situation noch einmal ins Gespräch zu kommen.


    Mit seiner folgenden Respons schien der claudische Consul sodann bereits diesen Punkt der Tagesordnung abzuschließen. Denn er stellte einem Fakt gleich fest, dass er sich an einen Entwurf setzen und diesen vorstellen würde, sobald er dazu käme. Es war dieses Ende der claudischen Rede, welche wohl keinen Zweifel daran ließ, dass für den Augenblick erst einmal alles zu diesem Thema gesagt wäre und keine weiteren Wortmeldungen gewünscht waren.
    "Ich erkenne noch immer das Ziel des Consuls nicht ganz. Er betonte mehrfach, dass ein Veranstalter vor allem Verlässlichkeit vor Ort brauche, während ihm die Möglichkeit der Klage ebenso wenig nütze, wie ein vertraglich oder gesetzlich festgeschriebener Schadensersatz respektive eine andere Sanktion für einen Vertragsbruch. Welchen Unterschied für die Verlässlichkeit vor Ort machte es also, ob ein Gesetz noch dieses oder jenes Detail - ganz allgemein oder speziell für den Fall eines Vertragsbruchs - regeln würde?", wandte sich Dives - da diese Diskussion für den Augenblick durch den Consul beendet schien - fragend an seinen petilischen Nachbarn. Da jedoch auch dieser seinerseits keine Antwort darauf parat zu haben schien, würde der iulische Senator wohl die Vorstellung des claudischen Entwurfs abwarten müssen, bevor er auf seine Frage möglicherweise eine Antwort erhielt.

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Die Antwort des Consuls stellte in der Tat einiges klar, was Macer zu Beginn der Debatte nicht klar gewesen war. Es ging also überhaupt nicht um das Vertragsrecht, sondern ausschließlich um ein Regelwerk für die Durchführung von Wagenrennen, das Teilnehmern, Zuschauern und Veranstaltern Sicherheit geben sollte. Das konnte Macer weiterhin nur sehr begrüßen, auch wenn einige der von Claudius Menecrates genannten Inhalte spontan wenig Gegenliebe seinerseits fanden. Daher melde er sich noch einmal zu Wort.


    "Ich freue mich auf deinen Entwurf, Consul, und bin auch gerne bereit, daran mitzuarbeiten", bot er sich erst einmal an. "Ich bin allerdings offenbar in einigen Punkten anderer Meinung als du. So gibt es meines Erachtens schlicht keinen Bedarf für Ersatzmannschaften, die von der Rennleitung eingesetzt werden. Nach meinem Verständnis gibt es einfach einen Zeitpunkt, der natürlicher Weise vor dem Beginn der Veranstaltung liegt und zu dem der Veranstalter benennt, wer am Rennen teilnimmt. Üblicherweise sind dies die gemeldeten Fahrer der Factiones und eventuell weitere Fahrer, die vom Veranstalter eingeladen wurden. Wer dort genannt wird, ist für den Start vorgesehen und wer dort nicht genannt wird, kann nicht starten. Wenn ein Fahrer nach diesem Zeitpunkt ausfällt, dann startet er eben nicht, aber es kommt niemand hinzu. Nur das schafft die nötige Transparenz, denn worauf gewettet werden kann, kann kein Gesetz festlegen. Wenn Titus und Gaius auf der Tribüne darauf wetten möchten, wer im zweiten Vorlauf den dritten Platz belegt, dann können wir ihnen das schlecht verbieten. Aber gerecht wird diese Wette nur sein, wenn Gaius nicht zwischendurch heimlich dafür sorgen kann, dass der Starter, auf den Titus gesetzt hat, entgegen der Ankündigung nicht im zweiten Vorlauf starten darf oder andere Konkurrenten bekommt, als vorgesehen. Einzig dass er gänzlich ausfallen kann muss von allen akzeptiert werden, denn das ist nun einmal Teil des Risikos einer Wette. Aber wenn ein Ausfall dem Veranstalter das Recht gibt, irgendwelche Änderungen an der Startaufstellung vorzunehmen, dann könnte man mit einem einzigen fingierten Ausfall eine große Anzahl verschiedener Wetten manipulieren und das kann nicht sinnvoll sein." Macer hoffte, dass die Ausführungen auch für jenen Teil der Senatorenschaft verständlich waren, die an Wagenrennen nicht interessiert waren. Andererseits nahm er an, dass es ähnliche Herausforderungen auch bei der Organisation von Gladiatorenspielen gab und das Problem damit grundsätzlich allgemein bekannt war.

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