Kursangebote der Scholae Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis

  • Nun wirklich gute Vorschläge, vorallem dies:


    Zitat

    Nur jener darf Prätor werden, der den Kurs erfolgreich absolviert, daher sollte dann der Präter aus dem CH ausgegliedert werden


    Es gibt nämlich genügend im IR, die von Recht und eben der Anwendung von Gesetzen keinen blassen Schimmer haben, demnach sich auch nicht für einen Prätorstuhl entscheiden würden und wiederum somit ihr politisches Arangement damit beenden, eben nicht weiter zu gehen.
    Mich eingeschlossen. Es gibt sicher eine Menge die es freut, solls ihnen auch gegönnt sein, zumindest bis dahin, wo sie ihren Grips erneut bemühen. Denn ich denke mal keiner hier macht die Arbeit, wegen der Paleren, ich zumindest nicht.

  • Ich gebe zu, dass ich die Intention der Antwort von Avarus nicht verstanden habe. Aber ich stelle auch fest, dass ich mich mit der Idee, den Prätor aus dem CH auszugliedern, gar nicht anfreunden kann.
    Zweifellos braucht ein Prätor Rechtskenntnisse, die er durch einen Kurs erlernen und nachweisen muss. Soweit stimme ich dem zu. Warum man den Praetor deshalb aus dem CH nehmen muss, entzieht sich meinem Verständnis. Immerhin müssen die nachfolgenden Ämter (Konsul und ggf. Censor) ebenfalls Rechtskenntnis besitzen (die beiden Konsulen sind nach dem Kaiser die wichtigsten Männer im Staat - wollt ihr da Leute hinsetzen, die keine Gesetze lesen können?!).
    Also ist halt für denjenigen, der keinen Rechtskurs macht, vor dem Prätorenamt Schluß mit CH.
    (@Avarus, falls Du genau das auch sagen wolltest, dann hättest Du es etwas weniger verklausuliert sagen können. ;))

  • Nun, Macer, meine Intention ist folgende: Ich will nicht, daß einige glauben, daß sie ohne weiteres den Rechtskurs machen und dann "fertige Juristen" sind. Deswegen mein Vorschlag. Denn ich habe durchaus vor, daß die Ius-Absolventen wirklich ihr Hirn anstrengen und nicht einfach Texte kopieren (simoff: ich will keine copy & paste-geschichten). Bei mir im Kurs - wenn das so bewilligt wird - werden die Teilnehmer einen Sachverhalt bekommen, den sie dann lösen müssen.


    Zum näheren Verständnis, wie ich mir das vorstelle:


    Die Teilnehmer bekommen folgenden Sachverhalt (sehr vereinfacht versteht sich):


    A tötet B, weil B ihn beleidigt und erpresst hat.


    Die Schüler müssen dann über ein Falllösungsschema erklären, wie und wieweit A strafbar ist, also mir nicht sagen, daß A einfach schuldig ist, sondern: A hat dies und dies getan lt § sowieso Cod Iur, strafmindernd weil sowieso, strafverschärfend weil soundso. A ist deswegen schuldig, weil blablabla.


    Ich will das deswegen so haben, damit die Absolventen tatsächlich ein Verständnis für die Rechtsmaterie haben sollten und nicht einfach Gesetzestexte zitieren und dann glauben, sie kommen durch. Irgendwie verständlich?

  • Gut, das widerspricht sich aber (soweit ich das seh) nicht mit der Meinung von Macer, wobei ich auch dagegen bin, den Prätor aus dem Cursus Honorum auszugliedern. Es sollte weiterhin ein gewähltes Amt bleiben.

  • Gut. Die Schola hat sich entschieden den Architectur-Kurs nocht etwas zu verschieben und stattdessen ein anderes Thema für den Fortgeschrittenenkurs zu wählen.
    Denn falls es irgendwann dazu kommt, dass er als Voraussetzung zu einem Amt oder ähnlichem führt, sollte er vielleicht doch etwas schwieriger gemacht werden.

  • denk sich 'Endet in dieser Laberbude, denn alles im Streit?'


    "Einführung eines Kurses des rechts schön und gut, aber das das nun einen Schwanz von Fundamentaländerungen hinter sich herzieht, das lehne ich ab."


    murmelt
    "Den Praetor aus dem Cursus Honorum ausgliedern, als ob ich sonst nichts zu tun hätte ...."

  • Die Fundamentaländerungen waren nur ein Vorschlag meinerseits. Wir müssen das nicht machen, können aber. Ich gebe nur zu verstehen, daß in unserer alten Tradition jeder im Cursus Honorum eine juristische Ausbildung erhalten hatte. Doch gut, lassen wir ihn von mir aus drinnen, mich stört es nicht.

    Sim-Off:

    Und hier wären wir wieder beim Thema der Historizität. Ich weiß nicht, wer von euch - wenn jemand überhaupt - sich mit dem römischen Recht näher beschäftigt hat. Ich habe das Problem, daß ich nicht weiß, wie das Strafrecht früher ausgeschaut hat, da ich mich im Rahmen meines Studiums nur mit römischen Privatrecht beschäftige (-n werde). Ich lasse mich gerne unterrichten. Es möge mir weiters verziehen werden, daß ich bei der Überarbeitung des Cod Iur das österreichische (Straf-)Recht einfließen lasse.

  • "Man sprach mich heute an, einen Artikel in die Acta einzubringen. Es geht um die Gepflogenheiten an der Schola. Ist es richtig das die Dozenten der Fortgeschrittenenkurse diese als bestanden angerechnet bekommen?"

  • Zitat

    Original von Cicero Octavius Anton
    "Selbstverständlich, denn wenn sie ihn geben, dann wären sie wohl auch in der Lage ihn zu bestehen, oder?" 8)


    "Natürlich, wenn man die Antworten kennt besteht man den Test. Doch genug gescherzt. Darf ich fragen wer das festgelegt hat?"

  • Zitat

    Original von Publius Tiberius Lucidus
    Die Gründer der Schule waren dies: Secundus Flavius Felix und seine in Ultima Thule verschollene Frau Aemilia Claudia Ingens Animi.


    "Was damals sicher für den Res Vulgares galt."

  • Du beliebst zu scherzen. Keiner darf den CRV abhalten ohne denselben bestanden zu haben. Es gab nur eine Ausnahme und zwar beim ersten seiner Art.
    Nein, diese Regelung des Rektors galt schon immer nur für die weiterführenden Kurse.

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