Gewerbe- und Marktverordnung

  • ~Marktordnung~


    Um auf den Märkten für Ordnung zu sorgen, bedaft es einer Marktordnung. Mit meiner Amtseinführung als Aedilis Curules wird es auch eine Marktordnung geben, die natürlich erweitert wird. Die Kontrolle übernimmt der Aedilis Curules und kann sich, wie im Gesetz verankert, Hilfe bei Einheiten der Cohortes Urbanae anfordern.



    §1 Der öffentlich zur Verfügung gestellte Raum an Markttagen und -plätzen ist den Anweisungen gerecht einzuhalten. Jeder Händler hat einen Stand zu Verfügung, um seine Waren anzubieten, der ihm zur Verfügung gestellte Platz ist auf dem Marktschein ersichtlich. Der Gewerbebetreibende hat kein Recht einen anderen, als den ihm zur Verfügung gestellten Marktplatz zu belegen, oder einzufordern.


    §2 Die Händler dürfen ihre Waren auf dem ihnen zur Verfügung gestellten Raum ohne Marktgebühren anbieten. Der Standplatz ist demnach kostenfrei.


    §3 Jeder Markttreibende hat sich an die Gesetze des Reiches zu halten und muß bei Zuwiderhandlung mit den dafür angeführten Strafen rechnen, zudem kann er eines Verbotes zum Betreiben des Marktstandes belegt werden. Dieses wird nach der Schwere der Tat festgelegt.


    §4 Die Stände und das Umfeld sind rein zu halten, jeglicher Abfall durch den Händler zu entfernen und außerhalb der Stadt zu entsorgen.


    §5 Besondere Sorgfalt wird im Umgang mit offenen Feuer (Garküchen, Bäckereien etc.) angewiesen. Zu Ständen dieser Art ist ein Abstand von mindestens 20 Fuß einzuhalten, Zuwiderhandlungen werden bestraft.


    §6 Nahrungsverkäufer haben zudem auf eine hohe Hygiene zu achten. Der Zustand der Waren muß ständig überprüft werden, fauliges sowie verschimmeltes Gut vom Marktstand sofort entfernt und gleiches Essen dieses Verkaufes vernichtet werden. Eine gründliche Reinigung des Standes ist vorzunehmen.


    §7 An Markttagen ist mit unregelmäßigen Kontrollen durch die Cohortes Urbanae zu rechen, ihnen obliegt die Entscheidungsgewalt über Verstöße der Marktordnung. Ein Aedilis Curules kann anwesend sein, muß es aber nicht. Verstöße dieser Art werden an den amtierenden Aedilis Curules gemeldet und von ihm geahntet. Der Stand ist bis zur Entscheidung zu schließen.



    ~Allgemeinverordnung~



    Sind Verordnungsunklarheiten so zählt die Entscheidung des Aedilis Curules, oder seines ernannten Vertreters. Gewisse Verordnungslücken sollen demnach schnellstmöglich geschlossen werden.


    Da es in dieser Amtszeit kein Aedilis Plebeii gibt, ist die Verordnung so einseitig ausgelegt. Sie kann von dem jetzigen Aedilis Curules außer Kraft gesetzt werden, oder aber von seinem Nachfolger. Dies ist eine Verordnung, kein Gesetz.


    Angeschlagen durch:


    Medicus Germanicus Avarus
    AEDILIS CURULES


    Gesetzesgrundlage:


    SUBPARS QUARTA - AEDILIS


    (I) Die Cura Urbis mit der Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr. Dazu zählt auch die Einhaltung der Marktordnung, die Kontrolle der Bäder, Bordelle, Garküchen und der öffentlichen Brunnen.


    (II) Der zweite Bereich ist die Cura Annonae, der die Aufsicht über Speicher und Magazine, die Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr sowie die Organisation der Getreideverteilung umfasst.


    Im Sinne des Amtsverständnisses üben sie in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus. Somit entwickelt sich aus ihren Edikten ein allgemein anerkanntes Handelsrecht.


    Die Aediles können jederzeit von den Cohortes Urbanae Soldaten anfordern um sie bei ihren Aufgaben zu unterstützen.

  • Sim-Off:

    *seufz*


    Wo steht SimOn, daß die Aufgabe eines Aedils die Freischaltung, Umbenennung etc. eines Betriebs ist? Wie soll auf einer nicht vorhandenen SimOn Grundlage ein SimOn Gesetz geschaffen werden das SimOff Aktionen beinhaltet?


    Darüber wird wohl die Spielleitung tagen müssen, als gültig kannst du das obige aber nicht ernsthaft ansehen.



    Mach inzwischen was Sinnvolles und verklag mich wegen der in der Acta erwähnten Sache. Damit wir das hinter uns haben.

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    Die Cura Urbis mit der Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr. Dazu zählt auch die Einhaltung der Marktordnung, die Kontrolle der Bäder, Bordelle, Garküchen und der öffentlichen Brunnen.


    "Hast Du das schon gemacht?"

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    Dem Ädilis sind beide Hände gebunden. Aber als Gast brauche ich die wohl nicht.


    "Macht Ihr jetzt Fesselspiele, oder was?"

  • Zitat

    Original von Tiberia Messalina Oryxa


    "Macht Ihr jetzt Fesselspiele, oder was?"


    Als Aedil ist er eben mittendrin, statt nur dabei. :D

    itrit-curatorreipublicae.png matinia2.jpg

    DOMINUS FACTIONIS - FACTIO PURPUREA

    SODALIS MAIOR - GERMANITAS QUADRIVII

    Stadtpatron - Tarraco

  • "Nennst Du meine Betriebe um?"

    Sim-Off:

    Ich werde nicht zahlen, da Lucidus das ganze für irrelevant hält.

  • Zitat

    Zitat: Publius Tiberius Lucidus


    Mach inzwischen was Sinnvolles und verklag mich wegen der in der Acta erwähnten Sache. Damit wir das hinter uns haben.


    Ich kann es beim Gericht erwähnen, aber rein Rechtlich geht mich da nix an. Ist es doch Sache des Staates zu überwachen, ob die Bürger die eigenen Gesetze einhalten oder nicht. Soll sich wer Anders die Zeit verteiben. Hatten wir nicht genügend Mitbürger, die sonst auch ständig unter anderen Fußmatten suchen?


    Zitat

    "Nennst Du meine Betriebe um?"


    Wenn ich Zeit finde zwischen Hygiene in Garküchen und Bordellbesuchen, ja. Kann aber noch etwas dauern, der Name Octavier ist doch auch schön, nicht?!


    Ach ja das Wort mit "B" fällt wohl eh keinem mehr ein...

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus


    Ich kann es beim Gericht erwähnen, aber rein Rechtlich geht mich da nix an. Ist es doch Sache des Staates zu überwachen, ob die Bürger die eigenen Gesetze einhalten oder nicht. Soll sich wer Anders die Zeit verteiben. Hatten wir nicht genügend Mitbürger, die sonst auch ständig unter anderen Fußmatten suchen?



    Du hast es doch selbst zitiert:


    Im Sinne des Amtsverständnisses üben sie in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus.

    Du bist das Gericht.

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    Ach ja das Wort mit "B" fällt wohl eh keinem mehr ein...


    "Wenn es nur daran liegt... Bitte, Bitte lieber Aedil:
    "Fernhandel der Octavier" in "Mercatus Mercuri" umbenennen.
    "Officina Gentis Octavia" in "Ferraria Vulcani" umbenennen...."

  • Selbstanzeige werde ich keine einreichen.
    Gut, der Passus ist ungenau, aber für mich ist klar, daß du das Staatsorgan bist das die Einhaltung der Marktgesetze kontrolliert und im Zweifelsfall darüber richtest.



    /edit: Tonitrus, Lex Mercati. Scheint nur dummerweise nirgends auf, über diesen generellen Mißstand der geringen Verständigung des Volkes wird aber bereits diskutiert.

  • Zitat

    Diese Verordnungen sind gut und recht, aber wie steht es mit Bestimmungen über Monopole, wie mit Kartellmissbräuchen?


    Wir sind hier nicht in der europäischen Union.


    Zitat

    Selbstanzeige werde ich keine einreichen.
    Gut, der Passus ist ungenau, aber für mich ist klar, daß du das Staatsorgan bist das die Einhaltung der Marktgesetze kontrolliert und im Zweifelsfall darüber richtest


    Nur wenn ich darüber richten soll, wie soll ich da eine Klage verfassen, das würde bedeuten, für mein Verständnis: Erkannt --> Bekannt gemacht --> Strafe festlegen --> Punkt


    Doch wie soll ich eine gerechte Strafe finden, das diese Gebräuche aufhören und zudem sich keiner benachteiligt vorkommt?

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    Nur wenn ich darüber richten soll, wie soll ich da eine Klage verfassen, das würde bedeuten, für mein Verständnis: Erkannt --> Bekannt gemacht --> Strafe festlegen --> Punkt


    Dann mach es so.


    Zitat

    Doch wie soll ich eine gerechte Strafe finden, das diese Gebräuche aufhören und zudem sich keiner benachteiligt vorkommt?


    Du bist der Aedil, nicht ich. Wenn du Schwierigkeiten hast, wende dich an den Senat.

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    [QUOTE]Diese Verordnungen sind gut und recht, aber wie steht es mit Bestimmungen über Monopole, wie mit Kartellmissbräuchen?


    Wir sind hier nicht in der europäischen Union.


    Sim-Off:

    Hallo? Europäische Union?


    Du findest es also nicht nötig, irgendwie zu sichern, dass Betreiber desselben Zweiges sich nicht zusammentun, um die Preise in die Höhe zu schiessen? DAS ist ja mal ein Aedil....tsts.

  • Zitat

    Zitat:
    Doch wie soll ich eine gerechte Strafe finden, das diese Gebräuche aufhören und zudem sich keiner benachteiligt vorkommt?



    Du bist der Aedil, nicht ich. Wenn du Schwierigkeiten hast, wende dich an den Senat.


    Geht das nächste Geheul los, wenn ich eine feste Strafe für diesen Fall in die Ordnung schreibe? Sicher! Simoff und Simon und Simoff und so weiter und so fort. Wo also bitteschön ist die Grenze am schmalen Pfad?

  • Sim-Off:

    Am Markt ist nichts SimOff, sehr wohl aber bei den SimOff (sagts ja eh schon aus) Aufgaben eines Aedils. Wenn am Markt etwas unrechtmäßiges passiert, dann kannst du bestrafen wie es in deinem Ermessen steht. Das ist die Aufgabe eines Aedils.
    Das ist aber in keinster Weise vergleichbar mit der Administrierung der Betriebe, denn das ist eine Sonderaufgabe die in keinem Gesetz verankert ist.


    Ich verstehe nicht, was daran so kompliziert sein soll... Das eine passiert im Spiel, das andere ist pure Administration.

  • Zitat

    Du findest es also nicht nötig, irgendwie zu sichern, dass Betreiber desselben Zweiges sich nicht zusammentun, um die Preise in die Höhe zu schiessen? DAS ist ja mal ein Aedil....tsts.


    Wie bitteschön stellt der Herr sich das denn vor? Ohne Gesetzevorlage sind dem Ädil die Hände gebunden, das Thema hatten wir heute schon. Da wäre der historische Teil und eine Spielleitung, die den historischen Teil irgendwie kontrollieren will. Tja kein Gesetz keine Handlung.


    Zudem ist es im Lex Mercati vermerkt:


    Der Staat darf Produkte genau zum empfohlenen Preis anbieten, wenn der Marktpreis aller Angebote dieses Produktes mehr als 150 % des empfohlenen Preises beträgt.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!