Nachverhandlung ~Lex Mercati~

  • Zitat


    § 4(3)Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren.
    Das Strafmass ist gemäß §5 Abs 1 festzulegen.
    Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur eine Woche gilt und die Massnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird.


    § 5. (1) Beim erstmaligen Verstoß ist eine Strafe in der Höhe von 5 % des Gesamtvermögens des Anbieters an die Staatskasse zu bezahlen, beim zweiten Verstoß eine Strafe in der Höhe von 10 %, die Strafe ist auch publik zu machen, beim dritten Verstoß 20 % des Gesamtvermögens, desweiteren ist auch diese Strafe publik zu machen und an den Geahndeten ist die Warnung zu richten, daß bei einem neuerlichen Verstoß seine Konzession entzogen wird.
    (2) Sollte der Geahndete auch nach dem dritten Verstoß nicht den Bestimmungen des Gesetzes Folge leisten, ist ihm die Konzession zu entziehen. Der Konzessionsentzug beschränkt sich auf den betroffenen Wirtschaftszweig, nicht auf alle.


    Das zum bestehenden Gesetz.


    Nun, nach dem ersten Fall, der eben diese Anwendung notwendig machte, habe ich in meiner Funktion als Aedilis Curules mir meine Gedanken gemacht.


    1. zu §5(1):


    Meiner Meinung nach ist es notwendig eine Mindeststrafe anzugeben. Meinetwegen 100 Sz. Denn was ist bei einem Anbieter, der seiner Schuld durchaus bewußt ist und schnell noch die Kasse leert? Er bezahlt nichts, weil er nichts hat zum Bezahlen, wartet einige Wochen und zieht diese Aktion von Neuem durch. Wo also bitteschön ist da der "Strafe-Effekt"? Selbst wenn er dann 20% zu zahlen hatte, sind 20% von Null immernoch null.


    2. zu §5(2):


    Wie ist diese Reglung auf Factiones anzuwenden? Die wohl meisten Durchführer solcher Spendenaktionen. Soll es den Verwalter treffen, oder eine höhere Strafe angelegt werden, doch davon ist nichts im Gesetz enthalten, Handlungsbedarf besteht also.


    Zitat

    § 4(2) Der Staat darf Produkte genau zum empfohlenen Preis anbieten, wenn der Marktpreis aller Angebote dieses Produktes mehr als 150 % des empfohlenen Preises beträgt. D.h. bei einer Preisempfehlung von 1 Sz liegt eine Abweichung vor, wenn nur für über 1.5 Sz angeboten wird.


    3. zu § 4(2):


    Wenn es so sein soll, ist es falsch geschrieben. Nach dieser Aussage, wäre (zu diesem Vergleich) eine maximale Größe von 2,5 Sz erlaubt.


    *mehr als 150 % des empfohlenen Preises*

  • Zuerst gehört der Passus mit den Schenkungen aus dem Paragrafen 4(3) herausgetrennt, so nämlich ist er nur anwendbar auf Betriebe, Factiones sind bekanntermaßen eigentlich keine Betriebe. Ein eigener Unterpunkt sollte hier eingeräumt werden.


    Ad Mindestmaß an Bestrafung: Ich sehe hier nicht das Problem, wir haben die Möglichkeit der Einsicht in die Kontobewegungen der Bürger.


    Ad Paragraf 4(2): Wie bitte?

  • *mehr als 150 % des empfohlenen Preises* bedeutet 150% mehr von 100% entspricht 250% des angegebenen Wertes, also in dem Fall 2,5 Sz.


    Zitat

    Ad Mindestmaß an Bestrafung: Ich sehe hier nicht das Problem, wir haben die Möglichkeit der Einsicht in die Kontobewegungen der Bürger.


    Gibts dazu eigentlich schon eine Art Gesetz, was sein darf und was nicht und wenn ja, wo?

  • Zitat


    Gibts dazu eigentlich schon eine Art Gesetz, was sein darf und was nicht und wenn ja, wo?


    Gute Frage, ich weiß es nicht. Einsicht in die Konten hat aber der Censor, soviel sei gesagt.



    Ad 150%: Ähm, einer von uns beiden rechnet hier falsch. Und da 2 sich in einer solchen Frage ewig streiten könnten, warten wir besser bis ein Dritter was dazu sagt.

  • Zitat

    Gute Frage, ich weiß es nicht. Einsicht in die Konten hat aber der Censor, soviel sei gesagt.


    Ja das weiß ich... oder habs gesehen.


    Gibt es auch jemanden, der wissen müßte, ob es solch ein Gesetz gibt und wo es nachzulesen ist?

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    *mehr als 150 % des empfohlenen Preises* bedeutet 150% mehr von 100% entspricht 250% des angegebenen Wertes, also in dem Fall 2,5 Sz.


    "Mehr als 150% von X = Mehr als X*1,5
    Reicht das als zweite Meinung?"

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    Gibt es auch jemanden, der wissen müßte, ob es solch ein Gesetz gibt und wo es nachzulesen ist?


    So, offensichtlich gibt es keines. Dennoch ist und war es nie ein Geheimnis, daß die Vermögenswerte der Bürger nicht geheim sind.

    Sim-Off:

    Was auch durchaus historisch ist.


    Aber vielleicht willst du dich ja um eine entsprechende Erweiterung des Codex Universalis bemühen?



    meine Augusta: Ich danke.

  • Zitat

    So, offensichtlich gibt es keines. Dennoch ist und war es nie ein Geheimnis, daß die Vermögenswerte der Bürger nicht geheim sind.


    Es geht mir dabei nicht darum, ob es ersichtlich ist oder nicht, sondern wie mit den Überweisungen z.B. verfahren wird. Zur Zeit herrscht dort also eine Grauzone. Will bedeuten, jeder darf jedem das überweisen was er will, egal ob er dafür eine Leistung, Ware bekommt oder nicht.

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    Es geht mir dabei nicht darum, ob es ersichtlich ist oder nicht, sondern wie mit den Überweisungen z.B. verfahren wird. Zur Zeit herrscht dort also eine Grauzone. Will bedeuten, jeder darf jedem das überweisen was er will, egal ob er dafür eine Leistung, Ware bekommt oder nicht.


    Was hat das denn jetzt mit der Lex Mercati zu tun?
    Es geht doch nur darum, daß ein für schuldig Befundener und Bestrafter nicht sein ganzes Vermögen abstoßt, oder? Nunja, der Zeitpunkt der Bestrafung ist uns zwangsläufig bekannt, wenn er unmittelbar darauf versucht sein Geld unter die Leute zu bekommen, dann können wir das feststellen und entsprechend handeln. Natürlich gibt es hier noch Diskussionsbedarf wie gehandelt wird.

  • Zitat

    Steht eigentlich irgendwo, dass "Vermögen" nur das Bargeld meint? Betriebe haben auch einen Wert, Waren im Lager auch...


    Das stimmt wohl, es steht nirgends. Dafür muß es eben meinetwegen einen Unterartikel im Gesetz geben, der dies regelt.


    Zitat

    Was hat das denn jetzt mit der Lex Mercati zu tun?
    Es geht doch nur darum, daß ein für schuldig Befundener und Bestrafter nicht sein ganzes Vermögen abstoßt, oder?


    Sorry, ich vermische da einiges, wo es noch Bedarf einer festen Reglung gibt. Aber irgendwie hat es für mich auch etwas mit dem Handelsgesetz zu tun.
    Denn wenn man den jetzigen Zustand betrachtet, wird es schon bald eine mächtige Schieflage in der Wirtschaft geben. Die nötigen Daten dazu muß ich natürlich für mich behalten, es dient der Schweigepflicht. Aber es gibt noch sehr, sehr viel nachzudenken und zu verhandeln, wenn man auf die Tatsachen schaut.

  • Zitat

    Die nötigen Daten dazu muß ich natürlich für mich behalten, es dient der Schweigepflicht. Aber es gibt noch sehr, sehr viel nachzudenken und zu verhandeln, wenn man auf die Tatsachen schaut.


    Ich werd das Gefühl nicht los einer Sibylle zu lauschen...
    Was willst du uns damit sagen? Leg doch deine Fakten auf den (imaginären) Tisch, Mutmaßungen helfen uns hier jetzt auch nicht wirklich weiter.

  • Hm, ich kann ja versuchen es allgemein auszudrücken.


    Der Markt wird in wenigen Wochen so überschwemmt sein mit Waren, das ein Probatus oder Civilis niemals mehr einen Betrieb wird halten können, wenn er aus einer eher handelsschwachen Familie kommt.


    Die größeren Familien sind dabei mit ihren Verflechtungen die Wirtschaft zu drangsalieren und jegliche Konkurrenz zu vernichten. So fließt selbst zu armseeligen Mitgliedern ein enormes Kapital, jeder wird angehalten dieser Wirtschaft bei zu treten, um offene Lücken zu schließen. Für den Verbraucher mag dies von Vorteil sein, für den einzelnen Händler wohl eher nicht.



    Edit:
    Im Klartext würde ich das Wort Kartell in den Raum stellen.

  • Zitat

    Original von Publius Tiberius Lucidus
    Leg doch deine Fakten auf den (imaginären) Tisch, Mutmaßungen helfen uns hier jetzt auch nicht wirklich weiter.


    "Der Senator Avarus mag meinen Tisch benutzen...:)"

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    Der Markt wird in wenigen Wochen so überschwemmt sein mit Waren, das ein Probatus oder Civilis niemals mehr einen Betrieb wird halten können, wenn er aus einer eher handelsschwachen Familie kommt.


    Nun, es wäre auch utopisch wenn sich jeder Probatus hier einen Betrieb halten könnte.


    Zitat

    Die größeren Familien sind dabei mit ihren Verflechtungen die Wirtschaft zu drangsalieren und jegliche Konkurrenz zu vernichten. So fließt selbst zu armseeligen Mitgliedern ein enormes Kapital, jeder wird angehalten dieser Wirtschaft bei zu treten, um offene Lücken zu schließen. Für den Verbraucher mag dies von Vorteil sein, für den einzelnen Händler wohl eher nicht.


    Jetzt kommen wir der Sache schon näher. Ja, das mag sein und ja, da bedarf es wahrscheinlich einer Regelung. Allerdings möchte ich diesbezüglich die Meinung der in Wirtschaftsfragen versierteren Senatoren abwarten.

  • Nun zum Ersten sei noch gesagt, ich rede ja auch nicht davon, das sie es als Schreiner oder Pferdenarr versuchen sollen. Aber Betriebe wie Gockelzucht und Barbier z.B. sollten für die arme Schicht frei gehalten werden. Denn wie mögen sie teilnehmen wollen, wenn selbst diese Betriebe von Großverdienern betrieben und am Minimum (Preise) gefahren werden?

  • Zitat

    § 4(2) Der Staat darf Produkte genau zum empfohlenen Preis anbieten, wenn der Marktpreis aller Angebote dieses Produktes mehr als 150 % des empfohlenen Preises beträgt. D.h. bei einer Preisempfehlung von 1 Sz liegt eine Abweichung vor, wenn nur für über 1.5 Sz angeboten wird.


    ok, meine Fachmeinung dazu ;)
    Die Betonung liegt hier bei beträgt, dh wenn Preis über 1.5 Sz.
    Würde stehen "um 150 % den Marktpreis übersteigt", wärens 2.5 Sz.



    Ich habe ein anderes Problem:

    Zitat

    § 2. Der Verkauf und der Ausschank von Lebensmitteln und Getränken darf nur von behördlich genehmigten Stätten aus geschehen. Die Konzession muß außerdem für jedermann sichtbar angebracht sein.


    Hat es Grund, dass hier nur Lebensmittel und Getränke erwähnt werden?
    Ist es legal, wenn jemand alle Waren von einem aufkauft und die dann teurer wieder auf dem Markt verkauft?

  • Zitat

    Hat es Grund, dass hier nur Lebensmittel und Getränke erwähnt werden?
    Ist es legal, wenn jemand alle Waren von einem aufkauft und die dann teurer wieder auf dem Markt verkauft?


    Solange es Artikel 4(2) nicht berührt, scheinbar ja.

  • Zitat

    Hat es Grund, dass hier nur Lebensmittel und Getränke erwähnt werden?
    Ist es legal, wenn jemand alle Waren von einem aufkauft und die dann teurer wieder auf dem Markt verkauft?


    Nachdem ich mir die Lex nun nicht nur ausschnittweise gelesen habe, glaube ich daß:


    1.) Damit dürften speziell Tavernen und andere Lokalitäten die Lebensmittel verkaufen angesprochen sein. Als Hintergrund diente dazu wohl die Affäre um die Taverne Apicia.


    2.) Ja, nach geltender Lex schon. Eine Änderung diesbezüglich wäre nicht die schlechteste Idee..

  • Als einer derjenigen, die dieses Gesetz damals geschrieben haben muss ich wohl auch was dazu sagen.


    Zitat

    Original von Adria Vinicia


    ok, meine Fachmeinung dazu ;)
    Die Betonung liegt hier bei beträgt, dh wenn Preis über 1.5 Sz.
    Würde stehen "um 150 % den Marktpreis übersteigt", wärens 2.5 Sz.


    Das sollte jetzt wirklich alles vollständig erklären. Genauso war's gedacht. :)


    Zitat

    Original von Adria Vinicia
    Ist es legal, wenn jemand alle Waren von einem aufkauft und die dann teurer wieder auf dem Markt verkauft?


    Warum sollte das illegal sein?!? Ich wüsste nicht, welchen Schaden man dadurch anrichten könnte. Der Hersteller freut sich, dass er seinen kompletten Bestand los geworden ist und kann ohne eigenes Risiko beobachten, ob der erhöhte Preis am Markt akzeptiert wird - und bietet seine neue Produktion ggf. ebenfalls zu diesem Preis an. Der Aufkäufer macht also bestenfalls einmal ein bisschen Gewinn. Und die Kunden sind selber schuld, wenn sie zu überteuerten Preisen kaufen. Es gibt in der Regel zu jedem Produkt eine Alternative.


    Die Sache mit den Nahrungsmitteln und Getränken war tatsächlich durch die Sache in der Taverna Apicia angeregt und zielte weniger darauf ab, den Wiederverkauf bestimmter Waren zu verhindern.

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