Seit dem Ende der Ständekämpfe gehörte das Sitzrecht der römischen Magistrate auch zu den Rechten der Volkstribune.
Dieses blieb unangetastet, auch wenn die politische Macht des Amtes praktisch komplett verloren gegangen war.
Alle römischen Magistrate hatten nämlich das Recht, auf dem Forum an einem für ihr Amt vorgesehenen Ort zu sitzen und sich dort mit den Bürgern zu treffen. Für die Volkstribune waren dafür die Tribunenbänke vorgesehen, welche gleich neben der Curia Hostilia platziert waren. Dort trafen sich die Bürger jeden Tag mit ihren gewählten Vertretern.