Anton erhob sich und trat nach vorn
"Sehr geehrte Senatoren,
Ich sehen durch das bestehende Gesetz zur Regelung der Rechte der Augusta eine potentielle Gefahr für die basierende Ordnung und den Kaiser, sowie eine Schwächung des römischen Imperiums!
Daher schlage die nachfolgende Änderung vor, zum Wohle von Rom!"
RECHTE EINER AUGUSTA
SUBPARS PRIMA - ALLGEMEINES
Eine Augusta kann ausschließlich vom Imperator Caesar Augustus des Imperium Romanum ernannt werden. Im Normalfall ist dies die Ehefrau des Imperator Caesar Augustus, der Titel kann allerdings auch anderen weiblichen Familienangehörigen des Imperator Caesar Augustus zuerkannt werden.
(I) Die Augusta kann vom Imperator Caesar Augustus für zumeist repräsentative Aufgaben eingesetzt werden.
SUBPARS SECUNDA – ERNENNUNG
Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht eine Augusta zu ernennen. Sie ist grundsätzlich mit einer unbegrenzten Amtszeit ausgestattet.
SUBPARS TERTIA – ABSETZUNG
Der Imperator Caesar Augustus hat jederzeit das Recht einer Augusta deren Titel und Privilegien zu entziehen.
Die Augusta verliert beim Tod des Imperator Caesar Augustus ihren Titel und ihre Privilegien.
Für den Fall, dass der Senat eine Gefährdung für Leib und Leben des amtierenden Kaisers oder dessen Thronfolger oder deren Ämter durch die Augusta erkennt, kann dieser der Augusta sämtliche Titel und Privilegien entziehen!
SUBPARS QUARTA – SENATSVERHALTEN
Die Augusta ist zwar offiziell kein Senator, hat aber das Recht an den Sitzungen teilzunehmen und mitzudiskutieren, somit ist sie immer Beisitzerin des Senates. Bei möglichen Abstimmungen kann sie zwar Wohlwollen oder Ablehnung bekunden, aber nicht mitstimmen. Sie kann allerdings Gesetzentwürfe in den Senat einbringen.