Nicht geleistetes Vigintivirat Tiberius Helvetius Faustus

  • Der Consul stellte fest, dass Tiberius Helvetius Faustus weder jemals seinen Amtseid als Vigintivir geleistet hatte, noch seinen Amtseid abgelegt hatte. Er stellte daher im Senat folgenden Antrag:


    Tiberius Helvetius Faustus, der sich hier in diesen Hallen mit seiner Rede um ein Vigintivirat beworben hatte und von euch, Patres, auch in dieses Amt gewählt worden war, hat seinen Amtseid nicht abgelegt und sich ins Exil zurückgezogen. Ich beantrage daher, den Mann wegen grober Vernachlässigung seiner Pflichten vom Cursus Honorum auszuschliessen.

  • Das Vorgehen des einen oder anderen Consuls der letzten Jahre ließ nach Menecrates' Ansicht zu wünschen übrig, und auch bei diesem Antrag drehte sich der Magen des alten Claudiers um. Er erhob sich und gleichzeitig die Hand.

    "So geht das nicht! Vor einer Abstimmung sollten Meinungen gehört werden. Ich und andere könnten ansonsten zu der Annahme gelangen, dass es dem Herrn Consul überaus gelegen käme, die Gründe für das Exil unter den Tisch zu kehren."

  • Der Consul war äusserst erstaunt über die Wortwahl des Herius Claudius Menecrates. Er hatte mit keinem Wort um eine Abstimmung gebeten und mit keinem Wort geäussert, dass man keine Meinungen äussern dürfte. Er hatte doch lediglich einen Antrag vorgebracht. Gewöhnlich wurden Anträge zuerst kontrovers diskutiert, bevor man am Ende eine Abstimmung lancierte. Daher antwortete er folgendermassen:


    Senator Herius Claudius Menecrates. Zu meinem Antrag sollen selbstverständlich Meinungen gehört werden. Kein gegenteiliges Wort wurde gesprochen. Den Consuln wurden jedoch keine Gründe für das Nichtantreten des Amtes genannt. Sollten solche dir vorliegen, dann bitten wir darum, dass du uns darüber in Kenntnis setzt.

  • Sim-Off:

    Ich beziehe mich darauf --> Abstimmung  Narrator Italiae  Mittwoch, 22:19

    Nein, ein gegenteiliges Wort wurde nicht gesprochen, trotzdem erkannte Menecrates die Intension, denn allein das Ansinnen des Consuls, erstmalig einen Kandidaten für die Zukunft auszusperren, sprach Bände und es empörte den Claudier.


    "Sprechen wir erst im zweiten Schritt über die Gründe und beginnen wir mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung, den dieses Gremium beachten sollte. Gerade in den letzten Jahren gab es überdurchschnittlich viele mehr oder weniger untätige Vigintiviri. Solche, die keinen einzigen Handgriff erledigt haben - als Beispiel Titus Fabius Torquatus - solche, die vielleicht ein oder zwei Tage tätig waren - als Beispiel Manius Octavius Gracchus - und solche, die sich sporadisch gezeigt, aber monatelang nichts abgeliefert haben - Beispiel Galeo Seius Ravilla. Ich könnte beliebig weitere Namen aufzählen, aber wichtig ist an dieser Stelle: Wie sind wir mit ihnen umgegangen?"


    Er blickte in die Runde.

    "Nun, ich kann es euch sagen: Letzterem wurde die Amtszeit anerkannt - eine überaus großzügige Entscheidung, was ich beurteilen kann, denn ich persönlich war auf die ausgebliebenen Ergebnisse angewiesen gewesen.

    Bei den beiden zuvor Genannten wurden die Amtszeiten zurecht als nicht erfüllt angesehen und - das ist der Punkt, auf den ich hinweisen will", er hob den Finger und zitierte: "Im Falle einer erneuten Kandidatur soll es ihnen erlaubt sein, das Amt eines Vigintivir erneut anzustreben."

    Er breitete die Handflächen aus und fügte an: "Die Frage ist, warum schlägt uns der Consul für den ebenfalls untätigen Helvetius Faustus einen kompletten Ausschluss vom Cursus Honorum vor?" Menecrates ließ den Senatoren Zeit, die Frage zu überdenken, bevor er fortfuhr.


    "Für das Nichtantreten des Amtes gibt es Gründe, die - vielleicht nicht dem amtierenden Consul, wohl aber dessen Vorgänger bekannt sein dürften. Als Stichworte werfe ich ein: Intrigen, Verleumdungen, Hetzjagden. Der Kandidat wurde aus Rom fortgeekelt.

    Ich beantrage, mit ihm zu verfahren, wie mit den anderen Untätigen: Eine erneute Kandidatur ist erlaubt, aber sie wird nicht einfach sein, weil der Makel der Untätigkeit auf diesen Kandidaten lastet."


    Menecrates setzte sich. Seine Mimik ließ nicht erkennen, wie entrüstet er von dem Vorstoß des Consuls war. Der Mann hatte den Respekt des Claudiers verspielt.

  • Auf seinem Stock gestützt erhob sich Agrippa


    "Ich sehe im Antrag des Consuls keine Schande. Im Gegenteil. Der Helvetier hat sich wählen lassen und das Amt nie angetreten. Er ist ins freiwillige Exil gegangen. Er wurde nicht verurteilt. Intrigen, Verleumdungen und Hetzjagden. Kennen wir es nicht alle? Wir alle sind Opfer und wir alle sind Täter, es geht darum unsere Interessen durchzusetzen, es geht um viel. Macht und Geld. Leben und Tod. Durch unsere Feinde gewinnen wir an Stärke. Die Schande liegt nicht darin, den Helvetier zu bestrafen, nein, die Schande liegt darin, dass wir es bei den anderen nicht taten."


    Er machte seine Pause und blickt zum ersten Consul.


    "Ich schlage daher eine Anpassung des Antrages vor. Tiberius Helvetius Faustus wird bis auf weiteres aus dem Cursus Honorum ausgeschlossen. Er hat sich nach seiner Rückkehr nach Rom bei den Consuln zu melden, er erhält eine Anhörung vor dem Senat. Der Senat wird entscheiden, ob er seine Wählbarkeit und Ehre zurückerhält. Des Weiteren schlage ich vor, dass der Ausschluss aus dem Cursus Honorum in Zukunft auf jeden Magistrat angewendet wird, welcher seine Pflichten grob vernachlässigt. Es soll keine Ausnahme mehr sein, sondern die Regel."


    "In meine Augen gibt es nur einen Grund das Amt nicht anzutreten und dies ist der Tod!"


    Agrippa setzte sich wieder.

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  • Die wenigen Jahre, in denen der Matinier zusammen mit Menecrates im Senat saß, lagen dermaßen lange zurück, dass sich der Claudier nicht mehr daran erinnerte, ob der Mann konservativ eingestellt war oder nicht, ob er damals ein Sympathisant des Salinators war oder zu dessen Geächteten gehörte - so wie Menecrates, der von der Garde Salinators verfolgt wurde. Für Menecrates war dieser Senator Matinius wie ein unbeschriebenes Blatt, obwohl er seiner Altersklasse angehörte.


    Personen, deren Position er noch nicht kannte, trat Menecrates vorbehaltlos und neutral gegenüber. Ungeachtet dessen, musste er den Senat und den Matinier auf Verschiedenes hinweisen.

    "Senator Matinius, deine Haltung resultiert aus einer Zeit, wo die Ämter des Cursus Honorum mit Stolz angetreten und mit viel Fleiß und Akribie geführt worden. Diese Einstellung ist - auch zu meinem Bedauern - im Lauf der letzten Jahren verloren gegangen, wobei festzustellen ist, dass es sich bei den schlampig geführten oder gar nicht angetretenen Ämtern vor allem um das Vigintivirat handelt. Ich gehe ganz mit dir, wenn wir diesbezüglich gegensteuern müssen, warum das aber im Falle Helvetius nicht angebracht ist, will ich gern noch einmal ausführen."


    Er atmete durch und sammelte die Gedanken.

    "Zuerst möchte ich versichern, dass Helvetius Faustus voller Elan in den Wahlkampf ging. Er ist mein Klient, daher kann ich ihn bestens einschätzen. Hetzjagden zwischen Konkurrenten sind das eine, aber solche, die obere Köpfe anzetteln, das andere. Die Lösung, das Opfer zu bestrafen, ist nicht zielführend und beseitigt auch den Misstand nicht."


    Vor Punkt zwei gönnte er sich wieder eine Atempause.

    "Der Senat hat lange vor deiner Rückkehr", er blickte zu Matinius, bevor er fortfuhr, "in Präzedenzfällen das Vorgehen gegen untätige Magistrate beschlossen." Er zitierte: "Im Falle einer erneuten Kandidatur soll es ihnen erlaubt sein, das Amt eines Vigintivir erneut anzustreben.

    Wenn wir neue Maßnahmen einführen, dann müssen sie den Kandidaten VOR ihrer Kandidatur bekannt sein, um sich der möglichen Folgen bewusst zu sein."


    Er hob den Zeigefinger, bevor er ein weiteres Argument vorbrachte.

    "In den erwähnten Präzedenzfällen wurde jeweils ein Schwur der Ehre geleistet, zum Wohle des Imperiums und unseres Kaisers zu handeln und zwar vor den römischen Göttern. Jener Schwur wurde gebrochen!

    Es darf nicht sein, dass Eidesbruch geringer bestraft wird, indem jene Kandidaten erneut antreten dürfen, und jemand, der keinen Eid bricht, vom Cursus Honorum ausgeschlossen wird. Das entbehrt jeder plausiblen Relation."


    Beim Hinsetzen achtete er auf den Verbleib der Falten seiner Toga.

  • Die Diskussion wurde hitzig, die Meinungen hätten nicht weiter auseinander liegen können. Selten hatte es in letzter Zeit derart emotionale Voten im Senat gegeben. Mit fortschreitender Diskussion wurde jedoch klar, dass hier eine Lücke in Pars Quinta des Codex Universalis vorhanden war, welche man zwingend schliessen musste.


    Der Vorschlag, welcher ausgearbeitet wurde, war der Folgende:

    Der Codex Universalis, Pars Quinta - Cursus Honorum, wird wie folgt ergänzt:

    §46

    (4) Tritt ein Kandidat sein Amt gar nicht an, leistet also den Amtseid nicht, so gilt das Amt nach Verstreichen einer Periode von 3 Wochen als vakant. Es ist dann gemäss §46 (2) zu verfahren und das freie Amt neu auszuschreiben.

    (5) Bleibt ein vereidigter Kandidat während seiner Amtszeit komplett untätig, kann bei seinen Res Gestae keinerlei Aktivitäten vorweisen oder hält gar keine Res Gestae, so wird ihm sein Amt nicht als geleistet anerkannt.

    (6) Der Senat kann Kandidaten, welche mehrfach Ämter nicht angetreten haben oder in deren gesamter Dauer untätig waren durch Mehrheitsbeschluss vom Cursus Honorum ausschliessen, sofern diese noch nicht in den Senat aufgenommen wurden.


    Die Diskussion über diesen Vorschlag wurde freigegeben, das Thema hatte sich gewandelt.

  • Er studierte den Gesetzesänderung und erhob sich.


    "4 und 5 finden meine Zustimmung. Bei 6, der letzte Zusatz ... sofern diese noch nicht in den Senat aufgenommen wurden. Verstehe ich richtig, der Ausschluss ist nur für Nichtsenatoren möglich? Senatoren können nicht ausgeschlossen werden? Oder gibt es für Senatoren eine andere Regelung? Ich bitte die Nachfrage zu entschuldigen, ich bin kein Jurist sondern nur ein einfacher Bauer."

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  • Jede Nachfrage wurde im Senat ernst genommen, denn es war wichtig, dass die Senatoren die Gesetze, welche sie verabschiedeten, auch wirklich kannten und wussten, worüber sie abstimmten. Daher wurde sogleich geantwortet:


    "Das ist die Idee, jawohl. Wenn ein Bürger erst einmal in den Senat erhoben wurde, so ist es äusserst schwierig, ihn vom Cursus Honorum auszuschliessen. Ein kompletter Ausschluss aus dem Cursus Honorum würde für einen Senator eine Strafe bedeuten, welche seiner bisherigen Leistung für das Volk und das Wohl Roms unangemessen negieren würde. Da ein Bürger erst nach absolviertem Vigintivirat, im Falle von Plebejern zudem einem Militärtribunat, und einer absolvierten Quaestur in die Reihen der Senatoren erhoben werden kann, ist bei solchen Männern unstrittig, dass ein gewisser Verdienst um das Gemeinwesen bereits vorliegt."


    Dies war die Meinung des Consuls, welcher die Diskussion leitete. Natürlich musste man dieser nicht folgen, man konnte seine Vorschläge jederzeit ablehnen oder durch andere ersetzen, das war Tagesgeschäft.

  • "Werter Consul, ich danke euch für die Ausführungen. Es gefällt mir nicht, aber ich kann damit leben, ich werde der Änderung des Codex zustimmen."


    Er überlegte ob, er seine weitere Gedanken aussprechen sollte und entschied sich aber dagegen. Sollte eine Senator unwürdig sein, war es nicht Sache des Senates darüber zu entscheiden. Wir richten nicht über unseresgleichen. Diese Entscheidung obliegt dem Imperator.

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  • Der Consul wartete, bis alle Senatoren, welche sich äussern wollten, das getan hatten. Danach Schritt er zur Abstimmung:


    Das Haus wird sich nun teilen. Wer für den Vorschlag ist begibt sich auf die Seite der Tür, wer dagegen ist auf die entgegengesetzte Seite.


    Der Vorschlag, welcher von den Patres ausgearbeitet wurde, lautet wie folgt:


    Der Codex Universalis, Pars Quinta - Cursus Honorum, wird wie folgt ergänzt:

    §46

    (4) Tritt ein Kandidat sein Amt gar nicht an, leistet also den Amtseid nicht, so gilt das Amt nach Verstreichen einer Periode von 3 Wochen als vakant. Es ist dann gemäss §46 (2) zu verfahren und das freie Amt neu auszuschreiben.

    (5) Bleibt ein vereidigter Kandidat während seiner Amtszeit komplett untätig, kann bei seinen Res Gestae keinerlei Aktivitäten vorweisen oder hält gar keine Res Gestae, so wird ihm sein Amt nicht als geleistet anerkannt.

    (6) Der Senat kann Kandidaten, welche mehrfach Ämter nicht angetreten haben oder in deren gesamter Dauer untätig waren durch Mehrheitsbeschluss vom Cursus Honorum ausschliessen, sofern diese noch nicht in den Senat aufgenommen wurden.



    Sim-Off:

    Bitte mit :dafuer: oder :dagegen: für oder gegen den Vorschlag stimmen.

  • Wie vom Consul erwünscht, erhob sich Florus und begab sich mit vielen anderen Zusammen in Richtung der Tür.


    :dafuer:

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  • Die Consuln schauten zu, wie die Senatoren sich zu den jeweiligen Enden der Halle begaben. Die Mehrheiten waren klar, die Änderung im Codex Universalis wurde angenommen.


    Die vorgeschlagene Änderung wurde angenommen und wird durch die Scribae auf dem Forum veröffentlicht. Damit ist auch klar, dass Tiberius Helvetius Faustus NICHT vom Cursus Honorum ausgeschlossen wird, da dies zum ersten Mal geschehen ist und kein mehrfaches Fehlverhalten gemäss neuem Artikel 46.6 vorliegt.


    Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung geschlossen, ausser es meldet sich jetzt gerade noch jemand.


    Sim-Off:

    Sowohl der Aushang auf dem Forum Romanum, als auch die Änderung im Tabularium wurden bereits gemacht.

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