PRINCEPS SENATUS
PARS PRIMA – Definition
Der Princeps Senatus ist der Erste des Senates und somit dessen Vorsitzender. Er moderiert den Senat im Allgemeinen (Erhalt von Moral, Ordnung und Disziplin) und hat im Speziellen folgende Aufgaben:
- Er beendet Abstimmungen, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis und kann dieses rechtsgültig ratifizieren (Siegel des Princeps Senatus).
- Er kann Gesetzesvorschläge von Nicht-Senatoren in deren Namen dem Senat vorstellen.
PARS SECUNDA - Voraussetzungen
Princeps Senatus kann nur werden wer ordentlicher Senator der Römischen Curie ist.
Des weiteren ist es dem Princeps Senatus untersagt während seiner Amtszeit ein Amt des Cursus Honorum parallel zu besetzen.
PARS TERTIA - Wahl
Die Wahl findet im Senat statt und wahlberechtigt ist jeder ordentliche Senator. Ausgeschlossen sind die Beisitzer des Senates. Es wird offen per Handzeichen in der Curie abgestimmt.
PARS QUARTA - Vertretung
Nach Abmeldung vertritt den Princeps Senatus der Älteste Senator der Römischen Curie (siehe Senatorenliste), sollte auch dieser verhindert oder er der Princeps Senatus sein, so tritt an dessen Stelle der zweitälteste Senator.
Ohne Abmeldung tritt obige Vertretungsregelung in Kraft, wenn eine notwendige Entscheidung des Princeps Senatus mehr als 4 Tage unerledigt bleibt.
PARS QUINTA - Amtsdauer
Die Amtsdauer des Princeps Senatus beträgt 2 Monate.
PARS SEXTA - Auszeichnungen
Der Princeps Senatus wird gemäß Ornamenta Consularia ausgezeichnet.