Klage gegen Quintus Caecilius Metellus Creticus wegen Verlobungsbruch

  • Hiermit erhebe ich Klage gegen Quintus Caecilius Metellus Creticus wegen Verlobungsbruch nach der LEX IUNIA ET SCRIBONIA DE MATRIMONIO DOTEQUE, PARS PRIMA.

    Zitat

    Weiter ist das Verlöbnis beiderseits einklagbar. Das heisst, dass bei einem einseitigen Bruch die Möglichkeit besteht vor Gericht zu ziehen und Schadensersatz einzufordern.


    Ziel ist der Erhalt von Schadensersatz wegen meiner zerstörten Karriere als Vestalin die ich wegen des Heiratsversprechens des Quintus Caecilius Metellus Creticus aufgab. Eine Einigung auf gütlichem Wege ist bereits bescheitert. Mein Anwalt steht noch nicht fest.

    Einmal editiert, zuletzt von Didia Sinona ()

  • ihr müßt euch im klaren sein, dass ihr nicht den Volkstribun während seiner Amtszeit vor Gericht bringen könnt!

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Muss ich die Klage nach Ablauf seiner Amtsperiode erneut einreichen oder könnt ihr euch bis dahin vertagen?

  • Ich bin nicht bei dem Gericht tätig, es war nur eine Info für dich ;), ich denke aber du solltest es neu einreichen, denn es gibt dann ja auch einen neuen Praetor!

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Der jetzige Prätor spricht:


    Sinona Matinia soll mit der Klagseinreichung warten, bis
    a) die Umstände der Verlobung und Heirat durch das Collegium Pontificum geklärt sind
    b) Quintus Caecilius Metellus Creticus nicht mehr Volkstribun ist.


    Sie möge dann, wenn sie es wünscht, die Klage erneut einreichen.

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