Hiermit erhebe ich Klage gegen Quintus Caecilius Metellus Creticus wegen Verlobungsbruch nach der LEX IUNIA ET SCRIBONIA DE MATRIMONIO DOTEQUE, PARS PRIMA.
ZitatWeiter ist das Verlöbnis beiderseits einklagbar. Das heisst, dass bei einem einseitigen Bruch die Möglichkeit besteht vor Gericht zu ziehen und Schadensersatz einzufordern.
Ziel ist der Erhalt von Schadensersatz wegen meiner zerstörten Karriere als Vestalin die ich wegen des Heiratsversprechens des Quintus Caecilius Metellus Creticus aufgab. Eine Einigung auf gütlichem Wege ist bereits bescheitert. Mein Anwalt steht noch nicht fest.