Bekanntmachungen

  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    - Mitteilung des Pontifex Maximus -


    Mit sofortiger Wirkung


    wird die Pontifex Tiberia Claudia aufgrund ihrer schweren Erkrankung von ihren Aufgaben im Collegium Pontificium entbunden. Alle Mitglieder des Cultus Deorum sind aufgefordert, die Götter um ihre Genesung zu bitten.


    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    ENTLASSE ICH DIE


    PRAEFECTA VEHICULORUM VON ITALIA


    DECIMA LUCILLA


    MIT WIRKUNG VOM


    ANTE DIEM XVII KAL SEP DCCCLVI A.U.C. (16.8.2006/103 n.Chr.)

    AUF EIGENEN WUNSCH AUS DEM AKTIVEN DIENST


    *****


    Für ihre hervorragenden Dienste für den


    CURSUS PUBLICUS


    zeichne ich sie mit zwei


    http://www.imperium-romanum.info/images/award/diploma.pnghttp://www.imperium-romanum.info/images/award/diploma.png


    aus.


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ERNENNE ICH
    MARCUS DECIMUS LIVIANUS



    ZUM
    LEGATUS LEGIONIS DER LEGIO I
    TRAIANA PIA FIDELIS



    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ERHEBE ICH
    CAMILLUS MATINIUS PLAUTIUS


    IN DEN
    ORDO EQUESTER



    Es ist ihm ab heute gestattet, die Abzeichen
    des Ordo Equester zu tragen, den Ritterring und
    den Latus Angusticlavius.
    Equites stehen herausgehobene Tätigkeiten in
    Verwaltung und Exercitus Romanus offen.



    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -

  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ENTLASSE ICH
    MARCUS VINICIUS HUNGARICUS


    PER
    HONESTA MISSIO


    AUS DEM DIENST DER
    COHORTES PRAETORIAE



    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -

  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ERNENNE ICH
    LUCIUS SABBATIUS SEBASTIANUS



    ZUM
    TRIBUNUS CLASSIS
    CLASSIS GERMANICA



    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    - Decretum Imperatoris -


    Mit sofortiger Wirkung werden die folgenden Sätze des Codex Universalis gestrichen:


    § 51 (9) Der zu wählende Censor wird gemäß Ornamenta Censoria ausgezeichnet.


    § 52 (10) Die Consuln werden gemäß Ornamenta Consularia ausgezeichnet.


    § 53 (7) Die Praetoren werden gemäß Ornamenta Praetoria ausgezeichnet.


    § 54 (12) Die Aediles werden gemäß Ornamenta Aedilicia ausgezeichnet.


    § 55 (6) Der Tribunus Plebis wird gemäß Ornamenta Aedilicia ausgezeichnet.


    § 56 (10) Die Quaestoren werden gemäß Ornamenta Quaestoria ausgezeichnet.


    § 57 (7) Die Amtsdauer des Princeps Senatus beträgt 2 Monate.
    § 57 (8) Der Princeps Senatus wird gemäß Ornamenta Consularia ausgezeichnet.


    Desweiteren wird §48 des Codex Universalis mit sofortiger Wirkung komplett gestrichen.


    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    - Decretum Imperatoris -


    Mit sofortiger Wirkung wird §56 des Codex Universalis in den folgenden Punkten geändert:


    In Satz 1 wird ergänzt: "Es ist immer ein Quaestor Principis zu ernennen."


    In Satz 3 wird geändert: aus "Erstellung einer Liste für den Imperator Caesar Augustus über potenziellen Beförderungskandidaten in den Ordo Equester oder Ordo Senatorius" wird "Erstellung von Dossiers für den Imperator Caesar Augustus über potenzielle Kandidaten für die Erhebung in den Ordo Senatorius"


    In Satz 3 wird gestrichen: "Das Erarbeiten von Vorschläge für die Adlung von Gentes"


    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    - Decretum Imperatoris -


    Mit sofortiger Wirkung treten folgende Regelungen zur Steuererhebung in Kraft:


    Bei einem Barvermögen bis zu einer Höhe von 500 Sz. sind keine Steuern zu entrichten.


    Bei einem Barvermögen über 500 Sz. und bis zu einer Höhe von 5000 Sz. sind Steuern in Höhe von 1/50 zu entrichten.


    Bei einem Barvermögen über 5000 Sz. sind Steuern in Höhe von 1/20 zu entrichten.


    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -



    Sim-Off:

    Die neuen Steuersätze treten mit dem nächsten Wochenwechsel in Kraft. Bis dahin werden sämtliche Beträge auf Sparkonten zurück auf die WiSim-Konten der Kontoinhaber überwiesen.


    Ferner werden von der Staatskasse per persönlichem Angebot Grundstücke vergeben. Es erhalten:
    - jeder Senator 2 Grundstücke
    - jeder Ritter 1 Grundstück
    - jeder Patrizier 1 Grundstück

  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    - Decretum Imperatoris -


    Mit sofortiger Wirkung wird das Decretum Christianorum dem Anhang des Codex Universalis hinzugefügt.


    § 1 Religionstoleranz
    Im Grundsatz übt das Imperium Romanum eine religiöse Toleranz gegen das Christentum aus. Es wird den Christen gestattet ihren religiösen Praktiken nachzugehen.


    § 2 Allgemeines
    (1) Christliche Riten dürfen an keinem öffentlichen Platz zelebriert werden und es dürfen keinerlei Aufmärsche oder Prozessionen durchgeführt werden.
    (2) Religiöse Räumlichkeiten sind von außen nicht als solche kenntlich zu machen.
    (3) Keine religiöse Praktik darf geltenden Gesetzen zuwiderlaufen, noch das Römische Pantheon direkt beleidigen.
    (4) Der christliche Glaube ist im Allgemeinen nicht meldepflichtig.
    (5) Es wird den Christen gestattet sich einen religiösen Führer zu erwählen. Dieser hat gegenüber Personen mit berechtigtem Interesse auf Anfrage jegliche Auskunft über die Organisation zu geben.


    § 3 Missionstätigkeit
    Es ist den Christen verboten öffentlich oder im Geheimen Römer offensiv zu ihrem Glauben zu missionieren.


    § 4 Karriereverbote
    (1) Es ist Christen verboten im Exercitus Romanus zu dienen.
    (2) Es ist Christen verboten im Cultus Deorum zu dienen.
    (3) Es ist Christen verboten Ämter des Cursus Honorum innezuhaben.
    (4) Es ist Senatoren der Römischen Curie verboten Christ zu sein.


    § 5 Strafen
    (1) Christ zu sein ist grundsätzlich noch keine Straftat.
    (2) Verstöße gegen in diesem Decretum festgelegte Auflagen werden vom Iudicium Imperatoris erkannt und abgeurteilt, das jeweilige Strafmaß ist vom Gericht festzusetzen.


    § 6 Unschuldsbeweis
    Wird eine Person beschuldigt als Christ ihm verbotene Ämter innezuhaben so kann er sich von der Anklage mittels eines unter Zeugen zelebrierten Opfers an die Römischen Götter als unschuldig erweisen.


    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    - Decretum Imperatoris -


    Für ihre Dienste als Magistrate der Stadt Rom in der Wahlperiode 04/06 werden mit je einer Diploma ausgezeichnet:


    - Tiberia Livia
    - Marcus Vinicius Lucianus
    - Lucius Flavius Furianus
    - Spurius Purgitius Macer
    - Caius Helvetius Tacitus
    - Decimus Pompeius Strabo


    Für ihre Dienste als Magistrate der Stadt Rom in der Wahlperiode 06/06 werden mit je einer Diploma ausgezeichnet:


    - Lucius Annaeus Florus
    - Quintus Tiberius Vitamalacus
    - Artoria Medeia
    - Titus Petronius Varus


    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    - Decretum Imperatoris -


    Mit sofortiger Wirkung wird §15, Satz 3 des Codex Universalis wie folgt geändert:


    aus "Equites zahlen einmalig 4.500 Sz. an den Staat."
    wird "Equites haben zum Zeitpunkt ihrer Ernennung und zu jedem beliebigen Zeitpunkt eines vom Imperator Caesar Augustus angeordneten Census mindestens ein Grundstück in eigenem Besitz vorzuweisen."


    Mit sofortiger Wirkung wird §16, Satz 3 des Codex Universalis wie folgt geändert:


    aus "Senatoren zahlen einmalig 8.000 Sz. an den Staat."
    wird "Senatoren haben zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in den Ordo Senatorius mindestens zwei Grundstücke in eigenem Besitz vorzuweisen."


    Mit sofortiger Wirkung wird §17 des Codex Universalis durch folgende Formulierung ersetzt:


    § 17 Patrizischer Adel
    Dem patrizischen Adel gehört jede Person an, die in einer zivilrechtlich gültigen Ehe von einem patrizischen Vater gezeugt oder die vom Imperator Caesar Augustus zum Patrizier erhoben wurde. Verweigert der Vater die Anerkennung seines Kindes oder wurde das Kind außerehelich geboren, so folgt das Kind dem Status der Mutter bei der Geburt und ist daher dann patrizisch, wenn auch die Mutter dem patrizischen Adel angehört.



    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    - Decretum Imperatoris -


    Mit sofortiger Wirkung wird §26 des Codex Universalis wie folgt neu gefasst:


    (1) Der Amtstitel des amtierenden Imperator Caesar Augustus lautet: "Imperator Caesar Augustus Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius, Pontifex Maximus, Tribuniciae Potestatis, Censor, Imperator, Pater Patriae"
    (2) Die Ergänzung der Amtstitel durch die Nennung der Häufigkeit ihrer Ausrufung ist möglich.



    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ERHEBE ICH
    MARCUS AELIUS CALLIDUS
    TIBERIUS IULIUS NUMERIANUNS


    IN DEN
    ORDO EQUESTER



    Es ist ihnen ab heute gestattet, die Abzeichen
    des Ordo Equester zu tragen, den Ritterring und
    den Latus Angusticlavius.
    Equites stehen herausgehobene Tätigkeiten in
    Verwaltung und Exercitus Romanus offen.



    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -

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