Stolz setzte ich mich an meinen Schreibtisch im trauten Heim. Eine neue Aufgabe lag vor mir:
§ 54 Aedilis
(1) Der Aedilis Curules und der Aedilis Plebeii werden von den Comitia Universalia, für eine Periode gewählt. Dies erfolgt konkret für beide Aedilenposten.
(2) Das Amt des Aedilis Plebeii ist nur Angehörigen einer Gens des Ordo Plebeius zugänglich. Für den Aediles Curules muss man einer Gens des Ordo Equester oder Ordo Patricius entstammen.
(3) Ihre ursprüngliche Aufgabe lag in der Unterstützung der Volkstribunen bei deren Arbeit. Aus diesem Grund genießen sie ebenfalls gerichtliche Immunität. Dies führte weiters dazu, dass man ihnen die Leitung des Polizeidienstes übertragen hat. Der Aedilis Curules hat Anrecht auf den kurulischen Stuhl und darf die Auspizien überwachen.
(4) Ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit ist die Verwaltung und Aufsicht über die Tempel und Spiele.
(5) Die Aediles besitzen die Potestas (Amtsgewalt im eigenen Verwaltungsbereich), nicht aber das Imperium. Ihr Aufgabenbereich umfasst drei Bereiche:
(6) Die Cura Urbis mit der Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr. Dazu zählt auch die Einhaltung der Marktordnung, die Kontrolle der Bäder, Bordelle, Garküchen und der öffentlichen Brunnen.
(7) Der zweite Bereich ist die Cura Annonae, der die Aufsicht über Speicher und Magazine, die Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr sowie die Organisation der Getreideverteilung umfasst.
(8) Als letzte Verantwortung obliegt ihnen mit der Cura Ludorum noch die Organisation der öffentlichen Spiele.
(9) Im Sinne des Amtsverständnisses üben sie in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus. Somit entwickelt sich aus ihren Edikten ein allgemein anerkanntes Handelsrecht.
(10) Die Aediles können jederzeit von den Cohortes Urbanae Soldaten anfordern um sie bei ihren Aufgaben zu unterstützen.
(11) Sollte nur ein Aedilis gewählt worden sein, so erhält er die volle Machtfülle der Aedilität. Sollte kein Aedilis gewählt sein, oder dieser abwesend sein, so wird er durch den Praefectus Urbi vertreten.
(12) Die Aediles werden gemäß Ornamenta Aedilicia ausgezeichnet.
(13) Einem Aedilis, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung kein Beisitzerstatus im Senat gewährt.