Hiermit erhebe ich Anzeige gegen Quintus Caecilius Metellus Creticus, da er in unwürdiger Weise die Familienehre der Tiberier beschmutzte.
§ 56 Beleidigung
(1) Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Quintus Caecilius Metellus Creticus
Mit zornigem Gesicht erhob ich mich und ließ meine geballte Faust auf den vor mir stehenden Tisch niedersausen.
"Jetzt ist es genug!
Elende Barbaren!
Gleichzeitig beantrage ich die Entbindung des Prätors von seinen Aufgaben in den Prozessen, wo ich als Angeklagter oder Kläger beteiligt bin und beantrage Neuverhandlungen.