Klage gegen Quintus Caecilius Metellus Creticus

  • Hiermit erhebe ich Anzeige gegen Quintus Caecilius Metellus Creticus, da er in unwürdiger Weise die Familienehre der Tiberier beschmutzte.


    § 56 Beleidigung
    (1) Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.




    Gleichzeitig beantrage ich die Entbindung des Prätors von seinen Aufgaben in den Prozessen, wo ich als Angeklagter oder Kläger beteiligt bin und beantrage Neuverhandlungen.

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

  • "Das Gericht möchte Lucius Tiberius Vibullius darauf hinweisen, dass eine Anzeige zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingebracht werden kann.



    Auszug Codex Universalis - Magistrate:
    PARS QUINTA – CURSUS HONORUM
    § 35 Allgemeines
    (6) Ihre gerichtliche Immunität endet mit dem Tag ihrer Amtsniederlegung. Erst dann kann Klage gegen sie erhoben werden
    "



    Zitat Lucius Tiberius Vibullius
    Gleichzeitig beantrage ich die Entbindung des Prätors von seinen Aufgaben in den Prozessen, wo ich als Angeklagter oder Kläger beteiligt bin und beantrage Neuverhandlungen.


    "Folgende Möglichkeit bietet sich Dir.


    Auszug Codex Iuridicialis:
    § 22 Gerichtsverfahren
    Zu jedem Zeitpunkt des Rechtsstreites können die Beteiligten von ihrem Recht als Römischer Bürger gebrauch machen und den Imperator anrufen und der Fall wird ihm dann nach Prüfung direkt unterstellt. (Iudicium III.)
    "

  • Original von Quintus Caecilius Metellus Creticus


    Auszug Codex Universalis - Magistrate:
    PARS QUINTA – CURSUS HONORUM
    § 35 Allgemeines
    (6) Ihre gerichtliche Immunität endet mit dem Tag ihrer Amtsniederlegung. Erst dann kann Klage gegen sie erhoben werden
    Korrekt. Dies ist einzuhalten.


    Auszug Codex Iuridicialis:
    § 22 Gerichtsverfahren
    Zu jedem Zeitpunkt des Rechtsstreites können die Beteiligten von ihrem Recht als Römischer Bürger gebrauch machen und den Imperator anrufen und der Fall wird ihm dann nach Prüfung direkt unterstellt. (Iudicium III.)
    Der Fall kann mir nicht unterstellt werden, da es wegen der Immunität derzeitzeit keine Klagererhebung geben kann.


    Und eine Enthebung des Praetors meinerseits sehe ich jetzt nicht als nötig an.

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